Jeder ist bei der Gemeinde unter einer Adresse gemeldet. Glauben Sie, dass jemand zu Unrecht unter Ihrer Adresse gemeldet ist? Beantragen Sie dann eine Adressüberprüfung bei der Gemeinde.

Ansatz

Um eine Adressrecherche zu starten, benötigen Sie:

  • Ihr gültiger Ausweis
  • Nachweis, dass Sie Eigentümer oder Mieter der Wohnung sind
  • gegebenenfalls die Daten der betroffenen Person oder Personen

Beschreibung

Bei der Gemeinde ist jeder unter einer Adresse registriert. Das kann eine Wohn- oder Briefadresse sein. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Adressdaten korrekt sind, muss die Gemeinde eine Untersuchung einleiten.

Ist jemand unter Ihrer Adresse gemeldet, obwohl er nicht bei Ihnen wohnt? Bitten Sie dann die Gemeinde um eine Adressüberprüfung.

Die Gemeinde kann einen weggezogenen Einwohner nicht einfach so aus dem Melderegister löschen. Das ist nur möglich:

  • wenn der ausgezogene Bewohner den Umzug selbst meldet oder
  • wenn die Gemeinde Nachforschungen angestellt hat und keine neue Adresse herausfinden konnte

Erhalten Sie weitere Informationen über die neue Adresse des ausgezogenen Bewohners? Bitte teilen Sie uns diese Informationen mit.

Zeitspanne

Die Untersuchung dauert maximal 3 Monate.

Bei der Gemeinde Heerlen dauert die Prüfung durchschnittlich sechs Wochen.

Widerspruch und Berufung

Die betroffene Person kann innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Entscheidung Widerspruch einlegen.