Sind Sie neu in den Niederlanden? Dann müssen Sie sich vielleicht erst einmal integrieren. Dann lernen Sie das Leben in den Niederlanden kennen. Sie werden auch Niederländisch lernen. Die Gemeinde wird Ihnen dabei helfen.

Hinweis

Die folgenden Regeln gelten ab dem 1. Januar 2022. Haben Sie vor dem 1. Januar 2022 mit der staatsbürgerlichen Integration begonnen? Dann gelten für Sie andere Regeln.

Näherung

Die Integration verläuft wie folgt:

  • Sie erhalten von der Gemeinde eine Einladung für die breite Aufnahme.
  • Die Gemeinde erstellt für Sie einen persönlichen Integrations- und Teilhabeplan (PIP).
  • Die Stadtverwaltung wird überprüfen, wie Ihre Integration verläuft. Halten Sie Ihre Termine ein.
  • Am Ende legen Sie Prüfungen ab. Oder Sie haben ein abschließendes Gespräch mit der Stadtverwaltung.

Kosten

Die Kosten für den Integrationskurs und die Prüfung tragen Sie selbst. Informieren Sie sich über die Kosten auf Inburgeren.nl. Sie können den Kurs und die Prüfung nicht bezahlen? Sie können sich bei DUO Geld leihen.

Sind Sie ein Flüchtling und haben eine Aufenthaltsgenehmigung? Dann übernimmt die Gemeinde die Kosten für Ihren Unterricht. Die Gemeinde zahlt auch die ersten 2 Versuche für jede Prüfung.

Beschreibung

Sind Sie zur Integration verpflichtet? Wenn ja, erhalten Sie ein Schreiben von der Exekutivagentur für Bildung (DUO). Außerdem erhalten Sie von der Gemeinde eine Einladung für eine breite Aufnahme. Die breite Aufnahme besteht aus:

  • ein Test, um festzustellen, was Sie bereits können
  • ein Gespräch über Ihre Situation

Die Gemeinde erstellt dann einen Plan, wie Sie sich integrieren sollen. Dieser Plan wird persönlicher Integrations- und Beteiligungsplan (PIP) genannt. Darin steht:

  • welche Kurse Sie belegen werden
  • welche Hilfe Sie bekommen können
  • Wie Sie die zivilgesellschaftliche Integration abschließen. Das geht mit einer Prüfung oder einem Abschlussgespräch.

Werden Sie sich integrieren? Dann müssen Sie auch die Teilnahmeerklärung unterschreiben. In der Teilhabeerklärung steht, wie wir in den Niederlanden miteinander umgehen wollen. Lesen Sie mehr über die Teilnahmeerklärung auf DUO.nl.

Sie können sich auch freiwillig integrieren. Zum Beispiel, wenn Sie die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen möchten. Lesen Sie mehr über die freiwillige staatsbürgerliche Integration auf IND.nl.

Die Prüfung zur staatsbürgerlichen Integration besteht aus folgenden Teilen:

  • Die Fächer Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen auf dem Sprachniveau B1
  • Kennis Nederlandse Maatschappij (KNM). Hier lernen Sie etwas über die niederländischen Bräuche, die Geschichte und die Kultur. Sie werden zum Beispiel erfahren, wer das Land regiert. Sie lernen auch, wie die Menschen in den Niederlanden miteinander umgehen und wie sie sich in bestimmten Situationen verhalten. Zum Beispiel: Was tut man, wenn man krank ist? Was macht man mit seinem Müll? 
  • Modul Arbeitsmarkt und Partizipation (MAP): Sie nehmen an Gruppentreffen in der Gemeinde teil. Bei diesen Treffen lernen Sie etwas über das Arbeiten in den Niederlanden. Sie lernen, welche Berufe es gibt und was Sie dafür in den Niederlanden können müssen. Sie lernen auch, wie man sich in den Niederlanden um eine Stelle bewirbt. Zum Beispiel, indem Sie einen Brief schreiben und zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Das Ziel ist, dass Sie bald selbst eine Stelle finden.
  • Erklärung zur Teilnahme. Sie nehmen an einem zweitägigen Workshop bei der Gemeinde teil. In diesem Workshop lernen Sie die niederländischen Grundwerte kennen. Zum Beispiel über Gleichheit, Freiheit, Solidarität und Teilhabe an der Gesellschaft. Danach unterschreiben Sie die Teilnahmeerklärung

Die Gemeinde bietet auch Workshops an. Wir vereinbaren gemeinsam, welche Workshops Sie besuchen werden.

Bedingungen

In den folgenden Fällen ist eine Integration nicht erforderlich:

  • Sie haben einen niederländischen Reisepass.
  • Sie kommen aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz.
  • Sie sind unter 18 oder alt genug, um in den Ruhestand zu gehen.
  • Sie haben mindestens 8 Jahre lang in den Niederlanden gewohnt, als Sie der Schulpflicht unterlagen.
  • Sie kommen vorübergehend in die Niederlande, um zu studieren oder zu arbeiten.

Sind Sie verpflichtet, sich einbürgern zu lassen, tun dies aber nicht? In den folgenden Fällen müssen Sie sich nicht einbürgern lassen:

  • Sie haben eine schwere Krankheit oder Behinderung.
  • Persönliche Umstände machen es Ihnen schwer, die Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Kennen Sie bereits die niederländische Sprache und Kultur? In den folgenden Situationen müssen Sie sich möglicherweise nicht integrieren:

  • Sie sprechen die niederländische Sprache gut.
  • Sie wohnen seit 10 Jahren oder länger in den Niederlanden.
  • Sie arbeiten seit mindestens 5 Jahren in den Niederlanden oder leisten seit mindestens 5 Jahren einen Freiwilligendienst in den Niederlanden.
  • Sie besuchen einen Kurs in den Niederlanden oder haben einen niederländischen Kurs abgeschlossen. Lesen Sie mehr darüber auf Inburgeren.nl.

Begriff

Sie müssen sich innerhalb von 3 Jahren integrieren. Diese 3-Jahres-Frist beginnt, wenn Ihr PIP festgestellt wird. Manchmal können Sie eine Verlängerung bekommen. Zum Beispiel, wenn es eine Warteliste bei der städtischen Integrationsschule gibt oder wenn Sie krank sind. Lesen Sie mehr über die Verlängerung der Frist auf Inburgeren.nl.