Eheschließung und eingetragene Partnerschaft

Sie wollen heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen? Wir würden Ihnen gerne helfen, diesen Tag unvergesslich zu machen!

Anruf: 045-5605040

Online vereinbaren

Oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für einen Image-Call.

Hinweis

In den Niederlanden können Sie nur in der Gemeinde offiziell heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Nach einer religiösen Zeremonie sind Sie noch nicht offiziell verheiratet. Ein Gottesdienst in einer Kirche oder Moschee zum Beispiel reicht nicht aus.

Achtung! Nicht alle Länder erkennen gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften aus anderen Ländern an. Die Rechte der eingetragenen Partner sind von Land zu Land unterschiedlich.

Näherung

Wenn Sie von Geburt an in den Niederlanden wohnen, müssen Sie keine Dokumente vorlegen. Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, benötigen Sie weitere Unterlagen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Abteilung Personenstandswesen.

Sie können Ihre Pläne bereits 1 Jahr vor Ihrem Hochzeitstag oder Ihrer Partnerregistrierung melden. Melden Sie es spätestens 2 Wochen im Voraus. Müssen Sie der Gemeinde Dokumente aus dem Ausland vorlegen? Wenn ja, denken Sie daran, dass 2 Wochen zu kurz sein könnten.

Auf diese Weise geben Sie bekannt, dass Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen:

  • Wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten.
  • Wenden Sie sich an die Gemeinde Den Haag, wenn Sie nicht beide in den Niederlanden wohnen.

Sie wohnen nicht in den Niederlanden, möchten aber in den Niederlanden heiraten oder eine Partnerschaft eingehen? Dann melden Sie dies zunächst bei der Gemeinde Den Haag. Einer von Ihnen muss niederländischer Staatsbürger sein.
Sobald wir die Online-Meldung erhalten haben, nimmt der Standesbeamte Kontakt mit Ihnen auf. 

Telefonischer Termin für Bildabruf

Sie rufen 045-5605040 an. Sagen Sie, dass Sie einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren möchten. Der Anruf kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden, an dem Sie sich wohl fühlen.
W as brauchen Sie und wie funktioniert es? Halten Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bereit.

Kosten

Rathaus von Heerlen 

  • Frei: montags um 10 Uhr und 10.20 Uhr. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Termin noch frei ist.
  • 178,95 €: Grundzeremonie von Montag bis Donnerstag, einschließlich einer Rede eines Stadtpfarrers, aber ohne das Hochzeits-/Partnerschaftsheft.
  • 274,90 €: Luxus-Zeremonie Montag bis Freitag mit Hochzeits-/Partnerschaftsheft .
  • 170,40 €: für die Durchführung einer luxuriösen Zeremonie durch einen Rabbiner der Gemeinde.

Luxuriöse Zeremonie im Freien

  • 312,40 €: Montag bis Samstag mit dem Hochzeits-/Partnerschaftsheft. 
  • 357,90 €: an Sonn- und Feiertagen mit dem Hochzeits-/Partnerschaftsheft.
  • 170,40 €: für die Durchführung der Zeremonie durch einen Rabbiner der Gemeinde.
  • Dazu kommen noch die Kosten für einen Veranstaltungsort im Freien. Sie gehen zu Ihren eigenen Lasten.

Heirat in einem besonderen Haus

  • 81,30 € Feier einer Eheschließung oder Eintragung einer Partnerschaft in einem besonderen Haus.

Babs für 1 Tag

  • 238,55 €: Die von Ihnen gewählte Person hat keine Erfahrung als Trauzeugin oder Trauzeuge und muss noch erklärt und vereidigt werden. Dazu kommen noch die Kosten für eine Luxuszeremonie.
  • 131,25 €: Die von Ihnen ausgewählte Person ist bereits vereidigt, zum Beispiel in einer anderen Gemeinde. Die Kosten für eine Luxuszeremonie kommen hinzu.

Zusätzliche Kosten 

  • 53,65 € pro Kronzeuge.
  • 36,60 € für das Hochzeits-/Partnerschaftsheft (manchmal ist dies bereits im obigen Betrag enthalten).

Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

  • Die Umrechnung erfolgt am Schalter: 51,00 €.
  • Die Umwandlung findet an einem anderen Ort mit einer Zeremonie statt: siehe Gebühren oben.

Reservierung Hochzeit oder eingetragene Partnerschaft stornieren 

  • 131,25 €: Sie haben die beabsichtigte Eheschließung oder Partnerschaft noch nicht gemeldet (online).
  • 262,05 €: Sie haben sich (online) angemeldet und das Datum der Zeremonie liegt mehr als 1 Monat in der Zukunft.
  • Die Kosten für alle reservierten Teile: Sie haben sich gemeldet (online) und das Datum der Zeremonie liegt weniger als 1 Monat in der Zukunft.
  • Stornieren Sie die Reservierung schriftlich per E-Mail: gemeente@heerlen.nl oder per Post. Sie erhalten dann eine Rechnung über die entstandenen Kosten.

Beschreibung

Der Veranstaltungsort

Sie kümmern sich selbst um die Buchung des Veranstaltungsortes. Der Veranstaltungsort De Twee Gezusters wird von der Gemeinde für Sie organisiert.

Wie viele Personen dürfen teilnehmen, einschließlich Braut und Bräutigam, Trauzeugen und dem Trauredner?

  • Stadthalle: 30 (bei einer kostenlosen Zeremonie 12 Personen) 
  • Schloss Hoensbroek: 35
  • Auberge de Rousch: abhängig von der gebuchten Fläche. Der Veranstaltungsort wird dies mit Ihnen abstimmen.
  • Burg Terworm: 50

Bitte beachten Sie, dass Ihr Veranstaltungsort manchmal zusätzliche Gebühren zu den Gebühren der Gemeinde erhebt. Prüfen Sie dies im Voraus sorgfältig. Diese Kosten gehen zu Ihren eigenen Lasten. 

Die Zeremonie

Der offizielle Titel eines Hochzeitsbeamten lautet Außerordentlicher Standesbeamter (Babs).

  • Die Zeremonie wird von Babs der Gemeinde durchgeführt. Auch ein Familienmitglied, ein Freund oder ein Bekannter kann Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft vollziehen. Füllen Sie den Antrag auf einen Trauredner für 1 Tag aus (PDF herunterladen).
  • Wir ernennen dann die Person Ihrer Wahl als Babs. Voraussetzung für diese Bestellung ist, dass die Person ein VOG (Führungszeugnis) vorlegen kann. Die Bestellung und Vereidigung durch das Gericht findet dann statt.
  • Auch wenn Sie sich dafür entscheiden, wird immer ein Babs aus der Gemeinde Heerlen anwesend sein.
  • Wenn man heiratet, sagt man Ja.
  • Eine eingetragene Partnerschaft ermöglicht es Ihnen, Ja zu sagen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. 

Die Zeugen

  • Bei der Zeremonie müssen mindestens zwei und höchstens vier Zeugen anwesend sein.
  • Die Zeugen müssen volljährig sein.

Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, entsteht automatisch eine beschränkte Gütergemeinschaft. Wenn Sie sich für eine Gütergemeinschaft oder einen Ehevertrag entscheiden, sollten Sie dies zunächst mit einem Notar vereinbaren.

Freie Trauung

Freie Trauungen sind montags um 10 Uhr oder 10.20 Uhr möglich. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Termin noch frei ist. Der Kalender füllt sich lange im Voraus.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Eheschließung oder die Eingehung einer Lebenspartnerschaft sind:

  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie sind nicht mit einer anderen Person verheiratet.
  • Sie sind nicht in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person.
  • Sie sind nicht zu eng mit Ihrem Partner verwandt. Das bedeutet, dass Ihr Partner z. B. nicht Ihr Elternteil, (Enkel-)Kind, Großelternteil, (Halb-)Schwester oder (Halb-)Bruder sein kann.
  • Sie stehen nicht unter Vormundschaft. Wenn Sie unter Vormundschaft stehen, brauchen Sie die Genehmigung des Kurators oder des Kantonsrichters.

Die Gemeinde prüft, ob Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen können.

Heiraten Sie als Minderjährige im Ausland? Dann wird die Gemeinde Ihre Ehe erst anerkennen, wenn Sie beide 18 Jahre alt sind.