Eheschließung und eingetragene Partnerschaft

Wir helfen Ihnen gerne dabei, diesen Tag unvergesslich zu machen!
Sie können Ihre Anmeldung zur Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft online bei uns einreichen und im Voraus bezahlen.

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Hinweis

In den Niederlanden kann man nur bei der Gemeinde offiziell heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Eine religiöse Zeremonie in einer Kirche oder Moschee ist also nicht ausreichend.

Näherung

Sie können Ihre Pläne bereits 1 Jahr vor Ihrem Hochzeitstag oder Ihrer Partnerregistrierung melden. Melden Sie es spätestens 2 Wochen im Voraus. Müssen Sie der Gemeinde Dokumente aus dem Ausland vorlegen? Wenn ja, denken Sie daran, dass 2 Wochen zu kurz sein könnten.

Auf diese Weise geben Sie bekannt, dass Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen:

  • Wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten.
  • Wenden Sie sich an die Gemeinde Den Haag, wenn Sie nicht beide in den Niederlanden wohnen.

Haben Sie seit Ihrer Geburt in den Niederlanden gewohnt? Wenn ja, benötigen Sie keine Dokumente. Wohnen Sie nicht in den Niederlanden? Dann benötigen Sie verschiedene Dokumente. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Personenstandswesen.

Sie wohnen nicht in den Niederlanden, möchten aber in den Niederlanden heiraten oder eine Partnerschaft eingehen? In diesem Fall siehe Heiraten in den Niederlanden, wenn Sie im Ausland wohnen

Kosten

Rathaus von Heerlen 

  • Frei: montags um 10 Uhr und 10.20 Uhr. Erkundigen Sie sich im Voraus, ob Ihr Termin frei ist.
  • 183,95 €: Grundlegende Zeremonie von Montag bis Donnerstag, einschließlich der Ansprache eines Stadtpfarrers, aber ohne das Hochzeits-/Partnerschaftsheft.
  • 282,60 €: Luxus-Zeremonie Montag bis Freitag mit Hochzeits-/Partnerschaftsheft .
  • 175,15 €: für die Durchführung einer luxuriösen Zeremonie durch einen Rabbiner der Gemeinde.

Luxuriöse Zeremonie im Freien

  • 321,15 €: Montag bis Samstag mit dem Hochzeits-/Partnerschaftsheft. 
  • 367,90 €: an Sonn- und Feiertagen mit dem Hochzeits-/Partnerschaftsheft.
  • 175,15 €: für die Durchführung der Zeremonie durch einen Rabbiner der Gemeinde.
  • Dazu kommen noch die Kosten für einen Veranstaltungsort im Freien. Sie gehen zu Ihren eigenen Lasten.

Heirat in einem besonderen Haus

  • 83,60 € Feier einer Eheschließung oder Eintragung einer Partnerschaft in einem besonderen Haus.

Babs für 1 Tag

  • 238,55 €: Die von Ihnen gewählte Person hat keine Erfahrung als Trauzeugin oder Trauzeuge und muss noch erklärt und vereidigt werden. Dazu kommen noch die Kosten für eine Luxuszeremonie.
  • 131,25 €: Die von Ihnen ausgewählte Person ist bereits vereidigt, zum Beispiel in einer anderen Gemeinde. Die Kosten für eine Luxuszeremonie kommen hinzu.

Zusätzliche Kosten 

  • 53,65 € pro Kronzeuge.
  • 36,60 € für das Hochzeits-/Partnerschaftsheft (manchmal ist dies bereits im obigen Betrag enthalten).

Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

  • Umrechnung am Schalter: 51,00 €.
  • Umwandlung an einem anderen Ort mit einer Zeremonie: dann gelten die festgelegten Tarife.

Reservierung Hochzeit oder eingetragene Partnerschaft stornieren 

  • 131,25 €: Sie haben die beabsichtigte Eheschließung oder Partnerschaft noch nicht gemeldet (online).
  • 262,05 €: Sie haben sich (online) angemeldet und das Datum der Zeremonie liegt mehr als 1 Monat in der Zukunft.
  • Die Kosten für alle reservierten Teile: Sie haben sich gemeldet (online) und das Datum der Zeremonie liegt weniger als 1 Monat in der Zukunft.
  • Stornieren Sie die Reservierung schriftlich per E-Mail: gemeente@heerlen.nl oder per Post. Sie erhalten dann eine Rechnung über die entstandenen Kosten.

Beschreibung

Der Veranstaltungsort

  • Rathaus: kostenlose, einfache oder luxuriöse Zeremonie.
  • Selbst gewählter Ort: Luxuszeremonie. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob Sie an Ihrem Wunschort heiraten können. Der Ort muss bestimmten Anforderungen genügen. Zum Beispiel muss der Ort sicher und zugänglich sein. 

Sie kümmern sich selbst um die Buchung des Veranstaltungsortes. Der Veranstaltungsort De Twee Gezusters wird von der Gemeinde für Sie organisiert.

Wie viele Personen können teilnehmen, einschließlich Braut und Bräutigam, Trauzeugen und dem Trauredner?

  • Stadthalle: 30 (bei einer kostenlosen Zeremonie 12 Personen) 
  • Schloss Hoensbroek: 35
  • Auberge de Rousch: abhängig von der gebuchten Fläche. Der Veranstaltungsort wird dies mit Ihnen abstimmen.
  • Burg Terworm: 50

Bitte beachten Sie, dass Ihr Veranstaltungsort manchmal zusätzliche Gebühren zu den Gebühren der Gemeinde erhebt. Prüfen Sie dies vorher sorgfältig. Diese Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen. 

Die Zeremonie

Der offizielle Titel eines Hochzeitsbeamten lautet Außerordentlicher Standesbeamter (Babs).

  • Die Zeremonie wird von Babs der Gemeinde durchgeführt. Auch ein Familienmitglied, ein Freund oder ein Bekannter kann Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft vollziehen. 
  • Wir ernennen dann die Person Ihrer Wahl als Babs. Voraussetzung für diese Bestellung ist, dass die Person ein VOG (Führungszeugnis) vorlegen kann. Die Bestellung und Vereidigung durch das Gericht findet dann statt.
  • Auch wenn Sie sich dafür entscheiden, wird immer ein Babs aus der Gemeinde Heerlen anwesend sein.
  • Wenn man heiratet, sagt man Ja.
  • Eine eingetragene Partnerschaft ermöglicht es Ihnen, Ja zu sagen, ist aber keine rechtliche Voraussetzung.
  • Nur im Falle einer luxuriösen Zeremonie wird der Trauredner Sie im Voraus kontaktieren. 

Die Zeugen

  • Sie wählen mindestens 2 und höchstens 4 Trauzeugen, die an der Zeremonie teilnehmen.
  • Die Zeugen sind volljährig.

Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, entsteht automatisch eine beschränkte Gütergemeinschaft. Wenn Sie sich für eine Gütergemeinschaft oder einen Ehevertrag entscheiden, vereinbaren Sie dies zunächst mit einem Notar.

Freie Trauung

Freie Trauungen sind montags um 10 Uhr oder 10.20 Uhr möglich. Informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Ihr Termin frei ist. Der Kalender füllt sich lange im Voraus.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Eheschließung oder die Eingehung einer Lebenspartnerschaft sind:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter.
  • Sie sind nicht mit einer anderen Person verheiratet.
  • Sie sind nicht in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person.
  • Sie sind nicht zu eng mit Ihrem Partner verwandt. Das bedeutet, dass Ihr Partner z. B. nicht Ihr Elternteil, (Enkel-)Kind, Großelternteil, (Halb-)Schwester oder (Halb-)Bruder sein kann.
  • Sie stehen nicht unter Vormundschaft. Wenn Sie unter Vormundschaft stehen, brauchen Sie die Genehmigung des Kurators oder des Kantonsrichters.

Die Gemeinde prüft, ob Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen können.

Heiraten Sie als Minderjährige im Ausland? Dann wird die Gemeinde Ihre Ehe erst anerkennen, wenn Sie beide 18 Jahre alt sind.