Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen wollen, benötigen Sie normalerweise eine Umweltgenehmigung. Eine Umweltgenehmigung benötigen Sie oft auch, wenn Sie Arbeiten in der Nähe eines Baumes oder eines Holzbestandes durchführen, die sich auf dessen Gesundheit auswirken.

Näherung

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für die Fällung eines Baumes:

  • Rufen Sie den Umweltzähler auf.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. Dort sehen Sie, ob Sie eine Meldung machen müssen oder eine Genehmigung benötigen.
  • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • welche Art von Baum es ist (z. B. eine Eiche oder eine Kastanie)
    • Standort des Baums mit Adresse auf einer Karte und Foto(s).
    • ob Sie schneiden, stutzen oder unter Bäumen arbeiten wollen
    • den Grund für den Schnitt oder die Beschneidung
    • für einen monumentalen Baum: eine Baumwirkungsanalyse
    • die Möglichkeit der Wiederbepflanzung. Wenn Sie neu pflanzen wollen, müssen Sie den Standort, die Anzahl und die Arten
    • wenn Sie nicht der Eigentümer sind: schriftliche Genehmigung des Eigentümers des Baumes

Kosten

Die Beantragung einer Umweltgenehmigung für das Fällen von Bäumen kostet 189,00 €Tarif 2025)
Diesen Betrag erhalten Sie nicht zurück, wenn wir die Genehmigung ablehnen oder widerrufen.

Beschreibung

Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen wollen, brauchen Sie oft eine Umweltgenehmigung. Auch wenn Sie unter einem Baum arbeiten und dies der Gesundheit des Baumes schadet. Zum Beispiel, wenn Sie unter dem Baum graben oder schweres Gerät aufstellen.

Ob Sie eine Umweltgenehmigung benötigen, hängt davon ab:

  • des Umfangs des Baumstamms.
  • und ob der Baum auf einem Privatgrundstück steht oder nicht.

Auf Privatgrundstücken müssen Sie ab einem Stammumfang von 180 Zentimetern eine Umweltgenehmigung beantragen. Auf allen anderen Grundstücken müssen Sie dies ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern tun.
Wir schützen alle unsere Bäume innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete.

Hinweis: Bäume und Waldbestände können auch durch Vorschriften im Umweltplan geschützt sein. Außerhalb bebauter Gebiete hat in der Regel die Provinz das Sagen.  

Bedingungen

Häufig müssen Sie für einen gefällten Baum einen neuen Baum oder neue Bäume pflanzen. Dies gilt für bis zu 25 Bäume.
Können Sie nicht einen oder mehrere Bäume neu pflanzen? Dann müssen Sie einen Beitrag in den Wiederbepflanzungsfonds einzahlen. Die Gemeinde pflanzt Bäume aus diesem Fonds nach.

Beiträge zum Wiederbepflanzungsfonds:

  • Baum auf privatem Grund: €450
  • Baum auf anderem Grundstück: 3.000 €.
  • Holzbestand: 500 € pro Hektar
  • Landschaftshecke: 22,50 € pro Meter

Zeitspanne

Die Gemeinde hat 2 Entscheidungsfristen:

  • 8 Wochen, wenn es keine besonderen Situationen gibt.
  • 6 Monate, wenn besondere Situationen eintreten. Das könnte sein, wenn die Fällung:
    • stellt ein hohes Risiko für die Umwelt dar;
    • schädlich für geschützte Pflanzen oder Tiere;
    • schädlich für Naturräume.

In beiden Fällen können wir die Entscheidungsfrist einmalig um 6 Wochen verlängern.
Bitte beachten Sie: Sie dürfen erst 6 Wochen nach Gültigkeit der Genehmigung mit dem Abholzen beginnen.

Einspruch und Beschwerde

Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden

  • das ordentliche Verfahren
    Sie legen bei der Gemeinde Einspruch ein. Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie das Gericht anrufen.
    Wenn Sie auch mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind, können Sie die Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats anrufen;
  • das ausführliche Verfahren
    In diesem Verfahren geben Sie zunächst Ihre Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf ab. Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Wenn man Ihrer Stellungnahme nicht folgt, können Sie bei der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats Beschwerde einlegen.

Niemand antwortet innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung endgültig.