Antrag auf Alleinverdienerregelung mit Partner
Manchmal haben Partner gemeinsam ein Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt. Sie können Anspruch auf die Alleinverdienerzulage haben. Sind Sie der Meinung, dass Sie Anspruch auf die Zulage haben, und haben Sie noch kein Schreiben von uns erhalten? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Näherung
Fordern Sie ein Antragsformular an und füllen Sie es aus. Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen Kopien per Post oder geben Sie es am Schalter ab.
Für den Antrag benötigen Sie Kopien von:
- Einen gültigen Ausweis (kein Führerschein) oder ein Ausländerdokument von Ihnen und/oder Ihrem Partner.
- Angaben zum Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner. Legen Sie dann die letzte Gehaltsabrechnung oder den letzten Einkommensnachweis aus dem Monat vor der Antragstellung vor. Daraus berechnen wir das voraussichtliche Jahreseinkommen. Wenn Ihr monatliches Einkommen schwankt, reichen Sie eine Lohnabrechnung oder eine Einkommensangabe für 3 Monate ein.
- Die Mietabrechnung für Juli 2024 und Juli 2025, aus der die zu zahlende Kaltmiete und die Nebenkosten (falls vorhanden) hervorgehen.
- Der endgültige Einkommensteuerbescheid 2025. Liegt Ihnen der endgültige Bescheid noch nicht vor, reichen Sie den vorläufigen Bescheid ein.
- Die endgültige Bewertung der Nachträge 2025. Wenn Sie die endgültige Bewertung noch nicht haben, reichen Sie die vorläufige Bewertung ein.
- Ihre Bankkarte oder der letzte Kontoauszug.