Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten. Es sei denn, Sie haben die Staatsangehörigkeit eines dieser europäischen Länder oder der Schweiz. Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND).
Näherung
So beantragen Sie einen Aufenthaltstitel:
- Sie kontaktieren das IND.
- Sie liefern:
- Ihr gültiger Identitätsnachweis (Ihr Reisedokument oder ein anderes Dokument, das Ihre Staatsangehörigkeit enthält)
- wenn Sie im Ausland geboren sind: eine Geburtsurkunde (je nach Geburtsland muss die Urkunde legalisiert sein)
- wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
- wenn Sie verheiratet waren: die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners
Manchmal verlangt das IND auch den Nachweis, dass Sie in den Niederlanden eine Wohnung haben. Dieser Nachweis kann sein:
- einen Pachtvertrag, oder
- eine Eigentumsurkunde, oder
- eine Erklärung des Hauptbewohners der Immobilie