Haben Sie nicht in den Niederlanden, sondern in einem anderen Land geheiratet oder sind Sie dort eine eingetragene Partnerschaft eingegangen? Melden Sie Ihre Ehe oder Partnerschaft bei der Gemeinde an.
Sie können einen DigiD online aus dem Ausland beantragen. Sie erhalten einen Schaltercode, den Sie zu Ihrem Termin am DigiDbuitenland-Schalter in Heerlen mitbringen.
Sind Sie neu in den Niederlanden? Vielleicht müssen Sie sich integrieren. Dabei lernen Sie das Leben in den Niederlanden kennen. Außerdem lernen Sie Niederländisch.
Wohnen Sie weniger als 4 Monate in den Niederlanden? Dann können Sie sich im Register für Nichtansässige (RNI) eintragen lassen. Nach der Eintragung erhalten Sie eine BSN-Nummer.
Mit einem Auszug aus dem RNI weisen Sie nach, dass Sie im Register für Nichtansässige eingetragen sind. Der Auszug enthält Ihren Namen, Ihren Geburtsort und Ihre Adresse.
Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben möchten. Beantragen Sie diese beim Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND, Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde).