Lebensnachweis oder Lebensbescheinigung (attestation de vita)

Die Behörden können einen schriftlichen Nachweis verlangen, dass Sie am Leben sind. Es gibt zwei Arten von Nachweisen: eine Lebensbescheinigung oder eine Lebensbescheinigung. Sie beantragen diese Dokumente bei der Gemeinde, in der Sie leben oder wohnen.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Lebensbescheinigung oder einen Lebensnachweis:

  • Sie kommen persönlich zu der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind.

Sie nehmen mit:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • eventuell die Mitteilung der Behörde, die einen Lebensnachweis verlangt

Wenn Sie den Antrag im Namen einer anderen Person stellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • eine Kopie des gültigen Ausweises dieser anderen Person
  • schriftliche Genehmigung dieser anderen Person

Kosten

Eine Lebenslaufbescheinigung kostet 17,10 €.
Verlangt Ihre Rentenkasse den Auszug? Dann ist er kostenlos.

Ein mehrsprachiges Muster für eine Lebensbescheinigung kostet 17,10 €.

Tarife 2025)

Beschreibung

Eine Lebensbescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, dass Sie noch am Leben sind. Einrichtungen wie die Rentenkasse oder das Sozialamt können dies verlangen.

Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist:

  • In den Niederlanden verwenden Sie einen Nachweis, dass Sie am Leben sind. Dies ist ein Auszug aus dem PersonenstandsregisterBRP).
  • Sie verwenden eine attestation de vita außerhalb der Niederlande. Dies ist eine Bescheinigung des Personenstands. Dies ist ein internationales Dokument.

Sie können gleichzeitig ein mehrsprachiges Muster einer Lebenslaufbescheinigung anfordern.

Bedingungen

  • Sie kommen persönlich zum Schalter und beantragen einen Lebensnachweis.
  • Sind Sie nicht in der Lage, persönlich zu kommen? Sie können jemanden bevollmächtigen.
    Wir werden Sie dann anrufen und Ihnen Fragen stellen, um Ihre Identität festzustellen.
  • Wenn auch das nicht klappt, können Sie einen Hausbesuch durch einen Beamten beantragen. Dieser ist gebührenpflichtig und mit einer Zeitspanne verbunden. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung für zivile Angelegenheiten.