Haben Sie Probleme, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen? Möglicherweise können Sie ein befristetes Wohngeld erhalten. Beantragen Sie das Wohngeld bei der Gemeinde.

Näherung

Füllen Sie das Online-Formular aus.

Beziehen Sie keine Leistungen von der Gemeinde Heerlen? In diesem Fall haben wir in der Regel nicht genügend Informationen von Ihnen, um Ihren Antrag zu beurteilen.
Liefern Sie auch, wenn Sie sich bewerben:

  • eine Kopie Ihrer Ausweispapiere (und der Ihres Partners)
  • einen Einkommensnachweis, z. B. eine Gehaltsabrechnung
  • einen Überblick über Ihr Vermögen
  • eine Übersicht über Ihre Schulden
  • Ihre Versicherungspolicen
  • wenn Sie getrennt leben: Ihre Scheidungsdaten
  • Belege für Kostenelemente in einem selbst genutzten Haus

Beschreibung

Wenn Ihr Einkommen plötzlich sinkt, haben Sie möglicherweise Probleme, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen. Möglicherweise können Sie Wohngeld erhalten. Sie erhalten dann einen befristeten Zuschuss von der Gemeinde. Das macht es Ihnen leichter, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen.

Leben Sie in einer Mietwohnung? Dann zählt bei der Berechnung Ihrer Wohnkosten nur die Miete. Bei einer selbst genutzten Immobilie zählen die folgenden Punkte:

  • Hypothekenzinsen (Rückzahlungs- und Konsumentenkredite, bei denen das Haus als Sicherheit dient, zählen nicht)
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer
  • Eigenanteil an der Wasserabgabe
  • Abwassergebühr
  • einen festen Betrag für Wartungskosten

Bedingungen

Wenn Ihre Wohnkosten zu hoch sind, müssen Sie innerhalb eines Jahres eine günstigere Unterkunft finden. Diese Zeitspanne kann um maximal 1 Jahr verlängert werden. Bekommen Sie AOW? Dann gilt diese Bedingung nicht.

Die Bedingungen für die Gewährung von Wohngeld sind:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter.
  • Sie sind bei der Gemeinde gemeldet.
  • Sie befinden sich nicht in einem Gefängnis, einer Justizvollzugsanstalt oder einer TBS-Klinik.
  • Sie können keinen (vollen) Mietzuschuss erhalten.
  • Ihr Einkommen und Vermögen ist zu gering, um sich die hohen Lebenshaltungskosten leisten zu können. 

Wenn Ihr Einkommen plötzlich sinkt, können Sie Probleme bekommen, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen. Der Wohnkostenzuschlag ist ein Beitrag für den Fall, dass Sie plötzlich weniger Einkommen haben und kein oder vorübergehend weniger Mietzuschuss erhalten.
Der Wohnkostenzuschlag ist NICHT für andere Kosten als die Kosten Ihrer Miete oder Hypothek bestimmt. Zum Beispiel für Gas, Wasser und Strom. Diese Kosten zahlen Sie selbst.
Auch wenn Ihre Miete über der Mietzuschussgrenze liegt, können Sie manchmal Wohngeld bekommen.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einreichen.