Antrag auf Umweltlizenz

Haben Sie vor, etwas in Ihrem Gebiet zu verändern? Zum Beispiel ein Gebäude oder einen Abriss? Wenn ja, benötigen Sie möglicherweise eine Umweltgenehmigung. Wenden Sie sich an den nationalen Umweltschalter und beantragen Sie die Genehmigung dort, falls erforderlich.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Rufen Sie den Umweltzähler auf.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Sie können die Genehmigung sofort beantragen.
  • Die Tätigkeiten, für die Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, können nachteilige Auswirkungen auf die Natur haben. Denn die Erhaltung von Schutzgebieten, Pflanzen- oder Tierarten kann gefährdet sein. Geben Sie dies in Ihrem Antrag deutlich an.

Kosten

Wenn Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, zahlen Sie normalerweise nicht nur die Kosten für die Umweltgenehmigung. Oft erhebt die Gemeinde auch Planungskosten. Das sind Kosten für die Vorbereitung und Überwachung des Baus von Anlagen. Zum Beispiel Grünflächen, neue Straßen oder das Auffüllen von Gräben. Es gibt ein Berechnungsmodell, das die Gemeinde zur Ermittlung der Planungskosten verwendet.

Beschreibung

Mit der Umweltgenehmigung werden Genehmigungen in den Bereichen Wohnen, Raum, Umwelt und Natur erteilt. Sie können eine Umweltgenehmigung für verschiedene Aktivitäten benötigen. Unter anderem für:

  • bauen
  • Abriss
  • Bäume fällen
  • Bau einer Einfahrt oder einer Ausfahrt
  • Instandsetzung, Umbau oder Abriss eines Denkmals
  • inserieren.

Für die Umweltgenehmigung gibt es 2 Verfahren. Das reguläre Verfahren gilt für eine gewöhnliche Umweltgenehmigung. Birgt Ihr Genehmigungsantrag ein hohes Risiko für die Umgebung? Dann gilt das umfangreiche Verfahren. Wollen Sie etwas an einem nationalen Denkmal ändern? Dann kann das umfassende Verfahren zur Anwendung kommen. Einige Tätigkeiten wurden vom Rat auch für das erweiterte Verfahren bestimmt.  

Für einige Tätigkeiten benötigen Sie keine Genehmigung. Denken Sie zum Beispiel an Bautätigkeiten wie:

  • Eine Trennwand zwischen Balkonen oder Dachterrassen.
  • Jalousien oder Rollläden.
  • Dachgauben und Nebengebäude an der Rückseite eines Gebäudes oder an einer Seite, die nicht zum öffentlichen Bereich hin liegt, sofern sie 1 Meter hinter der Frontlinie liegen.
  • Für die Installation einer Klimaanlage benötigen Sie (fast) immer eine Genehmigung.

Passt Ihr Vorhaben nicht in den Umweltplan der Gemeinde? Wollen Sie von diesem abweichen? Dann beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für eine "außerplanmäßige Umweltplanaktivität" (BOPA).

Sprechstunden am Umweltschalter

Wenn Sie Fragen haben, besuchen Sie den Umweltschalter in Heerlen donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin .
Wir helfen Ihnen dann bei den ersten Schritten, die Sie unternehmen müssen.
Sie können nicht zur Sprechstunde kommen, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt haben.  

Bedingungen

Ihr Plan muss allen gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen entsprechen. Denken Sie zum Beispiel an technische Vorschriften, Vorschriften aus dem Umweltplan und die Forderung, dass sich das Erscheinungsbild in die Umgebung einfügen muss. Erfordert Ihr Plan eine Abweichung vom Umweltplan? Dann darf Ihr Vorhaben die vorgesehene Funktion in einem Gebiet nicht beeinträchtigen. Wenn Sie zum Beispiel ein Geschäftshaus in einem Wohngebiet bauen wollen, darf dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität für die Anwohner führen.

Zeitspanne

Normales Verfahren: Sie erhalten die Entscheidung innerhalb von 8 Wochen. Wenn das nicht der Fall ist? Dann kann die Gemeinde diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Verlängertes Verfahren: Sie erhalten die Entscheidung innerhalb von 6 Monaten. Ist das nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist um 6 Wochen verlängern.

Verfolgen Sie Ihren Fall auf jeleefomgeving.co.uk

Wenn Sie einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung stellen, bearbeiten wir diesen über das Portal jeleefomgeving.nl. Dort finden Sie alle Informationen über Ihren Antrag an einem Ort. 

Gibt es eine neue Nachricht oder ein Update für Sie? Dann erhalten Sie eine E-Mail von noreply@jeleefomgeving.nl an Ihre eigene E-Mail-Adresse. So bleiben Sie auf dem Laufenden und können bei Bedarf rechtzeitig reagieren.

Verfolgen Sie Ihren Fall

Wie funktioniert das?

  • Wenn Sie eine Lizenz beantragen, erhalten Sie eine Nachricht an die E-Mail-Adresse noreply@jeleefomgeving.nl.
  • Diese E-Mail ist die Benachrichtigung, dass in Ihrem Nachrichtenfeld auf jeleefomgeving.nl eine Nachricht von der Gemeinde Heerlen auf Sie wartet.
  • In dieser E-Mail gibt es eine Schaltfläche "Ihre Nachricht anzeigen". Wenn Sie darauf klicken, sehen Sie, dass Ihre E-Mail-Adresse der Gemeinde bereits bekannt ist.
  • Klicken Sie dann auf Anmelden.
  • Sie erhalten dann einen Anmeldecode in Ihrer Mailbox. Sie müssen diesen Code eingeben. Klicken Sie dann erneut auf "Anmelden".
  • Dann können Sie auf Ihr Mitteilungsfeld auf jeleefomgeving.nl zugreifen.
  • Nachdem Sie sich angemeldet haben, sehen Sie links Ihre letzten Beiträge und rechts Ihre letzten Fälle. So können Sie Ihren Fall leicht verfolgen.
  • Bei jeder neuen Nachricht, die in Ihrer Nachrichtenbox auf Sie wartet, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung von noreply@jeleefomgeving.nl an Ihre E-Mail-Adresse. 

Einspruch und Beschwerde

In einem regulären Verfahren legen Sie bei der Gemeinde Einspruch ein. In einem erweiterten Verfahren geben Sie Ihre Meinung (Ansicht) zu dem Entscheidungsentwurf ab.

Tun Sie dies innerhalb von sechs Wochen. Sind Sie danach nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen. Möglicherweise können Sie auch danach noch Berufung einlegen.

Keine Antwort innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung endgültig.

Geben Sie alle Daten so vollständig wie möglich an.

Haben Sie Fragen zur Online-Bewerbung?

Bevor Sie den Antrag stellen, kommen Sie zur Sprechstunde am Umweltschalter in Heerlen. Wir helfen Ihnen dann auf Ihrem Weg. 

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