Heiraten in den Niederlanden, wenn Sie im Ausland wohnen

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie in den Niederlanden heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie melden Ihre Pläne bei der Gemeinde, in der Sie heiraten oder eine Partnerschaft eingehen. Wenn Sie beide im Ausland wohnen, melden Sie sich bei der Gemeinde Den Haag.

Näherung

Sie können Ihre (Hochzeits-)Pläne bereits 1 Jahr vor Ihrem Hochzeitstag oder der Eintragung Ihrer Partnerschaft melden. Melden Sie sie spätestens 2 Wochen im Voraus. 

Müssen Sie Dokumente aus dem Ausland anfordern? Dann sollten Sie bedenken, dass 2 Wochen zu kurz sein können. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Dokumente rechtzeitig aus dem Ausland erhalten.

Auf diese Weise geben Sie bekannt, dass Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen:

Kosten

Satz 2024

  • Die Heiratserklärung ist kostenlos.
  • Ein Auszug aus der Heiratsurkunde kostet 16,60 €.

Beschreibung

Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, können Sie hier heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie oder Ihr Partner müssen die niederländische Staatsangehörigkeit haben. Sie können die Gemeinde wählen, in der Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für eine Eheschließung oder eine eingetragene Partnerschaft in den Niederlanden sind:

  • Wenigstens einer von Ihnen beiden hat die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie sind nicht mit einer anderen Person verheiratet.
  • Sie sind nicht in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person.
  • Sie sind nicht zu eng mit Ihrem Partner verwandt. Das bedeutet, dass Ihr Partner z. B. nicht Ihr Vater, Ihre (Groß-)Tochter, Ihr Großvater oder Ihre (Halb-)Schwester sein kann. 
  • Sie stehen nicht unter Vormundschaft. Wenn Sie unter Vormundschaft stehen, brauchen Sie die Genehmigung des Kurators oder des Kantonsrichters.
  • Die Gemeinde prüft, ob Sie einander heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen können.

Begriff

Die Erklärung ist 1 Jahr lang gültig.