Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen oder fällen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Umweltgenehmigung. Oft benötigen Sie auch eine Umweltgenehmigung, wenn Sie Arbeiten rund um einen Baum oder Holzbestand durchführen, die die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen.

Näherung

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für die Fällung eines Baumes:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. Dort sehen Sie, ob Sie eine Meldung machen müssen oder eine Genehmigung benötigen.
  • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • welche Art von Baum es ist (z. B. eine Eiche oder eine Kastanie)
    • wo sich der Baum befindet, mit Adresse auf einer Karte und mit Foto(s).
    • Egal, ob Sie schneiden oder beschneiden oder unter Bäumen arbeiten möchten
    • den Grund für den Schnitt oder die Beschneidung
    • mit einem monumentalen Baum: eine Baumeffektanalyse
    • die Möglichkeit einer Neubepflanzung. Wenn Sie eine Neubepflanzung planen, geben Sie bitte Standort, Anzahl und Art an
    • wenn Sie nicht der Eigentümer sind: schriftliche Genehmigung des Eigentümers des Baumes

Kosten


Die Beantragung einer Umweltgenehmigung für das Fällen von Bäumen kostet 183,85 €. Diesen Betrag erhalten Sie nicht zurück, wenn wir die Genehmigung ablehnen oder widerrufen.

Beschreibung

Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen möchten, benötigen Sie häufig eine Umweltgenehmigung. Auch wenn Sie unter einem Baum arbeiten und dies auf Kosten der Gesundheit des Baumes geht. Zum Beispiel, wenn Sie graben oder schweres Gerät unter den Baum stellen.

Ob Sie eine Umweltgenehmigung benötigen, hängt ab von:

  • vom Umfang des Baumstammes.
  • und ob der Baum auf einem Privatgrundstück steht oder nicht.

Auf Privatgrundstücken müssen Sie ab einem Stammumfang von 180 Zentimetern eine Umweltgenehmigung beantragen. Auf allen anderen Böden muss dies ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern erfolgen.
Wir schützen alle unsere Bäume innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete.

Bitte beachten Sie: Bäume und Holzbestände können auch durch Regelungen des Umweltplans geschützt sein. Außerhalb geschlossener Ortschaften liegt die Zuständigkeit in der Regel bei der Provinz.  

Bedingungen

Oftmals müssen Sie für einen gefällten Baum einen oder mehrere neue Bäume pflanzen. Dies gilt für bis zu 25 Bäume.
Können Sie einen oder mehrere Bäume nicht neu pflanzen? Dann müssen Sie einen Beitrag zum Wiederbepflanzungsfonds leisten. Aus diesem Wiederbepflanzungsfonds pflanzt die Gemeinde Bäume neu.

Die Beiträge für den Wiederbepflanzungsfonds:

  • Baum auf Privatgrundstück: 450 €
  • Baum auf anderem Gelände: 3.000 €
  • Holzstand: 500 € pro Fläche
  • Landschaftshecke: 22,50 € pro Meter

Zeitspanne

Die Gemeinde hat 2 Entscheidungsfristen:

  • 8 Wochen, wenn es keine besonderen Situationen gibt.
  • 6 Monate, wenn besondere Situationen eintreten. Das könnte sein, wenn die Fällung:
    • stellt ein hohes Risiko für die Umwelt dar;
    • schädlich für geschützte Pflanzen oder Tiere;
    • schädlich für Naturräume.


In beiden Fällen können wir die Entscheidungsfrist einmalig um 6 Wochen verlängern. Bitte beachten Sie: Sie dürfen erst 6 Wochen nach Gültigkeit der Genehmigung mit dem Abholzen beginnen.

Einspruch und Beschwerde

Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden


  • das ordentliche Verfahren Sie legen bei der Gemeinde Einspruch ein. Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen.
    Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie das Gericht anrufen. Wenn Sie auch mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind, können Sie die Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats anrufen;

  • das ausführliche Verfahren In diesem Verfahren geben Sie zunächst Ihre Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf ab. Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Wenn die Behörde Ihrer Stellungnahme nicht folgt, können Sie bei der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats Beschwerde einlegen.

Niemand antwortet innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung endgültig.

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