Lebensnachweis oder Lebensbescheinigung (attestation de vita)

Die Behörden können einen schriftlichen Nachweis darüber verlangen, dass Sie noch am Leben sind. Es gibt zwei Arten von Nachweisen: einen Lebensnachweis oder eine Lebensbescheinigung. Sie beantragen diese Dokumente bei der Gemeinde, in der Sie leben oder wohnen.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Lebensbescheinigung oder einen Lebensnachweis:

  • Sie kommen persönlich zu der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind.

Sie nehmen mit:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • möglicherweise der Bescheid der Behörde, in dem der Nachweis des Wohnsitzes verlangt wird

Wenn Sie den Antrag im Namen einer anderen Person stellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • eine Kopie des gültigen Ausweises dieser anderen Person
  • schriftliche Genehmigung dieser anderen Person

Kosten

Zolltarife 2024

  • 16,10 € für einen Lebensnachweis (attestation de vita)
  • kostenlos - wenn Ihre Rentenkasse einen Lebensnachweis verlangt

Bitte zahlen Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung per Pin.

Beschreibung

Eine Lebensbescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, dass Sie noch am Leben sind. Einrichtungen wie die Rentenkasse oder das Sozialamt können dies verlangen.

Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist:

  • In den Niederlanden verwenden Sie einen Nachweis, dass Sie am Leben sind. Dies ist ein Auszug aus dem Personenstandsregister (BRP).
  • Sie verwenden eine attestation de vita außerhalb der Niederlande. Dies ist eine Bescheinigung des Personenstands. Dies ist ein internationales Dokument.

Sie können gleichzeitig ein mehrsprachiges Muster einer Lebenslaufbescheinigung anfordern.

Bedingungen

  • Sie kommen persönlich zum Schalter, um einen Nachweis über Ihr Leben zu beantragen.
  • Sind Sie nicht in der Lage, persönlich zu kommen? Sie können jemanden bevollmächtigen.
    Wir werden Sie dann anrufen und Ihnen Fragen stellen, um Ihre Identität festzustellen.
  • Wenn auch das nicht klappt, können Sie einen Hausbesuch eines Beamten beantragen. Dies ist gebührenpflichtig und mit einer Frist verbunden. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung für zivile Angelegenheiten.