Antrag auf Umweltgenehmigung

Haben Sie ein Unternehmen, das die Umwelt stark belastet? Dann brauchen Sie eine Umweltgenehmigung. Diese können Sie über das Omgevingsloket beantragen.

Näherung

Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf, um Ihre Pläne zu besprechen. Tun Sie dies rechtzeitig, bevor Sie die Genehmigung beantragen. So hat Ihr Antrag bessere Erfolgsaussichten

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie können die Genehmigung dann sofort beantragen.
  • Melden Sie sich mit eRecognition an.
  • Je nach Art und Größe des Unternehmens geben Sie es weiter:
    • ein akustischer Bericht
    • einen Bodenuntersuchungsbericht
    • ein Geruchsgutachten
    • einen Energiebericht
    • eine Karte
    • einen Geschäftsplan, in dem Sie Ihre Geschäftsaktivitäten erläutern
  • Sie geben an, ob Sie die Interessengruppen konsultiert haben. Das sind diejenigen, auf die sich Ihre Pläne direkt oder indirekt auswirken, zum Beispiel die Anwohner. Teilen Sie uns auch mit, wie dies geschehen ist. Und was Sie mit den Ergebnissen gemacht haben.

Kosten

Die Kosten für die Bestandteile der Umweltgenehmigung sind der Gebührenverordnung 2024 zu entnehmen.

Beschreibung

Unternehmen, die die Umwelt stark belasten, benötigen eine Umweltgenehmigung. Sie benötigen diese, wenn Ihr Unternehmen zum Beispiel:

  • hoher Energieverbrauch
  • verschmutzt die Luft
  • Lärmbelästigung
  • Geruchsbelästigung

Sie brauchen keine Umweltgenehmigung, wenn Ihr Unternehmen nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt hat. Denken Sie an Büros, Gesundheitseinrichtungen, Arztpraxen und Spielgruppen.

Manchmal beantragen Sie bei der Provinz eine Genehmigung oder machen dort eine Meldung. Dies betrifft in der Regel größere Unternehmen, wie z. B. Chemiewerke. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann wenden Sie sich an die Provinz.

Die Umweltgenehmigung kann Nachteile für die Natur haben. Denn die Erhaltung von Schutzgebieten, Pflanzen- oder Tierarten kann gefährdet sein. Geben Sie dies im Antrag deutlich an. Sie haben dann die folgende Wahl:

  • Sie beantragen bei der Provinz eine Umweltgenehmigung für die Natur. Die Provinz prüft nur die Auswirkungen auf die Natur. Die Provinz kann besondere Auflagen machen, z. B. eine ökologische Beratung. Anschließend beantragen Sie bei der Gemeinde eine Umweltgenehmigung. Die Gemeinde bewertet dann nicht die Auswirkungen auf die Natur.
  • Sie beantragen bei der Gemeinde eine Umweltgenehmigung. Sie geben auch an, dass Sie eine Umweltgenehmigung beantragen möchten. Dies wird als Mehrfachantrag bezeichnet. Bei einem Mehrfachantrag bittet die Gemeinde die Provinz um Stellungnahme zu den Auswirkungen auf die Natur. Die Gemeinde berücksichtigt die Stellungnahme der Provinz bei der Entscheidung über Ihren Antrag. Gibt die Provinz eine negative Stellungnahme ab? Dann lehnt die Gemeinde Ihren Genehmigungsantrag ab.

Im Falle einer Umweltgenehmigung gilt in der Regel das ordentliche Verfahren. In einigen besonderen Fällen kommt das erweiterte Verfahren zur Anwendung.

Bedingungen

Die Voraussetzung für die Beantragung einer Umweltgenehmigung ist, dass Ihr Unternehmen die Umwelt stark belastet. Zum Beispiel:

  • Kläranlagen mit einer Schlammfaulanlage
  • Autodemontageunternehmen, die auch Lastwagen verschrotten
  • landwirtschaftliche Betriebe, die einen Propangastank verwenden

Begriff

Ordentliches Verfahren: Sie erhalten die Entscheidung innerhalb von 8 Wochen. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Erweitertes Verfahren: Der Antrag und der Genehmigungsentwurf werden veröffentlicht und 6 Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit können interessierte Parteien schriftliche oder mündliche Stellungnahmen abgeben. Nach Ablauf der Einsichtsfrist werden der Antrag und die endgültige Genehmigung veröffentlicht und für weitere 6 Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Das umfangreiche Verfahren dauert maximal 6 Monate.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie der Antragsteller oder haben Sie auf den Antrag und den Genehmigungsentwurf geantwortet? Dann können Sie das Gericht anrufen. Möglicherweise können Sie auch später noch Rechtsmittel einlegen.

Keine Antwort innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung rechtskräftig.