Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten. Es sei denn, Sie haben die Staatsangehörigkeit eines dieser europäischen Länder oder der Schweiz. Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND).

Hinweis

Sie haben einen britischen Pass und wohnen in den Niederlanden? Berücksichtigen Sie den Brexit. Weitere Informationen finden Sie unter IND.nl.

Die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Lesen Sie die Regeln für Flüchtlinge aus der Ukraine auf IND.nl.

Näherung

So beantragen Sie einen Aufenthaltstitel:

  • Sie kontaktieren das IND.
  • Sie liefern:
    • Ihr gültiger Identitätsnachweis (Ihr Reisedokument oder ein anderes Dokument, das Ihre Staatsangehörigkeit enthält)
    • wenn Sie im Ausland geboren sind: eine Geburtsurkunde (je nach Geburtsland muss die Urkunde legalisiert sein)
    • wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
    • wenn Sie verheiratet waren: die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners

Manchmal verlangt das IND auch den Nachweis, dass Sie in den Niederlanden eine Wohnung haben. Dieser Nachweis kann sein:

  • einen Pachtvertrag, oder
  • eine Eigentumsurkunde, oder
  • eine Erklärung des Hauptbewohners der Immobilie 

Beschreibung

Wenn Sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben wollen, brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Zum Beispiel, wenn Sie hier arbeiten oder studieren wollen. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen. Auf der IND-Website können Sie nachsehen, welche Genehmigung Sie benötigen.

Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser europäischen Länder oder der Schweiz? Oder werden Sie sich weniger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten? Dann brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie benötigen jedoch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Bedingungen

Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel, wenn Sie eine dieser Bedingungen erfüllen:

Zu den Voraussetzungen für die Beantragung eines Aufenthaltstitels gehören:

  • Sie haben einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument.
  • Sie geben wahrheitsgemäß an, ob Sie jemals ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben.
  • Sie brauchen ein besonderes Visum. Das ist eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (mvv). Es sei denn, Sie kommen aus einem der folgenden Länder:
    • Australien
    • Kanada
    • Japan
    • Neuseeland
    • die Vereinigten Staaten
    • Südkorea
    • Monaco
    • Vatikanstadt