Antrag auf Alleinverdienerregelung mit Partner

Manchmal haben Partner gemeinsam ein Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt. Sie können Anspruch auf die Alleinverdienerzulage haben. Sind Sie der Meinung, dass Sie Anspruch auf die Zulage haben, und haben Sie noch kein Schreiben von uns erhalten? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Näherung

Fordern Sie ein Antragsformular an und füllen Sie es aus. Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen Kopien per Post oder geben Sie es am Schalter ab.
Für den Antrag benötigen Sie Kopien von:

  • Einen gültigen Ausweis (kein Führerschein) oder ein Ausländerdokument von Ihnen und/oder Ihrem Partner.
  • Angaben zum Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner. Legen Sie dann die letzte Gehaltsabrechnung oder den letzten Einkommensnachweis aus dem Monat vor der Antragstellung vor. Daraus berechnen wir das voraussichtliche Jahreseinkommen. Wenn Ihr monatliches Einkommen schwankt, reichen Sie eine Lohnabrechnung oder eine Einkommensangabe für 3 Monate ein.
  • Die Mietabrechnung für Juli 2024 und Juli 2025, aus der die zu zahlende Kaltmiete und die Nebenkosten (falls vorhanden) hervorgehen.
  • Der endgültige Einkommensteuerbescheid 2025. Liegt Ihnen der endgültige Bescheid noch nicht vor, reichen Sie den vorläufigen Bescheid ein.
  • Die endgültige Bewertung der Nachträge 2025. Wenn Sie die endgültige Bewertung noch nicht haben, reichen Sie die vorläufige Bewertung ein.
  • Ihre Bankkarte oder der letzte Kontoauszug.

Beschreibung

Alleinverdiener haben manchmal keinen Anspruch auf Leistungen, die Familien, die Sozialhilfe beziehen, von der Gemeinde erhalten. In diesem Fall können Sie möglicherweise die Alleinverdienerzulage erhalten. Die meisten Menschen erhalten diese Leistung automatisch. Die Gemeinde erhält von der Steuerverwaltung eine Liste der Personen, die Anspruch auf den Zuschuss haben.

Vorläufige Regelung

Die Regierung arbeitet an einer dauerhaften Lösung ab dem Jahr 2028. Bis dahin können Alleinverdiener einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Wir berechnen, ob Ihr Nettoeinkommen (einschließlich Miete und Pflegegeld) niedriger ist als das Einkommen, das Sie allein durch Sozialleistungen erzielen würden. Sie können für die Jahre 2025, 2026 und 2027 einen Pauschalbetrag für eine mögliche Unterdeckung erhalten.

Ist das Zugeständnis nicht genug?

Reicht dieser Zuschuss nicht aus, um die entgangenen Leistungen auszugleichen? Dann können Sie auch eine zusätzliche besondere Unterstützung beantragen.

Bedingungen

Sie können die Zulage in Anspruch nehmen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind verheiratet oder leben zusammen und;
  • Sie sind Partner für Steuern und Sozialleistungen und;
  • Sie erhalten Miete und/oder Pflegegeld und;
  • einer von Ihnen beiden erhält Leistungen vom UWV oder einer (privaten) Versicherung, und der andere hat kein oder nur ein geringes Einkommen und;
  • die Person mit geringem oder keinem Einkommen ist nach 1962 geboren oder erhält keine allgemeine Steuergutschrift vom Finanzamt.

Zeitspanne

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.