Auszug aus dem Geburten-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsregister

Eine Auszug oder Abschrift aus dem Personenstandsregister ist ein schriftlicher Nachweis beispielsweise einer Geburt oder Eheschließung. Sie beantragen diesen bei der Gemeinde, in der das Ereignis stattgefunden hat.

Sie können dies für sich selbst, einen Elternteil oder ein Kind beantragen. 

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Wären Sie so freundlich, zum Schalter zu kommen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Ansatz

So beantragen Sie einen Auszug oder eine Abschrift aus dem Personenstandsregister:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der das Ereignis stattgefunden hat. Möchten Sie eine Scheidungsurkunde oder eine Urkunde über die Beendigung einer Partnerschaft beantragen? Dann tun Sie dies bei der Gemeinde, in der Sie geheiratet oder die Partnerschaft geschlossen haben.
  • Melden Sie sich mit Ihrem DigiD bei der Gemeinde an, um den Auszug oder die Abschrift online zu beantragen.
  • Sie bezahlen den Auszug oder die Abschrift online. 
  • Der Auszug oder die Abschrift wird Ihnen nach Hause geschickt.

Anfragen aus dem Ausland

Sie wohnen im Ausland und benötigen einen Auszug?

  • Beantragen Sie es online und bezahlen Sie mit iDeal oder Kreditkarte.
  • Beauftragen Sie eine andere Person, den Antrag für Sie zu stellen.

Sie können einen mehrsprachigen Auszug für die Verwendung im Ausland beantragen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin am Schalter. Die Daten sind in folgenden Sprachen verfügbar:

  • Französisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Portugiesisch
  • Türkisch
  • jugoslawisch 

Anträge für andere Personen

Beantragen Sie den Auszug für eine andere Person? Dann bringen Sie bitte auch Folgendes mit:

  • Ein unterschriebener Brief, in dem angegeben ist, wofür der Antragsteller den Auszug benötigt und dass er Sie bevollmächtigt.
  • Eine Kopie des Ausweises des Antragstellers.
  • Deinen eigenen Ausweis mitbringen.

Kosten

Eine begrenzte Übersicht mit Korrekturen ist kostenlos.

Für die Beantragung einer Auszug oder Abschrift aus dem Standesamt zahlen Sie 17,10 € (2025) / 17,80 € (2026). Ein mehrsprachiger Auszug oder ein Musterformular kostet 17,10 € (2025) / 17,80 € (2026). (Tarife )

Überprüfen Sie sorgfältig, welchen Auszug Sie benötigen, und beantragen Sie den richtigen Auszug. Die Kosten sind bei der Beantragung zu entrichten. Wenn Sie einen falschen Auszug beantragen, werden diese Kosten nicht erstattet.

Beschreibung

Die Gemeinde hält wichtige Ereignisse im Leben eines Menschen in einem offiziellen Dokument fest. Dieses Dokument wird als Urkunde bezeichnet. Wichtige Ereignisse sind beispielsweise Geburt, Heirat oder Tod. Die Urkunden werden von der Gemeinde im Standesamt aufbewahrt.

Sie können eine Kopie oder einen Auszug dieser Urkunden in Papierform beantragen. Ein Auszug ist eine Zusammenfassung der Informationen, über die die Gemeinde verfügt. Er enthält die wichtigsten Angaben. Eine Kopie ist eine Abschrift der Urkunde mit einem Stempel und einer Unterschrift des Standesbeamten.

Sie können eine Kopie oder einen Auszug beantragen von:

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Partnerschaftsaufhebungsurkunde

Benötigen Sie einen Auszug für das Ausland? Beantragen Sie dann einen internationalen Auszug.

Benötigen Sie eine Kopie für das Ausland? Dann beantragen Sie neben der Kopie auch ein mehrsprachiges Musterformular.

Urkunden werden nach Ablauf einer bestimmten Frist öffentlich zugänglich. Für Geburtsurkunden beträgt diese Frist 100 Jahre, für Sterbeurkunden 50 Jahre und für Heirats- und Scheidungsurkunden 75 Jahre. Öffentliche Urkunden können Sie selbst beim Archivdienst,dem Historisch Centrum Limburg in Heerlen, einsehen. Die Einsichtnahme in die Urkunden ist kostenlos.

Bedingungen

Möchten Sie für eine andere Person eine Abschrift oder einen Auszug aus einer Urkunde beantragen? Das ist nur möglich, wenn Sie:

  • Sie sind das Kind oder Enkelkind oder der Elternteil oder Großelternteil (also kein Bruder oder keine Schwester).
  • ein Erbe sind
  • der gesetzliche Vertreter sind
  • die Urkunde für ein Gerichtsverfahren benötigt
  • die Urkunde für eine Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft benötigt
  • eine schriftliche Genehmigung (eine Vollmacht) hat

Zeitspanne

Die Gemeinde schickt Ihnen den Auszug oder die Kopie innerhalb von 7 Werktagen zu. Wohnen Sie im Ausland? Dann beachten Sie bitte, dass die Postzustellung länger dauern kann. Während der Ferienzeit kann der Versand der online beantragten Auszüge ebenfalls etwas länger dauern.

Benötigen Sie den Auszug oder die Abschrift früher? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde. Sie erhalten ihn dann sofort bei Ihrem Termin.