Ändern von Daten in grundlegenden PersonendatensätzenBRP)

Jeder, der in den Niederlanden wohnt, muss im Basisregistratie PersonenBRP) registriert sein. Sind Ihre Angaben im BRP falsch? Oder möchten Sie Ihre Angaben nach einer Geschlechtsumwandlung oder Adoption ändern? Bitte informieren Sie die Gemeinde, in der Sie wohnen.

Näherung

Auf diese Weise teilen Sie eine Änderung falscher oder veralteter Daten in der Basisregistrierung von PersonenBRP) mit:

  • Wenden Sie sich an die Gemeinde. Die Gemeinde wird Ihnen sagen, ob Sie die Änderung online einreichen können oder ob Sie einen Termin vereinbaren müssen. Und welchen Nachweis Sie benötigen.

Abgleich von BRP mit Dokument aus dem Ausland

Kommt das benötigte offizielle Dokument aus dem Ausland? Zum Beispiel, weil Sie im Ausland geheiratet haben? Dann müssen Sie das Dokument möglicherweise übersetzen lassen. Es gibt 3 Möglichkeiten:

  1. Das Dokument ist in Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst.
    Nehmen Sie dieses Dokument dann mit. Sie brauchen nichts übersetzen zu lassen.
  2. Das Dokument ist nicht in Niederländisch, Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst. Und das Dokument ist aus einem EU-Land.
    Dann bringen Sie dieses Dokument und ein mehrsprachiges Musterformular des Dokuments mit. Ein mehrsprachiges Musterformular ist eine Übersetzung des Dokuments. Sie beantragen es in dem anderen EU-Land.
    Sie haben keine mehrsprachige Dokumentenvorlage? Dann müssen Sie das Dokument übersetzen lassen und es zum Termin mitbringen.
  3. Das Dokument ist nicht auf Niederländisch, Deutsch, Französisch oder Englisch. Und das Dokument ist nicht aus einem EU-Land.
    Dann lassen Sie das Dokument von einem offiziellen Übersetzer übersetzen und bringen Sie es zum Termin mit.

Weitere Informationen zur Verwendung von Dokumenten aus dem Ausland finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl.

Beantragung eines neuen Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins

Ändern Sie Ihren Vornamen, Nachnamen, Ihr Geschlecht oder Ihr Geburtsdatum? Dann ist Ihr Reisepass, Personalausweis oder Führerschein nicht mehr gültig. Beantragen Sie einen neuen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.

Kosten

Die Aktualisierung der BRP ist kostenlos.

Beschreibung

Die Basisregistrierung von PersonenBRP) enthält Ihre persönlichen Daten. Dazu gehören Ihre Adresse, Ihr Geschlecht, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand. Einige Daten werden automatisch aktualisiert. Zum Beispiel, wenn Sie in den Niederlanden heiraten. Andere Angaben machen Sie selbst, zum Beispiel wenn Sie umziehen.

Sie können Ihre Daten auf MijnOverheid.nl einsehen. Sind Ihre Angaben im BRP falsch? Melden Sie die Änderung sofort der Gemeinde. Die Gemeinde wird Ihre Daten dann aktualisieren.

Geschlechtsspezifischer Wandel

Nach Ihrer Geschlechtsumwandlung können Sie die Daten von vor der Geschlechtsumwandlung aus dem BRP entfernen lassen. So sind zum Beispiel Ihr alter Name und Ihr früheres Geschlecht nicht mehr im BRP zu sehen. Allerdings müssen Sie Ihr Geschlecht zuvor in Ihrer Geburtsurkunde geändert haben. Dies können Sie in der Gemeinde tun, in der Sie geboren wurden.

Adoption

Sind Sie adoptiert worden? Wenn ja, kann die Gemeinde die folgenden Angaben ändern oder entfernen:

  • Ihr Name 
  • Informationen über 1 oder beide Elternteile 
  • die Staatsangehörigkeit, die Sie vor der Adoption hatten 
  • Adressdaten vor der Adoption 
  • Daten zur Einwanderung und Auswanderung vor der Adoption 

Haben Sie ein Kind zur Adoption freigegeben? Dann kann die Gemeinde die Angaben über das Kind in Ihren persönlichen Daten ändern oder löschen.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Aktualisierung Ihrer Daten im BRP sind:

  • Sie sind bei der Gemeinde gemeldet.
  • Wenn Ihre Angaben im BRP falsch sind, müssen Sie dies beweisen können. Sie müssen auch nachweisen können, welche Angaben richtig sind.

Die Bedingungen für die Änderung oder Löschung von Daten nach einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung sind:

  • Dabei handelt es sich um Unterlagen vor der Adoption oder der Geschlechtsumwandlung.
  • Die Adoption oder Geschlechtsumwandlung ist abgeschlossen.
  • Sie sind 16 Jahre oder älter.

Sind Sie unter 16 Jahre alt? Dann können Ihre Eltern, Ihr Vormund oder Ihr Betreuer den Antrag stellen, wenn es sich um eine Geschlechtsumwandlung handelt.

Wurden Sie selbst adoptiert? Dann können Ihre Adoptiveltern Ihre Daten nicht löschen lassen. Das können Sie nur selbst tun, und zwar ab dem Alter von 16 Jahren.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 4 Wochen über die Änderung der Daten entscheiden. Handelt es sich um Daten über Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit? Dann kann die Gemeinde die Frist um 8 Wochen verlängern. Die Löschung von Daten aus der Zeit vor einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung erfolgt innerhalb von 4 Wochen.

Dauert diese Frist zu lange? Zum Beispiel, weil Ihnen wegen der falschen Daten Bußgelder drohen? Holen Sie sich Hilfe beim Meldepunkt Fehler in Behördenunterlagen.

Einspruch und Beschwerde

Gab es einen Fehler in Ihren Daten? Und will die Gemeinde ihn nicht korrigieren? Melden Sie es dem Meldepunkt Fehler in staatlichen Aufzeichnungen. Der Meldepunkt wird die Situation untersuchen und sich für Sie mit der Gemeinde in Verbindung setzen.

Weigert sich die Gemeinde, Ihre Daten zu ändern? Dann können Sie ebenfalls Einspruch einlegen. Damit teilen Sie mit, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie müssen Ihren Widerspruch innerhalb von 6 Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung". Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie Einspruch eingelegt haben.