Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen oder stutzen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Umweltgenehmigung. Auch wenn Sie Arbeiten an einem Baum oder einem Baumbestand durchführen, die die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen, benötigen Sie häufig eine Umweltgenehmigung.

Ansatz

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für das Fällen eines Baumes:

  • Gehen Sie zum Umweltamt.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. Sie sehen, ob Sie eine Meldung machen müssen oder eine Genehmigung benötigen.
  • Anmelden:
    • für Sie selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eHerkenning
  • Sie geben unter anderem Folgendes an:
    • Was für ein Baum es ist (z. B. eine Eiche oder eine Kastanie)
    • wo der Baum steht, mit einer Adresse auf einer Karte und mit Foto(s).
    • ob Sie fällen oder beschneiden möchten oder unter Bäumen arbeiten werden
    • Ihr Grund für das Fällen oder Beschneiden
    • bei einem monumentalen Baum: eine Baumwirkungsanalyse
    • die Möglichkeit zum Umpflanzen. Wenn Sie umpflanzen möchten, den Standort, die Anzahl und die Arten
    • wenn Sie nicht der Eigentümer sind: schriftliche Genehmigung des Eigentümers des Baumes

Kosten

Die Beantragung einer Umweltgenehmigung für das Fällen von Bäumen kostet 189,00 € (Tarif )
Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet, wenn wir die Genehmigung ablehnen oder widerrufen.

Beschreibung

Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen möchten, benötigen Sie häufig eine Umweltgenehmigung. Dies gilt auch, wenn Sie unter einem Baum arbeiten und dies zu Lasten der Gesundheit des Baumes geht. Zum Beispiel, wenn Sie unter dem Baum graben oder schweres Gerät aufstellen.

Ob Sie eine Umweltgenehmigung benötigen, hängt davon ab:

  • des Umfangs des Baumstamms.
  • und ob der Baum auf einem Privatgrundstück steht oder nicht.

Auf Privatgrundstücken müssen Sie ab einem Stammumfang von 180 Zentimetern eine Umgebungsgenehmigung beantragen. Auf allen anderen Grundstücken ist dies ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern erforderlich.
Wir schützen alle unsere Bäume innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete.

Bitte beachten Sie: Bäume und Gehölze können auch durch Vorschriften aus dem Umweltplan geschützt sein. Außerhalb bebauter Gebiete hat in der Regel die Provinz die Entscheidungsgewalt.  

Bedingungen

Häufig wird von Ihnen verlangt, für jeden gefällten Baum einen oder mehrere neue Bäume zu pflanzen. Können Sie nicht einen oder mehrere Bäume neu pflanzen? Dann müssen Sie einen Betrag in den Wiederbepflanzungsfonds einzahlen. Die Gemeinde pflanzt die Bäume aus diesem Nachpflanzungsfonds nach.

  • Baum auf Privatgrundstück: 450 €
  • Baum auf anderem Grundstück: 3.000 €.
  • Holzbestand: 500 € pro Ar
  • Landschaftliche Hecke: 22,50 € pro Meter

Zeitspanne

Die Gemeinde hat zwei Entscheidungsfristen:

  • 8 Wochen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.
  • 6 Monate, wenn besondere Umstände vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn:
    • ein großes Risiko für die Umgebung darstellt;
    • für geschützte Pflanzen oder Tiere schädlich ist;
    • schädlich für Naturschutzgebiete ist.

In beiden Fällen können wir die Entscheidungsfrist einmalig um sechs Wochen verlängern.
Bitte beachten Sie: Sie dürfen erst sechs Wochen nach Inkrafttreten der Genehmigung mit dem Fällen beginnen.

Widerspruch und Berufung

Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden.

  • Das normale Verfahren
    Sie legen bei der Gemeinde Widerspruch ein. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie beim Gericht Berufung einlegen.
    Wenn Sie auch mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind, können Sie bei der Verwaltungsrechtsabteilung des Staatsrats Berufung einlegen.
  • das ausführliche Verfahren
    In diesem Verfahren geben Sie zunächst Ihre Meinung zum Entwurf des Beschlusses ab. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Wenn Ihre Meinung nicht berücksichtigt wird, können Sie anschließend erneut Berufung einlegen und beim Verwaltungsgericht des Staatsrats in Berufung gehen.

Reagiert niemand innerhalb der Einspruchsfrist von 6 Wochen? Dann ist die Genehmigung endgültig.