Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten. Es sei denn, Sie haben die Staatsangehörigkeit eines dieser europäischen Länder oder der Schweiz. Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND).
Hinweis
Am 25. November 1975 wurde Surinam unabhängig. Haben Sie dadurch Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren? Dann können Sie trotzdem eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies ist nur zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2025 möglich. Sie müssen jedoch die Bedingungen erfüllen. Sie beantragen die Aufenthaltsgenehmigung bei der Gemeinde Amsterdam.
Näherung
So beantragen Sie einen Aufenthaltstitel:
- Sie kontaktieren das IND.
- Sie liefern:
- Ihr gültiger Identitätsnachweis (Ihr Reisedokument oder ein anderes Dokument, das Ihre Staatsangehörigkeit enthält)
- wenn Sie im Ausland geboren sind: eine Geburtsurkunde (je nach Geburtsland muss die Urkunde legalisiert sein)
- wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
- wenn Sie verheiratet waren: die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners
Manchmal verlangt das IND auch den Nachweis, dass Sie in den Niederlanden eine Wohnung haben. Dieser Nachweis kann sein:
- einen Pachtvertrag, oder
- eine Eigentumsurkunde, oder
- eine Erklärung des Hauptbewohners der Immobilie