Ändern von Daten in grundlegenden Personendatensätzen (BRP)

Jeder, der in den Niederlanden wohnt, muss im Basisregister (BRP) eingetragen sein. Sind Ihre Angaben im BRP falsch? Oder möchten Sie Ihre Daten nach einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung ändern oder löschen lassen? Bitte informieren Sie die Gemeinde, in der Sie wohnen.

Näherung

So melden Sie die Änderung falscher Daten in der Basisregistrierung von Personen (BRP):

  • Kommen Sie persönlich zu der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.
  • Sie nehmen mit:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • einen Nachweis der fehlerhaften Angaben, z. B. ein Schreiben, in dem Ihr Name falsch angegeben ist
    • Nachweis der korrekten Angaben, z. B. Scheidungsnachweis oder Geburtsurkunde

So beantragen Sie eine Änderung oder Löschung von Daten nach einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung:

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.
  • Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit:
    • eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises
    • Nachweis der korrekten Daten
    • für Daten über Geschlechtsumwandlung: eine Expertenerklärung

Sind Sie im Ausland geboren und haben die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann stellen Sie einen Antrag bei der Gemeinde Den Haag.

Urkunden und Belege aus einem Land der Europäischen Union:

  • Sie sollten auch ein mehrsprachiges Musterformular für jede Urkunde haben.
  • Sind die Belege nicht in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch? Dann muss ein vereidigter Übersetzer sie übersetzen. Manchmal müssen die Dokumente legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

Urkunden und Belege aus einem Land außerhalb der Europäischen Union:

  • Sind die Urkunden oder Belege nicht in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache abgefasst, müssen Sie sie von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer übersetzen lassen. Außerdem müssen Sie einige ausländische Dokumente beglaubigen lassen oder sie müssen eine Apostille enthalten.

Weitere Informationen über die Verwendung von Dokumenten aus dem Ausland finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl.

Kosten

Die Aktualisierung der BRP-Daten ist kostenlos.

Beschreibung

Die Basisregistrierung von Personen (BRP) enthält Ihre persönlichen Daten wie Ihre aktuelle Adresse, Ihren Familienstand, Ihr Geschlecht und Ihre Staatsangehörigkeit. Einige Daten werden automatisch aktualisiert. Zum Beispiel, wenn Sie in den Niederlanden heiraten. Andere Angaben machen Sie selbst, zum Beispiel wenn Sie umziehen.

Sie können Ihre Daten auf MijnOverheid.nl einsehen. Sind Ihre Angaben im BRP nicht (mehr) korrekt? Melden Sie die Änderung sofort bei der Gemeinde. Die Gemeinde wird Ihre Daten dann aktualisieren.

Wurden Sie adoptiert oder haben Sie ein Kind zur Adoption freigegeben? Oder haben Sie Ihr Geschlecht geändert? Auf Ihren Antrag hin kann die Gemeinde Daten aus der Zeit vor der Adoption oder Geschlechtsumwandlung ändern oder löschen.

Nach der Verabschiedung kann die Gemeinde diese Angaben ändern oder entfernen:

  • Wenn Sie adoptiert worden sind
    • Ihr Name
    • Informationen über einen oder beide Elternteile
    • Verlust der Staatsangehörigkeit bei Adoption
    • Adressdaten vor der Adoption
    • Daten zur Einwanderung und Auswanderung vor der Adoption
  • Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigegeben haben
    • die Daten des Kindes

Nach einem Geschlechtswechsel kann die Gemeinde diese Angaben ändern oder entfernen:

  • Ihr Name
  • Ihr Geschlecht
  • den Nachnamen Ihres (Ex-)Ehepartners oder (Ex-)eingetragenen Partners zu verwenden

Haben Sie ein adoptiertes Kind unter 16 Jahren? Oder sind Sie selbst adoptiert? Wenn ja, können Sie Daten löschen lassen. Das ist nur möglich, wenn die Daten aus der Zeit vor der Adoption stammen. Dies ist auch bei Daten aus der Zeit vor der Geschlechtsumwandlung möglich.

Bedingungen

Wenn Ihre Angaben im BRP falsch sind, müssen Sie dies beweisen können. Sie müssen auch nachweisen können, welche Angaben richtig sind.

Die Bedingungen für die Änderung oder Löschung von Daten nach einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung sind:

  • Es gibt die Adoption oder die Geschlechtsumwandlung.
  • Dabei handelt es sich um Unterlagen vor der Adoption oder der Geschlechtsumwandlung.
  • Die Adoption oder Geschlechtsumwandlung ist abgeschlossen.
  • Sie sind 16 Jahre oder älter.

Sind Sie unter 16 Jahre alt?
Dann können Ihre Eltern, Ihr Vormund oder Ihr Betreuer den Antrag stellen, wenn es sich um eine Geschlechtsumwandlung handelt. Wurden Sie selbst adoptiert? Dann können Ihre Adoptiveltern Ihre Daten nicht löschen lassen. Das können Sie nur selbst tun, und zwar ab dem Alter von 16 Jahren.

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 4 Wochen über die Änderung der Daten entscheiden. Handelt es sich um Daten über Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit? Dann kann die Gemeinde die Frist um 8 Wochen verlängern. Die Löschung von Daten aus der Zeit vor einer Adoption oder Geschlechtsumwandlung erfolgt innerhalb von 4 Wochen.

Dauert diese Frist zu lange? Zum Beispiel, weil Ihnen wegen der falschen Daten ein Bußgeld droht? Holen Sie sich Hilfe bei der Hotline für Fehler in öffentlichen Aufzeichnungen.

Einspruch und Beschwerde

Wenn die Gemeinde Ihre Änderungen nicht umsetzt, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Kann die Gemeinde Ihre Daten nicht korrigieren? Wenden Sie sich an die Hotline für Fehler in öffentlichen Aufzeichnungen.