In Heerlen dürfen Sie einen Baum auf Ihrem eigenen Grundstück normalerweise ohne Genehmigung fällen. Für Bäume, die auf der Baumliste stehen, brauchen Sie eine Genehmigung: die Umweltgenehmigung.

Die Baumliste umfasst:

  • monumentale Bäume
  • kommende monumentale Bäume
  • Protokolle

Hinweis

Haben Sie im Jahr 2023 eine Genehmigung angemeldet oder beantragt? Wenn ja, gelten für Sie möglicherweise andere Regeln.

Näherung

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für die Fällung eines Baumes:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. Dort sehen Sie, ob Sie eine Meldung machen müssen oder eine Genehmigung benötigen.
  • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • welche Art von Baum es ist (z. B. eine Eiche oder eine Kastanie)
    • Ort, an dem sich der Baum befindet (Adresse)
    • ob Sie schneiden oder stutzen wollen
    • den Grund für den Schnitt oder die Beschneidung
    • wenn Sie nicht der Eigentümer sind: schriftliche Genehmigung des Eigentümers des Baumes
  • Sie geben an, ob Sie die Interessengruppen konsultiert haben. Das sind diejenigen, auf die sich Ihre Pläne direkt oder indirekt auswirken, zum Beispiel die Anwohner. Teilen Sie uns auch mit, wie dies geschehen ist. Und was Sie mit den Ergebnissen gemacht haben.

Kosten


Die Beantragung einer Umweltgenehmigung für das Fällen von Bäumen kostet 183,85 €. Diesen Betrag erhalten Sie nicht zurück, wenn wir die Genehmigung ablehnen oder widerrufen.

Beschreibung

Grund für die Beantragung der Lizenz:

  • der Baum ist eine Gefahr für die Umwelt
  • der Baum verursacht Schäden
  • der Baum droht, die Umgebung zu schädigen 
  • der Baum viel Schatten spendet oder die Sicht behindert oder
  • der Baum muss gefällt werden, weil in der Nähe Wartungsarbeiten erforderlich sind

Die Gemeinde prüft Ihren Antrag. Wir tun dies anhand der Muster-Fällgenehmigung und der Baumverordnung 2016. 

Was ist ein monumentaler Baum?


Ein Baum ist ein Denkmal, wenn er ein besonderes Alter oder eine besondere Schönheit aufweist. Um eine Umweltgenehmigung für einen solchen Baum zu erhalten, müssen Sie nachweisen können, dass es einen guten Grund dafür gibt.

Abholzen anderer Bäume

Wenn ein Baum nicht in der Baumliste aufgeführt ist, dürfen Sie ihn ohne Genehmigung fällen. Eine Reihe von Bäumen steht unter der Verwaltung der Gemeinde Heerlen. Schauen Sie in der Liste nach, ob die Gemeinde bereits an einem Baum arbeitet. Sie dürfen diese Bäume nicht selbst fällen.

Bedingungen

Manchmal wird von Ihnen verlangt, dass Sie für einen gefällten Baum einen neuen pflanzen. Stattdessen können Sie auch einen Beitrag an den kommunalen Wiederbepflanzungsfonds leisten.
Der Beitrag sollte dem Wert des Baumes zu diesem Zeitpunkt entsprechen. Um den Wert des Baumes zu berechnen, verwenden Sie die Bewertungsmethode desNiederländischen Verbands der Baumschätzer(NVTB).

Begriff

Die Gemeinde hat 2 Entscheidungsfristen:

  • 8 Wochen, wenn es keine besonderen Situationen gibt.
  • 6 Monate, wenn besondere Situationen eintreten. Das könnte der Fall sein, wenn es zu Kürzungen kommt:
    • stellt ein hohes Risiko für die Umwelt dar;
    • schädlich für geschützte Pflanzen oder Tiere;
    • schädlich für Naturräume.


In beiden Fällen können wir die Entscheidungsfrist einmalig um 6 Wochen verlängern. Bitte beachten Sie: Sie dürfen erst 6 Wochen nach Gültigkeit der Genehmigung mit dem Abholzen beginnen.

Einspruch und Beschwerde

Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden


  • das ordentliche Verfahren Sie legen bei der Gemeinde Einspruch ein. Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen.
    Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie das Gericht anrufen. Wenn Sie auch mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind, können Sie die Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats anrufen;

  • das ausführliche Verfahren In diesem Verfahren geben Sie zunächst Ihre Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf ab. Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Wenn die Behörde Ihrer Stellungnahme nicht folgt, können Sie bei der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats Beschwerde einlegen.

Niemand antwortet innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung endgültig.

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