Daten im Basisregister Personen (BRP) ändern

Jeder, der in den Niederlanden wohnt, muss im Basisregister Personen (BRP) eingetragen sein. Sind Ihre Daten im BRP korrekt? Oder möchten Sie Ihre Daten nach einer Geschlechtsumwandlung oder Adoption ändern? Teilen Sie dies bitte Ihrer Gemeinde mit, in der Sie wohnen.

Ansatz

So melden Sie eine Änderung fehlerhafter oder veralteter Daten im Basisregister Personen (BRP):

  • Wenden Sie sich an die Gemeinde. Die Gemeinde teilt Ihnen mit, ob Sie die Änderung online melden können oder ob Sie einen Termin vereinbaren müssen. Außerdem erfahren Sie, welche Nachweise Sie benötigen.

Anpassung von Daten BRP Dokumenten aus dem Ausland

Stammt das erforderliche amtliche Dokument aus dem Ausland? Weil Sie beispielsweise im Ausland geheiratet haben? Dann müssen Sie das Dokument möglicherweise übersetzen lassen. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Das Dokument ist in Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst.
    Dann nehmen Sie dieses Dokument mit. Sie müssen nichts übersetzen lassen.
  2. Das Dokument ist nicht in Niederländisch, Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst. Und das Dokument stammt aus einem EU-Land.
    Dann nehmen Sie dieses Dokument und ein mehrsprachiges Musterformular des Dokuments mit. Ein mehrsprachiges Musterformular ist eine Übersetzung des Dokuments. Sie können es in diesem anderen EU-Land beantragen.
    Haben Sie kein mehrsprachiges Musterformular des Dokuments? Dann müssen Sie das Dokument übersetzen lassen und es zum Termin mitbringen.
  3. Das Dokument ist nicht in Niederländisch, Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst. Und das Dokument stammt nicht aus einem EU-Land.
    Dann lassen Sie das Dokument von einem offiziellen Übersetzer übersetzen und bringen Sie es zum Termin mit.

Weitere Informationen zur Verwendung von Dokumenten aus dem Ausland finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl.

Neuen Reisepass, neuen Personalausweis oder neuen Führerschein beantragen

Ändern Sie Ihren Vornamen, Nachnamen, Ihr Geschlecht oder Ihr Geburtsdatum? Dann sind Ihr Reisepass, Ihr Personalausweis oder Ihr Führerschein nicht mehr gültig. Beantragen Sie daher einen neuen Reisepass, einen neuen Personalausweis oder einen neuen Führerschein.

Kosten

Die Änderung der BRP ist kostenlos.

Beschreibung

In der Basisregistrierung Personen (BRP) sind Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Dazu gehören Ihre Adresse, Ihr Geschlecht, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand. Einige Daten werden automatisch angepasst, beispielsweise wenn Sie in den Niederlanden heiraten. Andere Daten geben Sie selbst an, beispielsweise bei einem Umzug.

Sie können Ihre Daten auf MijnOverheid.nl einsehen. Sind Ihre Daten im BRP korrekt? Melden Sie die Änderung umgehend Ihrer Gemeinde. Die Gemeinde wird Ihre Daten dann anpassen.

Geschlechtsumwandlung

Nach Ihrer Geschlechtsänderung können Sie die Daten aus der Zeit vor der Geschlechtsänderung aus dem BRP löschen BRP . So sind beispielsweise Ihr alter Name und Ihr früheres Geschlecht nicht mehr im BRP sehen. Sie müssen jedoch zuvor Ihre Geschlechtsänderung in Ihrer Geburtsurkunde ändern lassen. Dies tun Sie in der Gemeinde, in der Sie geboren sind.

Adoption

Sind Sie adoptiert? Dann kann die Gemeinde folgende Daten ändern oder löschen:

  • Ihr Name 
  • Informationen über einen oder beide Elternteile 
  • die Staatsangehörigkeit, die Sie vor der Adoption hatten 
  • Adressdaten vor der Adoption 
  • Daten über Einwanderung und Auswanderung vor der Adoption 

Haben Sie ein Kind zur Adoption freigegeben? Dann kann die Gemeinde die Daten des Kindes in Ihren personenbezogenen Daten ändern oder löschen.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Änderung Ihrer Daten im BRP :

  • Sie sind bei der Gemeinde gemeldet.
  • Wenn Ihre Daten im BRP korrekt sind, müssen Sie dies nachweisen können. Sie müssen auch nachweisen können, welche Daten korrekt sind.

Die Bedingungen für die Änderung oder Löschung der Daten nach einer Adoption oder einer Geschlechtsumwandlung sind:

  • Es handelt sich um Daten aus der Zeit vor der Adoption oder der Geschlechtsumwandlung.
  • Die Adoption oder Geschlechtsumwandlung ist abgeschlossen.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Sind Sie jünger als 16 Jahre? Dann kann Ihr Elternteil, Vormund oder Betreuer den Antrag stellen, wenn es um eine Geschlechtsänderung geht.

Sind Sie selbst adoptiert? Dann dürfen Ihre Adoptiveltern Ihre Daten nicht löschen lassen. Das dürfen nur Sie selbst tun, sobald Sie 16 Jahre alt sind.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von vier Wochen über die Änderung der Daten. Handelt es sich um Daten zu Ihrem Familienstand oder Ihrer Staatsangehörigkeit? Dann kann die Gemeinde die Frist um acht Wochen verlängern. Die Löschung von Daten aus der Zeit vor einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung erfolgt innerhalb von vier Wochen.

Dauert dieser Zeitraum zu lange? Zum Beispiel, weil Sie aufgrund der falschen Daten Strafen erhalten? Bitten Sie das Meldepunkt für Meldepunkt in amtlichen Registern um Hilfe: .

Widerspruch und Berufung

Enthielten Ihre Daten einen Fehler? Und die Gemeinde will diesen nicht korrigieren? Melden Sie dies bitte an die Meldepunkt in amtlichen Registern. Die Meldepunkt die Situation und setzt sich für Sie mit der Gemeinde in Verbindung.

Weigert sich die Gemeinde, Ihre Daten zu ändern? Dann können Sie auch Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie mit, warum Sie nicht einverstanden sind. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen eingelegt werden. Die Gemeinde trifft dann eine neue Entscheidung.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.