Auszüge über Geburt, Tod, Heirat und Scheidung

Ein Auszug oder eine Abschrift des Personenstands ist ein schriftlicher Nachweis z. B. über eine Geburt oder eine Heirat. Diesen beantragen Sie bei der Gemeinde, in der das Ereignis stattgefunden hat.

Sie können dies für sich selbst, Ihre Eltern oder Ihr Kind beantragen. 

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Näherung

So beantragen Sie einen Auszug oder eine Abschrift aus dem Standesamt:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der das Ereignis stattgefunden hat. Möchten Sie eine Scheidungsurkunde oder eine Bescheinigung über die Beendigung der Partnerschaft beantragen? Dann tun Sie dies bei der Gemeinde, in der Sie geheiratet haben oder eine Partnerschaft eingegangen sind.
  • Loggen Sie sich mit Ihrem DigiD bei der Gemeinde ein, um den Auszug oder die Abschrift online anzufordern.
  • Sie bezahlen den Auszug oder die Abschrift online. 
  • Sie erhalten den Auszug oder die Abschrift zu Hause.

Bewerbungen aus dem Ausland

Sie leben im Ausland und benötigen einen Auszug?

  • Bewerben Sie sich online und zahlen Sie per iDeal oder Kreditkarte.
  • Bevollmächtigen Sie eine andere Person, den Antrag für Sie zu stellen.

Sie können einen mehrsprachigen Auszug für die Verwendung im Ausland anfordern. Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin am Schalter. Die Angaben sind in den folgenden Sprachen:

  • Französisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Portugiesisch
  • Türkisch
  • Jugoslawien 

Antragstellung für eine andere Person

Beantragen Sie den Auszug für eine andere Person? Wenn ja, bitte angeben:

  • Ein unterzeichnetes Schreiben, aus dem hervorgeht, wofür der Antragsteller den Auszug benötigt und dass er/sie Sie dazu ermächtigt.
  • Eine Kopie des Identitätsnachweises des Antragstellers.
  • Bringen Sie Ihren eigenen Identitätsnachweis mit.

Kosten

Eine begrenzte Überprüfung mit Korrekturen ist kostenlos.

Die Beantragung eines Auszugs oder einer Abschrift beim Standesamt kostet 16,60 € (2024) / 17,10 € (2025).

Ein mehrsprachiger Auszug oder ein Musterformular kostet 16,60 € (2024) / 17,10 € (2025).

( Tarife 2024/2025)

Prüfen Sie sorgfältig, welchen Auszug Sie benötigen, und beantragen Sie den richtigen Auszug. Sie zahlen, wenn Sie den Antrag stellen. Wenn Sie einen falschen Auszug beantragen, erstatten wir diese Kosten nicht.

Beschreibung

Die Gemeinde hält wichtige Ereignisse im Leben einer Person in einem offiziellen Dokument fest. Dieses Dokument wird Urkunde genannt. Wichtige Ereignisse sind zum Beispiel Geburt, Heirat oder Tod. Die Gemeinde bewahrt die Urkunden im Standesamt auf.

Sie können eine Papierkopie oder einen Auszug aus diesen Urkunden anfordern. Ein Auszug ist eine Zusammenfassung der Informationen, die sich im Besitz der Gemeinde befinden. Er enthält die wichtigsten Informationen. Eine Abschrift ist eine Kopie der Urkunde, die vom Standesbeamten abgestempelt und unterzeichnet wurde.

Sie können eine Kopie oder einen Auszug aus einem Dokument anfordern:

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Urkunde über die Beendigung der Partnerschaft

Sie benötigen einen Auszug für das Ausland? Dann fordern Sie einen internationalen Auszug an.

Sie benötigen eine Erklärung für das Ausland? Dann fordern Sie zusätzlich zur Bescheinigung ein mehrsprachiges Musterformular an.

Urkunden werden mit der Zeit öffentlich. Bei Geburten ist dies nach 100 Jahren der Fall, bei Sterbeurkunden nach 50 Jahren und bei Heirats- und Scheidungsurkunden nach 75 Jahren. Sie können selbst im Archiv des Historischen Zentrums Limburg in Heerlen nach öffentlichen Urkunden suchen. Die Selbstrecherche ist kostenlos.

Bedingungen

Möchten Sie eine Kopie oder einen Auszug aus einer Urkunde für eine andere Person anfordern? Dies ist nur möglich, wenn Sie:

  • das Kind oder Enkelkind oder der Eltern- oder Großelternteil sein (d. h. kein Geschwisterkind)
  • ein Erbe sein
  • Sie sind der gesetzliche Vertreter
  • die Urkunde für ein Gerichtsverfahren benötigen
  • die Urkunde für eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft benötigen
  • über eine schriftliche Zustimmung (Vollmacht) verfügt

Zeitspanne

Die Gemeinde sendet Ihnen den Auszug oder die Abschrift innerhalb von 7 Arbeitstagen zu. Wohnen Sie im Ausland? Bitte beachten Sie, dass die Postzustellung länger dauern kann. Während der Ferienzeit kann der Versand von online angeforderten Auszügen auch etwas länger dauern.

Brauchen Sie den Auszug oder die Abschrift früher? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Stadtverwaltung. Sie erhalten ihn sofort bei Ihrem Termin.