Eintragung einer ausländischen Ehe oder Partnerschaft in den Niederlanden
Haben Sie nicht in den Niederlanden, sondern in einem anderen Land geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen? Melden Sie Ihre Ehe oder Partnerschaft bei der Gemeinde an, in der Sie gemeldet sind.
Hinweis
- Die Rechte der Partner sind von Land zu Land unterschiedlich.
- Eine eingetragene Partnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe ist nicht überall möglich.
- Nicht alle Länder erkennen gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften aus anderen Ländern an.
Näherung
Auf diese Weise können Sie Ihre ausländische Ehe oder eingetragene Partnerschaft in den Niederlanden registrieren lassen:
- Sie melden Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft bei der Gemeinde an, in der Sie gemeldet sind.
- Sie benötigen:
- das Original der Urkunde mit Legalisation oder Apostille, gegebenenfalls übersetzt von einem vereidigten Übersetzer, oder
- die Originalurkunde und ein mehrsprachiges Musterformular
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- möglicherweise Ihre Erklärung, dass Sie nicht heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, um einen Aufenthaltstitel für Sie oder Ihren Partner zu erhalten (Erklärung zur Eheschließung).