Anfordern einer Adressrecherche

Jeder Mensch ist bei der Gemeinde mit einer Adresse gemeldet. Sind Sie der Meinung, dass jemand an Ihrer Adresse falsch gemeldet ist? Dann beantragen Sie eine Adressermittlung bei der Gemeinde.

Näherung

Um eine Adressensuche zu starten, benötigen Sie Folgendes:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • den Nachweis, dass Sie der Eigentümer oder Mieter der Immobilie sind
  • gegebenenfalls die Angaben zu der/den betroffenen Person(en)

Beschreibung

Bei der Gemeinde ist jeder unter einer Adresse gemeldet. Dabei kann es sich um eine Wohn- oder Postanschrift handeln. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Adressdaten haben, muss die Gemeinde eine Untersuchung einleiten.

Ist jemand an Ihrer Adresse gemeldet, obwohl er nicht mit Ihnen zusammenlebt? Wenn ja, bitten Sie die Gemeinde um eine Adressermittlung.

Die Gemeinde kann einen abgemeldeten Einwohner nicht einfach abmelden. Nur:

  • wenn der ausscheidende Einwohner den Umzug selbst anzeigt oder
  • Wenn die Gemeinde Erkundigungen eingezogen hat und keine neue Adresse ermitteln konnte

Haben Sie weitere Informationen über die neue Adresse des verstorbenen Einwohners erhalten? Wenn ja, teilen Sie uns diese Informationen bitte mit.

Zeitspanne

Die Studie wird bis zu 3 Monate dauern.

In der Gemeinde Heerlen dauert die Untersuchung durchschnittlich sechs Wochen.

Einspruch und Beschwerde

Der Betroffene kann innerhalb von sechs Wochen ab dem Datum der Entscheidung Einspruch erheben.

Oder sind Sie auf der Suche?

Beantragung einer Postanschrift