Lebensbescheinigung oder Attest de Vita

Behörden können einen schriftlichen Nachweis darüber verlangen, dass Sie noch am Leben sind. Es gibt zwei Arten: eine Lebensbescheinigung oder eine Bescheinigung über den Tod. Diese Dokumente können Sie bei der Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen oder sich aufhalten.

Ansatz

So beantragen Sie einen Lebensnachweis:

  • Melden Sie sich mit Ihrem DigiD bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen.
  • Füllen Sie die Daten aus.
  • Sie bezahlen den Auszug online mit iDEAL.
  • Der Lebensnachweis wird Ihnen nach Hause geschickt.

So beantragen Sie eine Bescheinigung über die Lebensumstände:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Bitte bringen Sie zum Termin mit:
    • Ihr gültiger Ausweis
    • gegebenenfalls die Mitteilung der Behörde (z. B. Ihrer Rentenversicherung) , in der steht, dass Sie einen Lebensnachweis benötigen
  • Die Kosten sind bei der Antragstellung zu entrichten. Bitte zahlen Sie mit Karte.

Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, bringen Sie bitte Folgendes mit: 

  • Ihr gültiger Ausweis
  • eine Kopie eines gültigen Ausweises dieser anderen Person
  • schriftliche Vollmacht dieser anderen Person

Kosten

Eine Bescheinigung über den Lebenslauf kostet 17,10 € (2025) / 17,80 € (2026).

Ein mehrsprachiges Musterformular für eine Bescheinigung über den Familienstand kostet 17,10 € (2025) / 17,80 € (2026).

Verlangt Ihre Pensionskasse einen Lebensnachweis oder eine Bescheinigung über den Tod? Dann ist dies kostenlos. Sie müssen jedoch eine Kopie des Antrags Ihrer Pensionskasse mitbringen. 

(Tarife )

Beschreibung

Ein Lebensnachweis und eine Bescheinigung über den Lebensstand sind schriftliche Nachweise dafür, dass Sie noch am Leben sind. Behörden wie Renten- oder Sozialversicherungsträger können diese Nachweise verlangen.

Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist:

  • Einen Lebensnachweis verwenden Sie in den Niederlanden. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Basisregister Personen (BRP).
  • Eine Attestatie de Vita verwenden Sie außerhalb der Niederlande. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des Standesamtes. Dieses Dokument ist international gültig.

Eine Bescheinigung über den Familienstand wird auf Niederländisch und Französisch ausgestellt. Benötigen Sie das Dokument in einem EU-Land, in dem Niederländisch oder Französisch keine Amtssprache ist? Dann können Sie gleichzeitig ein mehrsprachiges Musterformular anfordern. Sie erhalten das Dokument dann auch in der Sprache des jeweiligen Landes. 

Bedingungen

  • Sie müssen persönlich zum Schalter kommen, um eine Lebensbescheinigung zu beantragen.
  • Sind Sie nicht in der Lage, persönlich vorbeizukommen? Sie können jemanden bevollmächtigen.
    Wir rufen Sie dann an, um Ihnen Fragen zu stellen und so Ihre Identität festzustellen.
  • Wenn auch das nicht funktioniert, können Sie einen Hausbesuch eines Beamten beantragen. Damit sind Kosten und eine gewisse Zeitspanne . Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bürgerangelegenheiten.