Aufenthaltsgenehmigung beantragen

Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten. Ausgenommen sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der folgenden europäischen Länder besitzen ien oder Schweiz. Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (Immigratie- en Naturalisatiedienst, IND).

Ansatz

So beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung:

  • Sie wenden sich an die IND.
  • Sie liefern an:
    • Ihr gültiger Identitätsnachweis (Ihr Reisedokument oder ein anderes Dokument, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht)
    • Wenn Sie im Ausland geboren sind: eine Geburtsurkunde (je nach Ihrem Geburtsland muss die Urkunde beglaubigt sein)
    • wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
    • wenn Sie verheiratet waren: die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners

Die IND verlangt manchmal auch einen Nachweis, dass Sie eine Wohnung in den Niederlanden haben. Dieser Nachweis kann sein:

  • ein Mietvertrag oder
  • ein Eigentumsnachweis oder
  • eine Erklärung des Hauptmieters der Immobilie

Beschreibung

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie hier arbeiten oder studieren möchten. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen. Auf der Website der IND können Sie nachsehen, welche Genehmigung Sie benötigen: .

Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser europäischen Länder oder der Schweiz? Oder bleiben Sie weniger als 90 Tage in den Niederlanden? Dann benötigen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie benötigen jedoch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis.

Die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Lesen Sie die Regeln für Flüchtlinge aus der Ukraine aufIND.nl.

Bedingungen

Sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines dieser europäischen Länder.
  • Sie haben die Schweizer Staatsangehörigkeit.
  • Sie bleiben weniger als 90 Tage in den Niederlanden.

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung sind unter anderem:

  • Sie verfügen über einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument.
  • Sie geben ehrlich an, ob Sie jemals eine Straftat oder ein Verbrechen begangen haben.
  • Sie benötigen ein spezielles Visum. Dieses Visum wird als vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (mvv) bezeichnet. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie aus einem der folgenden Länder kommen:
    • Australien
    • Kanada
    • Japan
    • Neuseeland
    • die Vereinigten Staaten
    • Südkorea
    • Monaco
    • Vatikanstadt