Lebensnachweis oder Lebensbescheinigung (attestation de vita)

Die Behörden können einen schriftlichen Nachweis darüber verlangen, dass Sie noch am Leben sind. Es gibt zwei Arten von Nachweisen: einen Lebensnachweis oder eine Lebensbescheinigung. Sie beantragen diese Dokumente bei der Gemeinde, in der Sie leben oder wohnen.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Lebensbescheinigung oder einen Lebensnachweis:

  • Sie kommen persönlich zu der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind.

Sie nehmen mit:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • möglicherweise der Bescheid der Behörde, in dem der Nachweis des Wohnsitzes verlangt wird

Wenn Sie den Antrag im Namen einer anderen Person stellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • eine Kopie des gültigen Ausweises dieser anderen Person
  • schriftliche Genehmigung dieser anderen Person

Kosten


Eine Lebensbescheinigung kostet 16,60 € (2024) / 17,10 € (2025). Verlangt Ihr Rentenversicherungsträger den Auszug? Dann ist er kostenlos.

Ein mehrsprachiges Muster für eine Lebensbescheinigung kostet 16,60 € (2024) / 17,10 € (2025).

( Tarife 2024/2025)

Beschreibung

Eine Lebensbescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, dass Sie noch am Leben sind. Einrichtungen wie die Rentenkasse oder das Sozialamt können dies verlangen.

Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist:

  • In den Niederlanden verwenden Sie einen Nachweis, dass Sie am Leben sind. Dies ist ein Auszug aus dem Personenstandsregister (BRP).
  • Sie verwenden eine attestation de vita außerhalb der Niederlande. Dies ist eine Bescheinigung des Personenstands. Dies ist ein internationales Dokument.

Sie können gleichzeitig ein mehrsprachiges Muster einer Lebenslaufbescheinigung anfordern.

Bedingungen

  • Sie kommen persönlich zum Schalter, um einen Nachweis über Ihr Leben zu beantragen.
  • Sind Sie nicht in der Lage, persönlich zu kommen? Sie können jemanden bevollmächtigen.
    Wir werden Sie dann anrufen und Ihnen Fragen stellen, um Ihre Identität festzustellen.
  • Wenn das nicht funktioniert, können Sie einen Hausbesuch bei einem Beamten beantragen. Hier sind Kosten und a Zeitspanne daran befestigt. Wenden Sie sich an die Abteilung für zivile Angelegenheiten.