Erlaubnis zur Nutzung von Räumlichkeiten als Wohnsitz

Sie brauchen eine Umweltgenehmigung, wenn Sie ein Gebäude als Wohnung nutzen wollen. Sie beantragen die Genehmigung bei der Umweltabteilung.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Rufen Sie den Umweltzähler auf.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen.
  • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Sie gehen weiter:
    • die Details des Gebäudes
    • wie Sie die Immobilie nutzen wollen

Kosten

Für die Kosten der Bestandteile der Umweltgenehmigung siehe Gebührenordnung 2025

Beschreibung

Sie dürfen ein Gebäude, das keine Wohnung ist, nicht einfach als Wohnsitz nutzen. Zum Beispiel ein Bürogebäude oder ein Geschäft. Dafür brauchen Sie zuerst eine Umweltgenehmigung.

Bedingungen

Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • das Gebäude die Mindestanforderungen für Wohngebäude erfüllt. Diese Anforderungen sind in der Bauverordnung zu finden.
  • Je nach Standort kann die Gemeinde besondere Anforderungen stellen.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.