Eintragung einer ausländischen Ehe oder Partnerschaft in den Niederlanden

Haben Sie nicht in den Niederlanden, sondern in einem anderen Land geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen? Melden Sie Ihre Ehe oder Partnerschaft bei der Gemeinde an, in der Sie gemeldet sind.

Hinweis

  • Die Rechte der Partner sind von Land zu Land unterschiedlich.
  • Eine eingetragene Partnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe ist nicht überall möglich.
  • Nicht alle Länder erkennen gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften aus anderen Ländern an.

Näherung

Auf diese Weise können Sie Ihre ausländische Ehe oder eingetragene Partnerschaft in den Niederlanden registrieren lassen:

  • Sie melden Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft bei der Gemeinde an, in der Sie gemeldet sind.
  • Sie benötigen:
    • das Original der Urkunde mit Legalisation oder Apostille, gegebenenfalls übersetzt von einem vereidigten Übersetzer, oder
    • die Originalurkunde und ein mehrsprachiges Musterformular
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • eventuell Ihre Erklärung, dass Sie nicht heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, um einen Aufenthaltstitel für Sie oder Ihren Partner zu erhalten (Erklärung zur Eheschließung).

Kosten

Die Kosten sind beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfahren.  

Beschreibung

Heiraten Sie oder gehen Sie eine eingetragene Partnerschaft in einem anderen Land als den Niederlanden ein? Prüfen Sie, welche Gesetze in diesem Land gelten. Dies kann für Ihre Rechte und Pflichten als Partner wichtig sein. Zum Beispiel im Falle von Erbschaften, Steuerzahlungen oder wenn Sie Kinder haben.

Nach Ihrer Heirat oder eingetragenen Partnerschaft in einem anderen Land müssen Sie diese in den Niederlanden registrieren lassen. Nicht jede Ehe ist in den Niederlanden gültig. Zum Beispiel müssen beide Partner zum Zeitpunkt der Anmeldung 18 Jahre oder älter sein.

Bedingungen

Zu den Voraussetzungen für die Eintragung einer ausländischen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft in den Niederlanden gehören:

  • Wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft in einem Land innerhalb der Europäischen Union geschlossen wurde:
    • Sie haben eine Urkunde und ein mehrsprachiges Musterformular.
  • Wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft in einem Land außerhalb der Europäischen Union geschlossen wurde:
  • Eine Heirat oder eingetragene Partnerschaft ist nicht dazu gedacht, Ihrem Partner oder Ihnen selbst zu einer Aufenthaltsgenehmigung zu verhelfen. Die Gemeinde wird Sie auffordern, dies in einer Erklärung (Erklärung zur Eintragung der Ehe) anzugeben, wenn:
    • Sie oder Ihr Partner (oder beide) sind keine Niederländer,
    • Sie oder Ihr Partner (oder beide) nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union besitzen,
    • Sie oder Ihr Partner (oder beide) sind nicht Staatsangehörige von Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz,
    • Sie haben keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.