Sind Sie neu in den Niederlanden? Möglicherweise müssen Sie sich integrieren. Dabei lernen Sie das Leben in den Niederlanden kennen. Außerdem lernen Sie Niederländisch. Die Gemeinde hilft Ihnen dabei.

Bitte beachten Sie

Die folgenden Regeln gelten ab dem 1. Januar 2022. Haben Sie vor dem 1. Januar 2022 mit der Integration begonnen? Dann gelten für Sie andere Regeln.

Ansatz

Die Integration läuft wie folgt ab:

  • Sie erhalten von der Gemeinde eine Einladung zum umfassenden Aufnahmegespräch.
  • Die Gemeinde erstellt für Sie einen persönlichen Integrations- und Teilhabeplan (PIP).
  • Die Gemeinde überprüft, wie Ihre Integration verläuft. Halten Sie sich an die Vereinbarungen.
  • Am Ende legen Sie eine Prüfung ab. Oder Sie führen ein Abschlussgespräch mit der Gemeinde.

Kosten

Sie bezahlen den Integrationskurs und die Prüfung selbst. Die Kosten finden Sie aufInburgeren.nl. Können Sie den Kurs und die Prüfung nicht bezahlen?Sie können bei Duo Geld leihen.

Sind Sie Flüchtling und haben Sie eine Aufenthaltsgenehmigung? Dann bezahlt die Gemeinde Ihre Kurse. Die Gemeinde bezahlt auch die ersten beiden Versuche für jede Prüfung.

Beschreibung

Sind Sie zur Integration verpflichtet? Dann erhalten Sie einen Brief vom Dienst Uitvoering Onderwijs (Duo). Außerdem erhalten Sie eine Einladung der Gemeinde zu einem umfassenden Aufnahmegespräch. Das umfassende Aufnahmegespräch umfasst:

  • ein Test, um festzustellen, was Sie bereits können
  • ein Gespräch über Ihre Situation

Die Gemeinde erstellt anschließend einen Plan, in dem festgelegt ist, wie Sie sich integrieren müssen. Dieser Plan wird als persönlicher Integrations- und Teilhabeplan (PIP) bezeichnet. Darin steht:

  • welche Kurse Sie belegen werden
  • welche Hilfe Sie bekommen können
  • wie Sie die Integration abschließen. Dies geschieht mit einer Prüfung oder einem Abschlussgespräch.

Möchten Sie sich integrieren? Dann müssen Sie auch die Teilhabeerklärung unterzeichnen. In der Teilhabeerklärung steht, wie wir in den Niederlanden miteinander umgehen wollen. Lesen Sie mehr über die Teilhabeerklärung auf Duo.nl.

Sie können sich auch freiwillig integrieren lassen. Zum Beispiel, wenn Sie Niederländer werden möchten. Weitere Informationen zur freiwilligen Integration finden Sie auf IND.nl.

Die Einbürgerungsprüfung besteht aus:

  • Die Fächer Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen auf Sprachniveau B1
  • Kennis Nederlandse Maatschappij (KNM). Hier lernen Sie die niederländischen Bräuche, Geschichte und Kultur kennen. Sie erfahren beispielsweise, wer das Land regiert. Sie lernen auch, wie die Menschen in den Niederlanden miteinander und mit bestimmten Situationen umgehen. Zum Beispiel: Was muss man tun, wenn man krank ist? Was macht man mit seinem Müll? 
  • Modul Arbeitsmarkt und Teilhabe (MAP). Sie nehmen an Gruppentreffen bei der Gemeinde teil. In diesen Treffen lernen Sie, wie das Arbeiten in den Niederlanden funktioniert. Sie lernen, welche Berufe es gibt und welche Fähigkeiten Sie dafür in den Niederlanden benötigen. Außerdem lernen Sie, wie man sich in den Niederlanden auf eine Stelle bewirbt. Zum Beispiel, indem Sie ein Anschreiben verfassen und zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Das Ziel ist, dass Sie später selbst eine Stelle finden können.
  • Teilnahmeerklärung. Sie nehmen an einem zweitägigen Workshop bei der Gemeinde teil. Dort lernen Sie die niederländischen Grundwerte kennen. Zum Beispiel Gleichberechtigung, Freiheit, Solidarität und Teilhabe an der Gesellschaft. Nach Abschluss des Workshops unterzeichnen Sie die Teilnahmeerklärung.

Die Gemeinde organisiert auch Workshops. Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, an welchen Workshops Sie teilnehmen möchten.

Bedingungen

In den folgenden Fällen müssen Sie sich nicht integrieren:

  • Sie haben einen niederländischen Reisepass.
  • Sie kommen aus einem EU-/EWR-Land ( ) oder der Schweiz.
  • Sie sind jünger als 18 Jahre oder alt genug, um in Rente zu gehen.
  • Sie haben während Ihrer Schulpflicht mindestens acht Jahre lang in den Niederlanden gelebt.
  • Sie kommen vorübergehend zum Studium oder zur Arbeit in die Niederlande.

Sind Sie zur Integration verpflichtet, schaffen es aber nicht? In den folgenden Situationen müssen Sie sich möglicherweise nicht integrieren:

  • Sie haben eine schwere Krankheit oder Behinderung.
  • Aufgrund persönlicher Umstände fällt es Ihnen schwer, sich zu integrieren.

Sind Sie bereits mit der niederländischen Sprache und Kultur vertraut? In den folgenden Situationen müssen Sie sich möglicherweise nicht integrieren:

  • Sie sprechen gut Niederländisch.
  • Sie leben seit mindestens 10 Jahren in den Niederlanden.
  • Sie arbeiten seit mindestens fünf Jahren in den Niederlanden oder sind seit mindestens fünf Jahren ehrenamtlich tätig.
  • Sie absolvieren eine Ausbildung in den Niederlanden oder haben einen niederländischen Ausbildungsabschluss erworben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Inburgeren.nl.

Zeitspanne

Sie müssen sich innerhalb von drei Jahren integrieren. Diese Zeitspanne drei Jahren beginnt, sobald Ihr PIP festgelegt wurde. In manchen Fällen können Sie eine Verlängerung erhalten, beispielsweise wenn es eine Warteliste bei der Integrationsschule gibt oder wenn Sie krank sind. Weitere Informationen zur Verlängerung der Zeitspanne finden Sie Zeitspanne Inburgeren.nl.