Ausländische Ehe oder Partnerschaft in den Niederlanden registrieren lassen
Haben Sie nicht in den Niederlanden, sondern in einem anderen Land geheiratet oder sind Sie dort eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen? Melden Sie Ihre Ehe oder Partnerschaft bei der Gemeinde an, in der Sie gemeldet sind.
Bitte beachten Sie
- Die Rechte von Partnern unterscheiden sich von Land zu Land.
- Eine eingetragene Partnerschaft oder eine gleichgeschlechtliche Ehe ist nicht überall möglich.
- Nicht alle Länder erkennen eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Partnerschaft aus anderen Ländern an.
Ansatz
So lassen Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe oder eingetragene Partnerschaft in den Niederlanden registrieren:
- Sie melden Ihre Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.
- Sie benötigen:
- die Originalurkunde mit Beglaubigung oder Apostille, gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, oder
- die Originalurkunde und ein mehrsprachiges Musterformular
- Ihr gültiger Ausweis
- ggf. Ihre Erklärung, dass Sie nicht heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für sich oder Ihren Partner zu erhalten (Erklärung zur Registrierung der Ehe).