Ausländische Ehe oder Partnerschaft in den Niederlanden registrieren lassen

Haben Sie nicht in den Niederlanden, sondern in einem anderen Land geheiratet oder sind Sie dort eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen? Melden Sie Ihre Ehe oder Partnerschaft bei der Gemeinde an, in der Sie gemeldet sind.

Bitte beachten Sie

  • Die Rechte von Partnern unterscheiden sich von Land zu Land.
  • Eine eingetragene Partnerschaft oder eine gleichgeschlechtliche Ehe ist nicht überall möglich.
  • Nicht alle Länder erkennen eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Partnerschaft aus anderen Ländern an.

Ansatz

So lassen Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe oder eingetragene Partnerschaft in den Niederlanden registrieren:

  • Sie melden Ihre Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.
  • Sie benötigen:
    • die Originalurkunde mit Beglaubigung oder Apostille, gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, oder
    • die Originalurkunde und ein mehrsprachiges Musterformular
    • Ihr gültiger Ausweis
    • ggf. Ihre Erklärung, dass Sie nicht heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für sich oder Ihren Partner zu erhalten (Erklärung zur Registrierung der Ehe).

Kosten

Die Kosten finden Sie beim Außenministerium unter . 

Beschreibung

Heiraten Sie oder gehen Sie eine eingetragene Partnerschaft in einem anderen Land als den Niederlanden ein? Prüfen Sie, welche Landesgesetze gelten. Dies kann für Ihre Rechte und Pflichten als Partner wichtig sein, beispielsweise in Bezug auf Erbschaften, Steuerzahlungen oder wenn Sie Kinder bekommen.

Nach Ihrer Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft in einem anderen Land müssen Sie diese in den Niederlanden registrieren lassen. Nicht jede Ehe ist in den Niederlanden gültig. Beide Partner müssen beispielsweise zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 18 Jahre alt sein.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft in den Niederlanden sind unter anderem:

  • Wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft in einem Land innerhalb der Europäischen Union geschlossen wurde:
    • Sie haben eine Urkunde und ein mehrsprachiges Musterformular.
  • Wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft in einem Land außerhalb der Europäischen Union geschlossen wurde:
    • Die Urkunde ist in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst. Andernfalls müssen Sie das Dokument von einem vereidigten Übersetzer in den Niederlanden übersetzen lassen .
    • Die Urkunde ist beglaubigt oder mit einem Apostille-Stempel versehen.
  • Die Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft dient nicht dazu, Ihrem Partner oder Ihnen selbst zu einer Aufenthaltsgenehmigung zu verhelfen. Die Gemeinde verlangt, dass Sie dies in einer Erklärung (Erklärung zur Eheschließung) festhalten, wenn:
    • Sie oder Ihr Partner (oder beide) sind keine Niederländer,
    • Sie oder Ihr Partner (oder beide) nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union besitzen,
    • Sie oder Ihr Partner (oder beide) nicht die Staatsangehörigkeit Liechtensteins, Norwegens, Islands oder der Schweiz besitzen,
    • Sie keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.