Antrag auf Feststellung der Ehefähigkeit

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie möglicherweise eine Ehefähigkeitserklärung oder eine Erklärung über die Unverheiratetheit. Diese können Sie persönlich bei der Gemeinde beantragen.

Näherung

So beantragen Sie die Bescheinigung:

  • Sie besuchen die Gemeinde persönlich.
  • Sie brauchen, von Ihnen und Ihrem Partner:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde
    • einen Auszug aus dem Melderegister, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand hervorgehen
    • wenn Sie früher verheiratet waren: die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde

Kosten

Zolltarife 2024

  • 29,00 € für eine Erklärung über die Ehefähigkeit 
  • 22,30 € für das mehrsprachige Musterformular.

Sie zahlen zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage.
Bitte zahlen Sie per Pin.

Beschreibung

Als niederländischer Staatsbürger können Sie im Ausland heiraten. Das Land, in dem Sie heiraten möchten, kann Ihre Gemeinde um Erlaubnis bitten. Die Gemeinde kann dann für Sie eine Ehefähigkeitserklärung oder eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese ist immer mehrsprachig.

Eine Ehefähigkeitserklärung ist 6 Monate lang gültig. Wie lange eine Erklärung über die Ehelosigkeit gültig ist, ist von Land zu Land unterschiedlich.

Bedingungen

Zu den Voraussetzungen für die Beantragung einer Erklärung über den Ehe- bzw. Ledigenstatus gehören:

  • Sie oder Ihr Partner haben die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie oder Ihr Partner sind in dieser Gemeinde gemeldet oder Sie haben vor Ihrer Abreise ins Ausland in dieser Gemeinde gewohnt.