Antrag auf Umweltlizenz

  • Haben Sie vor, etwas in Ihrem Gebiet zu verändern? Zum Beispiel bauen, umbauen oder abreißen?
  • Möchten Sie, dass die Umweltgenehmigung auf einen anderen Namen übertragen wird?
  • Sie möchten vom Umweltplan abweichen?

Wenn ja, benötigen Sie möglicherweise eine Umweltgenehmigung. Sie beantragen eine Umweltgenehmigung beim Omgevingsloket

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Sie können die Genehmigung sofort beantragen.
    • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Eine Umweltgenehmigung kann Nachteile für die Natur haben. Denn die Erhaltung von Schutzgebieten, Pflanzen- oder Tierarten kann gefährdet sein. Geben Sie dies im Antrag deutlich an.

Kosten

Wenn Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, zahlen Sie normalerweise nicht nur die Kosten für die Umweltgenehmigung. Oft erhebt die Gemeinde auch Planungskosten. Das sind Kosten für die Vorbereitung und Überwachung des Baus von Anlagen. Zum Beispiel für Grünanlagen, neue Straßen oder das Auffüllen von Gräben. Es gibt ein Berechnungsmodell, das die Gemeinde zur Ermittlung der Planungskosten verwendet.

Sprechstunden am Umweltschalter

Haben Sie Fragen zur Erteilung einer Genehmigung oder zur Online-Anmeldung? Dann können Sie donnerstags nach Vereinbarung die Sprechstunde am Umweltschalter in Heerlen besuchen.

Vereinbaren Sie einen Termin

Wir helfen Ihnen dann bei den ersten Schritten, die Sie unternehmen müssen. 

Hinweis: Sie können nicht zur Sprechstunde kommen, wenn Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Umweltgenehmigung gestellt haben.  

Verfolgen Sie Ihren Fall auf jeleefomgeving.co.uk

Wenn Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, bearbeiten wir Ihren Antrag über das Portal jeleefomgeving.nl. Dort sind alle Informationen zu Ihrem Genehmigungsantrag übersichtlich in einer Nachrichtenbox zusammengefasst. Jedes Mal, wenn eine neue Nachricht in Ihrem Mitteilungsfeld auf Sie wartet, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung von noreply@jeleefomgeving.nl an Ihre E-Mail-Adresse. Auf diese Weise entgeht Ihnen nichts und Sie können rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Wie funktioniert das?

  • Wenn Sie eine Lizenz beantragen, erhalten Sie eine Nachricht an die E-Mail-Adresse noreply@jeleefomgeving.nl.
  • Diese E-Mail ist die Benachrichtigung, dass in Ihrem Nachrichtenfeld auf jeleefomgeving.nl eine Nachricht von der Gemeinde Heerlen auf Sie wartet.
  • In dieser E-Mail gibt es eine Schaltfläche "Ihre Nachricht anzeigen". Wenn Sie darauf klicken, sehen Sie, dass Ihre E-Mail-Adresse der Gemeinde bereits bekannt ist.
  • Klicken Sie dann auf Anmelden.
  • Sie erhalten dann einen Anmeldecode an Ihre E-Mail-Adresse. Sie müssen diesen Code eingeben. Klicken Sie dann erneut auf "Anmelden".
  • Dann können Sie Ihr Mitteilungsfeld auf jeleefomgeving.nl aufrufen

Beschreibung

Mit der Umweltgenehmigung werden Genehmigungen in den Bereichen Wohnen, Raum, Umwelt und Natur erteilt. Sie können eine Umweltgenehmigung für verschiedene Aktivitäten benötigen. Unter anderem für:

  • bauen
  • Abriss
  • Bäume fällen
  • Bau einer Einfahrt oder einer Ausfahrt
  • Instandsetzung, Umbau oder Abriss eines Denkmals
  • inserieren.
  • Brandsichere Nutzung von Gebäuden

Für die Erteilung einer Umweltgenehmigung gibt es 2 Verfahren. Das ordentliche Verfahren gilt für eine einfache Umweltgenehmigung. Birgt Ihr Genehmigungsantrag ein hohes Risiko für die Umgebung? Oder führt die Gemeinde eine Naturprüfung durch? Dann kommt das erweiterte Verfahren zur Anwendung.

Für einige Tätigkeiten benötigen Sie keine Genehmigung. Denken Sie zum Beispiel an Bautätigkeiten wie:

  • Eine Trennwand zwischen Balkonen oder Dachterrassen.
  • Jalousien oder Rollläden.
  • Dachgauben und Nebengebäude an der Rückseite eines Gebäudes oder an einer Seite, die nicht zum öffentlichen Bereich hin liegt, sofern sie 1 Meter hinter der Frontlinie liegen.
  • Für die Installation einer Klimaanlage benötigen Sie (fast) immer eine Genehmigung.

Passt Ihr Vorhaben nicht in den Umweltplan der Gemeinde? Wollen Sie von diesem abweichen? Dann beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für eine "außerplanmäßige Umweltplanaktivität" (BOPA).

Sprechstunden am Umweltschalter

Wenn Sie Fragen haben, besuchen Sie den Umweltschalter in Heerlen donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Wir helfen Ihnen dann bei den ersten Schritten, die Sie unternehmen müssen.
Sie können nicht zur Sprechstunde kommen, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt haben.  

Häufige Fragen können sein:

  • Kann ich die Nutzung meiner Immobilie ändern?
  • Brauche ich eine Genehmigung, um mein Haus zu erweitern oder umzugestalten?
  • Wo kann ich die Genehmigungsprüfung finden?
  • Kann ich selbst einen Zoneneinteilungstest durchführen und wo finde ich die Informationen dazu?
  • Kann ich ein Unternehmen von zu Hause aus gründen?
  • Wie viel kostet ein Führerschein? Kann ich das selbst nachsehen?
  • Wie kann ich eine Umweltgenehmigung beantragen? Was benötige ich?

Bedingungen

Die Bedingungen für eine Genehmigung zur Abweichung vom Umweltplan sind:

  • Sie haben sich im Vorfeld mit den Beteiligten beraten.
  • Ihre Pläne dürfen nicht zu Lasten der vorgesehenen Funktionen eines Gebiets gehen. Wenn Sie beispielsweise ein Geschäftsgebäude in einem Wohngebiet errichten wollen, darf dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität für die Anwohner führen.
  • Der Stadtrat gibt eine positive Stellungnahme zu Ihrem Antrag ab.

Die Bedingungen für die Übertragung einer Umweltlizenz sind:

  • Sie haben die Genehmigung von der Gemeinde erhalten.
  • Die Anmeldung muss mindestens einen Monat im Voraus erfolgen.

Begriff

Ordentliches Verfahren: Sie erhalten die Entscheidung innerhalb von 8 Wochen. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Verlängertes Verfahren: Sie erhalten die Entscheidung innerhalb von 6 Monaten. Die Gemeinde kann diese Frist um 6 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

In einem ordentlichen Verfahren legen Sie bei der Gemeinde Einspruch ein. In einem erweiterten Verfahren geben Sie Ihre Meinung (Ansicht) zu dem Entscheidungsentwurf ab.

Tun Sie dies innerhalb von sechs Wochen. Sind Sie danach nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen. Möglicherweise können Sie auch danach noch Berufung einlegen.

Keine Antwort innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung rechtskräftig.

Geben Sie alle Daten so vollständig wie möglich an.