Permit to use property as a residence

Sie benötigen eine Umgebungsgenehmigung, wenn Sie ein Gebäude als Wohnraum nutzen möchten. Die Genehmigung beantragen Sie über das Omgevingsloket (Umweltamt).

Ansatz

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Gehen Sie zum Umweltamt.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen.
  • Anmelden:
    • für Sie selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eHerkenning
  • Sie geben an:
    • die Details des Gebäudes
    • wie Sie die Immobilie nutzen wollen

Kosten

Die Kosten für Teile der Umweltgenehmigung sind in der Gebührenverordnung aufgeführt.

Beschreibung

Sie dürfen ein Gebäude, das keine Wohnung ist, nicht einfach als Wohnsitz nutzen. Zum Beispiel ein Bürogebäude oder ein Geschäft. Dafür brauchen Sie zuerst eine Umweltgenehmigung.

Bedingungen

Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • das Gebäude die Mindestanforderungen für Wohngebäude erfüllt. Diese Anforderungen sind in der Bauverordnung zu finden.
  • Je nach Standort kann die Gemeinde besondere Anforderungen stellen.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Diese Zeitspanne die Gemeinde einmalig um sechs Wochen verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit dem Beschluss der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie mit, warum Sie damit nicht einverstanden sind. Auch andere Personen, die unmittelbar von dem Beschluss betroffen sind, können Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden. Die Gemeinde trifft dann einen neuen Beschluss.  Sind Sie mit diesem neuen Beschluss nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde einen richtigen Beschluss gefasst hat. Das nennt man „Berufung einlegen“. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.