Lebensnachweis oder Lebensbescheinigung (attestation de vita)

Die Behörden können einen schriftlichen Nachweis darüber verlangen, dass Sie noch am Leben sind. Es gibt zwei Arten von Nachweisen: einen Lebensnachweis oder eine Lebensbescheinigung. Sie beantragen diese Dokumente bei der Gemeinde, in der Sie leben oder wohnen.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Lebensbescheinigung oder einen Lebensnachweis:

  • Sie kommen persönlich zu der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind.

Sie nehmen mit:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • möglicherweise der Bescheid der Behörde, in dem der Nachweis des Wohnsitzes verlangt wird

Wenn Sie den Antrag im Namen einer anderen Person stellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • eine Kopie des gültigen Ausweises dieser anderen Person
  • schriftliche Genehmigung dieser anderen Person

Kosten

Eine Lebenslaufbescheinigung kostet 17,10 €.
Verlangt Ihre Pensionskasse den Auszug? Dann ist es kostenlos.

Ein mehrsprachiges Musterformular für eine Lebenslaufbescheinigung kostet 17,10 €.

( Tarife 2025)

Beschreibung

Eine Lebensbescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, dass Sie noch am Leben sind. Einrichtungen wie die Rentenkasse oder das Sozialamt können dies verlangen.

Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist:

  • Sie verwenden einen Nachweis, dass Sie in den Niederlanden leben. Dies ist ein Auszug aus der Grundregistrierung von Personen ( BRP ).
  • Sie verwenden eine attestation de vita außerhalb der Niederlande. Dies ist eine Bescheinigung des Personenstands. Dies ist ein internationales Dokument.

Sie können gleichzeitig ein mehrsprachiges Muster einer Lebenslaufbescheinigung anfordern.

Bedingungen

  • Sie kommen persönlich zum Schalter, um einen Nachweis über Ihr Leben zu beantragen.
  • Sind Sie nicht in der Lage, persönlich zu kommen? Sie können jemanden bevollmächtigen.
    Wir werden Sie dann anrufen und Ihnen Fragen stellen, um Ihre Identität festzustellen.
  • Wenn das nicht funktioniert, können Sie einen Hausbesuch bei einem Beamten beantragen. Hier sind Kosten und a Zeitspanne daran befestigt. Wenden Sie sich an die Abteilung für zivile Angelegenheiten.