Aufenthaltsgenehmigung beantragen
Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten. Ausgenommen sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der folgenden europäischen Länder besitzen ien oder Schweiz. Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (Immigratie- en Naturalisatiedienst, IND).
Ansatz
So beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung:
- Sie wenden sich an die IND.
- Sie liefern an:
- Ihr gültiger Identitätsnachweis (Ihr Reisedokument oder ein anderes Dokument, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht)
- Wenn Sie im Ausland geboren sind: eine Geburtsurkunde (je nach Ihrem Geburtsland muss die Urkunde beglaubigt sein)
- wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
- wenn Sie verheiratet waren: die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners
Die IND verlangt manchmal auch einen Nachweis, dass Sie eine Wohnung in den Niederlanden haben. Dieser Nachweis kann sein:
- ein Mietvertrag oder
- ein Eigentumsnachweis oder
- eine Erklärung des Hauptmieters der Immobilie