Heiraten in den Niederlanden, wenn Sie im Ausland wohnen

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie in den Niederlanden heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie melden Ihre Pläne bei der Gemeinde, in der Sie heiraten oder die Partnerschaft eingehen. Wenn Sie beide im Ausland wohnen, melden Sie dies bei der Gemeinde Den Haag.

Ansatz

Sie können Ihre (Hochzeits-)Pläne bereits ein Jahr vor Ihrem Hochzeitstag oder Ihrer Partnerschaftsregistrierung melden. Melden Sie dies spätestens zwei Wochen im Voraus. 

Müssen Sie Dokumente aus dem Ausland anfordern? Dann beachten Sie bitte, dass zwei Wochen möglicherweise zu kurz sind. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Dokumente rechtzeitig aus dem Ausland erhalten.

So melden Sie Ihre Absicht, zu heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen:

Beschreibung

Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, können Sie hier heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie oder Ihr Partner müssen jedoch die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie können selbst wählen, in welcher Gemeinde Sie heiraten oder die Partnerschaft eingehen möchten.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für eine Eheschließung oder die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in den Niederlanden sind:

  • Mindestens einer von Ihnen hat die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie sind nicht mit jemand anderem verheiratet.
  • Sie haben keine eingetragene Partnerschaft mit einer anderen Person.
  • Sie sind nicht zu nah mit Ihrem Partner verwandt. Das bedeutet, dass Ihr Partner beispielsweise nicht Ihr Vater, Ihre (Enkel-)Tochter, Ihr Großvater oder Ihre (Halb-)Schwester sein darf. 
  • Sie stehen nicht unter Vormundschaft. Wenn Sie unter Vormundschaft stehen, benötigen Sie die Zustimmung des Vormunds oder des Amtsrichters.
  • Die Gemeinde prüft, ob Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen dürfen.

Zeitspanne

Die Erklärung ist 1 Jahr lang gültig.