Briefadresse beantragen

Haben Sie keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort oder gehen Sie für weniger als 8 Monate ins Ausland? Vielleicht können Sie sich unter einer Briefadresse anmelden.

Sie können Ihre Post vorübergehend an einer anderen Adresse als Ihrem Wohnort empfangen. Zum Beispiel, weil Sie keine Wohnung haben. Sie beantragen eine Briefadresse bei der Gemeinde.

Ansatz

Haben Sie bereits eine Adresse, die Sie als Briefadresse verwenden können?

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der sich die Briefadresse befindet.
  • Sie bringen mit:
    • Ihr gültiger Personalausweis
    • die schriftliche Zustimmung des Hauptbewohners oder Eigentümers der Briefadresse
    • eine Kopie des gültigen Ausweises des Hauptmieters oder Eigentümers der Briefadresse

Können Sie selbst keine Briefadresse bekommen?

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der Sie die Briefadresse haben möchten.
  • Sie geben an:
    • Warum Sie eine Briefadresse benötigen
    • wie lange Sie die Briefadresse benötigen
  • Sie bringen mit:
    • Ihr gültiger Personalausweis

Beschreibung

Haben Sie keine Wohnadresse? Oder wohnen Sie vorübergehend in einer Einrichtung? Dann können Sie sich von Ihrer Gemeinde unter einer Briefadresse registrieren lassen. Behörden wie die Arbeitsagentur (UWV) oder das Finanzamt senden Ihre Post an diese Adresse.

Sie können beispielsweise die Adresse eines Bekannten oder Familienmitglieds als Briefadresse verwenden. Der Empfänger muss dafür sorgen, dass die Post bei Ihnen ankommt. Die Nutzung der Briefadresse müssen Sie bei der Gemeinde beantragen.

Können Sie selbst keine Briefadresse bekommen? Dann hilft Ihnen die Gemeinde dabei.

Der (Haupt-)Bewohner der Briefadresse erteilt schriftlich seine Zustimmung zur Registrierung unter der Wohnadresse. So stellt der Bewohner sicher, dass Sie erreichbar sind.

Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie keine Postadresse in den Niederlanden behalten. Wenn Sie mindestens zwei Drittel des Jahres außerhalb der Niederlande wohnen, sind Sie verpflichtet, Ihren Auszug aus den Niederlanden und Ihre Adresse im Ausland der Gemeinde mitzuteilen. 

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung einer Briefadresse sind:

  • Sie haben einen guten Grund für Ihren Antrag. Möglicherweise:
    • (vorübergehend) keine Wohnung hat
    • Sie sind Skipper und sind aufgrund Ihrer Arbeit maximal zwei Jahre lang ununterbrochen von zu Hause weg.
    • in einem Gefängnis sitzt
    • lebt in einer psychiatrischen Einrichtung
    • in einem Frauenhaus oder einer anderen Zufluchtsstätte lebt
    • bedroht wird oder aus anderen Sicherheitsgründen nicht möchte, dass Ihre Adresse bekannt ist
  • Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Können Sie selbst eine Postadresse einrichten? Dann gelten folgende Bedingungen für die Postadresse:

  • Die Postanschrift befindet sich in den Niederlanden.
  • Die Briefadresse ist kein postbus.
  • Der Hauptmieter oder Eigentümer muss eine schriftliche Genehmigung beim öffentlichen Schalter des Rathauses einreichen. Er muss daher mit Ihnen mitkommen.