Antrag auf Erklärung zur Eheschließung im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie möglicherweise eine Ehefähigkeitserklärung oder eine Erklärung über die Unverheiratetheit. Diese können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Näherung

So beantragen Sie eine Bescheinigung über den Familienstand oder eine Bescheinigung über den ledigen Status:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeverwaltung oder fordern Sie die Erklärung schriftlich an.
  • Sie benötigen:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • Ihre Geburtsurkunde
    • einen Auszug aus dem Melderegister, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand hervorgehen
  • Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie ebenfalls einen Antrag:
    • die Scheidungsurkunde oder die Bescheinigung über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
    • Die Sterbeurkunde, wenn Ihr früherer Partner gestorben ist.
  • Wenn Sie die Erklärung für eine andere Person beantragen, benötigen Sie diese:
    • die vorgenannten Unterlagen der Person, für die Sie die Erklärung beantragen
    • ein Schreiben, in dem die Person, für die Sie die Erklärung beantragen, Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt
    • Ihr eigenes Ausweisdokument

Bringen Sie zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen des Antragstellers und des Ehepartners mit.

Kosten

Eine Erklärung über die Ehefähigkeit kostet 29,80 €. Das mehrsprachige Musterformular kostet 23,00 €. Sie zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Tarife 2025)

Beschreibung

Als niederländischer Staatsbürger können Sie im Ausland heiraten. Das Land, in dem Sie heiraten möchten, kann Ihre Gemeinde um Erlaubnis bitten. Die Gemeinde kann dann für Sie eine Ehefähigkeitserklärung oder eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese ist immer mehrsprachig.

Eine Ehefähigkeitserklärung ist 6 Monate lang gültig. Wie lange eine Erklärung über die Ehelosigkeit gültig ist, ist von Land zu Land unterschiedlich.

Bedingungen

Möchten Sie eine Ehefähigkeitserklärung erhalten? Dann müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind nicht verheiratet.
  • Die Person, die Sie heiraten möchten, ist kein Verwandter.

Beantragen Sie eine Erklärung, dass Sie unverheiratet sind? Sie können eine solche Erklärung erhalten, wenn Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.