Haben Sie Probleme, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen? Möglicherweise können Sie ein befristetes Wohngeld erhalten. Beantragen Sie das Wohngeld bei der Gemeinde.

Näherung

Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular wie folgt aus:

  • Sie erhalten bereits Leistungen von der Gemeinde Heerlen.  

Füllen Sie das pdf-Bewerbungsformular als aus:

  • wenn Sie keine Leistungen von der Gemeinde Heerlen erhalten.
    In diesem Fall haben wir in der Regel nicht genügend Informationen über Sie, um Ihren Antrag zu beurteilen. Auf dem Antragsformular ist angegeben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

Für die Bewerbung benötigen Sie:

  • eine Kopie Ihrer Ausweispapiere (und der Ihres Partners)
  • einen Einkommensnachweis, z. B. eine Gehaltsabrechnung
  • einen Überblick über Ihr Vermögen
  • eine Übersicht über Ihre Schulden
  • Ihre Versicherungspolicen
  • wenn Sie getrennt leben: Ihre Scheidungsdaten
  • Belege für Kostenelemente in einem selbst genutzten Haus

Beschreibung

Wenn Ihr Einkommen plötzlich sinkt, haben Sie möglicherweise Probleme, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen. Möglicherweise können Sie Wohngeld erhalten. Sie erhalten dann einen befristeten Zuschuss von der Gemeinde. Das macht es Ihnen leichter, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen.

Leben Sie in einer Mietwohnung? Dann zählt bei der Berechnung Ihrer Wohnkosten nur die Miete. Bei einer selbst genutzten Immobilie zählen die folgenden Angaben:

  • Hypothekenzinsen (Rückzahlungs- und Konsumentenkredite, bei denen das Haus als Sicherheit dient, zählen nicht)
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer
  • Eigenanteil an der Wasserabgabe
  • Abwassergebühr
  • einen festen Betrag für Wartungskosten

Bedingungen

Wenn Ihre Wohnkosten zu hoch sind, müssen Sie innerhalb eines Jahres eine günstigere Wohnung finden. Wir können diese Frist um bis zu 1 Jahr verlängern. Ob dies auf Sie zutrifft, hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Entwicklungen beim Kauf und Verkauf von Häusern ab.

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie unter anderem folgende Bedingungen erfüllen

  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie sind in der Basisregistrierung von Personen (BRP) registriert und wohnen an der Adresse, für die Sie Wohngeld beantragen. 
  • Sie sind niederländischer Staatsbürger oder gleichgestellt. 
  • Sie sind nicht vom Anspruch auf Hilfe und/oder besondere Unterstützung ausgeschlossen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie sich während des Antragszeitraums in einem Gefängnis, einer Justizvollzugsanstalt oder einer TBS-Klinik befinden. 
  • Ihr Einkommen und Vermögen sind zu gering, um sich die hohen Lebenshaltungskosten leisten zu können. 

    Wenn Ihr Einkommen plötzlich sinkt, können Sie Probleme bekommen, Ihre Miete oder Hypothek zu bezahlen.
    Das Wohngeld ist da, wenn Sie plötzlich weniger Einkommen haben und kein oder vorübergehend weniger Mietzuschuss erhalten. Das Wohngeld ist NICHT für andere Kosten als die Kosten Ihrer Miete oder Hypothek gedacht. Auch wenn Ihre Miete über der Mietzuschussgrenze liegt, können Sie manchmal Wohngeld erhalten. Für alle anderen allgemeinen Kosten wie Gas, Wasser und Strom dürfen Sie den Zuschuss nicht verwenden. Diese müssen Sie selbst bezahlen.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einreichen. www.heerlen.nl/bezwaarschrift-indienen