Beantragung einer Postanschrift

Haben Sie keinen festen Wohnsitz oder gehen Sie für weniger als 8 Monate ins Ausland?
Möglicherweise können Sie sich an einer Briefadresse anmelden. Sie beantragen die Nutzung einer Briefadresse bei der Gemeinde, in der der Anbieter der Briefadresse wohnt.

Es kann sein, dass Sie Ihre Post vorübergehend an einer anderen Adresse als der Ihres Wohnsitzes erhalten. Zum Beispiel, weil Sie keine Wohnung haben. Sie beantragen eine Postanschrift bei der Gemeinde.

Näherung

Haben Sie bereits eine Adresse, die Sie als Postanschrift verwenden können?

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der sich die Briefadresse befindet.
  • Sie nehmen mit:
    • Ihr eigenes gültiges Ausweisdokument
    • die schriftliche Zustimmung des Hauptwohnsitzes oder des Eigentümers der Briefadresse
    • eine Kopie des gültigen Ausweises des Hauptwohnsitzes oder des Eigentümers der Briefadresse

Sie können selbst keine Postadresse bekommen?

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der Sie die Postanschrift wünschen.
  • Sie gehen weiter:
    • warum Sie eine Postanschrift benötigen
    • für wie lange Sie die Postadresse benötigen
  • Sie nehmen mit:
    • Ihr eigenes gültiges Ausweisdokument

Beschreibung

Haben Sie keine Wohnanschrift? Oder leben Sie vorübergehend in einer Einrichtung? Dann können Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung mit einer Postanschrift anmelden. Behörden, wie das UWV oder das Finanzamt, schicken Ihre Post an diese Adresse.

Sie können die Adresse eines Bekannten, eines Unternehmens oder einer Institution als Postanschrift verwenden. Der Empfänger muss sicherstellen, dass die Post Sie erreicht. Die Nutzung der Briefadresse müssen Sie bei der Gemeinde beantragen.

Sie können selbst keine Postadresse finden? Dann hilft Ihnen die Gemeinde.

Die (Haupt-)Bewohnerin oder der (Haupt-)Bewohner der angegebenen Briefadresse gibt ihr oder sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung unter ihrer oder seiner Wohnadresse. Auf diese Weise stellt der Bewohner sicher, dass Sie über ihn erreichbar sind.

Wenn Sie ins Ausland ziehen, dürfen Sie keine Postanschrift in den Niederlanden behalten. Wenn Sie mindestens zwei Drittel eines Jahres außerhalb der Niederlande wohnen, sind Sie verpflichtet, Ihren Wegzug aus den Niederlanden und Ihre Adresse im Ausland der Gemeinde zu melden. 

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung einer Briefadresse sind:

  • Sie haben einen guten Grund für Ihre Bewerbung. Das können Sie haben:
    • (vorübergehend) ohne Wohnung
    • Schiffer sind und höchstens 2 Jahre hintereinander beruflich außer Haus sind
    • in einem Gefängnis
    • lebt in einer psychiatrischen Anstalt
    • lebt in einem Frauenhaus oder einer anderen Unterkunft
    • Sie werden bedroht oder wollen aus anderen Sicherheitsgründen nicht, dass Ihre Adresse bekannt wird.
  • Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Können Sie selbst eine Briefadresse besorgen? Dann sind dies die Voraussetzungen für die Briefadresse:

  • Die Adresse des Briefes befindet sich in den Niederlanden.
  • postbusDie Adresse des Briefes ist nicht .
  • Der Hauptnutzer oder Eigentümer muss am Schalter des Rathauses eine schriftliche Genehmigung erteilen. Er muss also mit Ihnen kommen.