Registrieren für eine Sozialwohnung

Sind Sie auf der Suche nach einer Sozialwohnung? Dann melden Sie sich bei der Organisation an, die Sozialwohnungen vergibt.

Viele Anbieter aus dem sozialen Sektor bieten ihre Wohnungen über Thuis in Limburg an. 

Die Gemeinde und alle Wohnungsbaugesellschaften in Heerlen haben eine Dringlichkeitsregelung eingeführt, um Menschen in Notfällen schnell zu einer Wohnung zu verhelfen. Sie beantragen selbst eine Dringlichkeitsbescheinigung, um bei der Wohnungssuche Vorrang zu erhalten. 

Ansatz

So melden Sie sich für eine Sozialwohnung an:

  • Sie melden sich bei der Organisation an, die für die Verteilung von Sozialwohnungen zuständig ist.

Kosten

Die Registrierung ist manchmal mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Beantragung eines Dringlichkeitsantrags ist kostenlos. Wir wissen, dass es Organisationen gibt, die anbieten, Ihnen bei der Beantragung von Dringlichkeit zu helfen. Sie verlangen dafür eine Menge Geld. Unser Rat: Nehmen Sie das nicht in Anspruch. 

Beschreibung

Sozialwohnungen sind für Menschen mit einem Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze gedacht. Wenn Sie mehr verdienen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch darauf. Nur ein kleiner Teil der Sozialwohnungen wird an Menschen mit höherem Einkommen vermietet.

Oft gibt es eine Wartezeit. Diese variiert oft je nach Stadtviertel. Sind Sie dringend auf der Suche nach einer Wohnung? Dann können Sie möglicherweise eine Dringlichkeitserklärung beantragen. 

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialwohnungen sind:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie sind niederländischer Staatsbürger oder haben einen gültigen Aufenthaltsstatus.
  • Sie sind wirtschaftlich oder gesellschaftlich mit der Region verbunden.
  • Für die meisten Sozialwohnungen gibt es eine Einkommensgrenze:
    • Leben Sie allein? Dann darf Ihr Einkommen maximal 49.669 € (2025) / 51.537 € (2026) betragen.
    • Leben noch mehr Personen in Ihrem Haushalt? Dann darf Ihr Einkommen 54.847 € (2025) / 56.910 € (2026) betragen.

Sie sind bei einer Organisation gemeldet, die in dieser Gemeinde Sozialwohnungen verteilt.

Haben Sie ein Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze? Wenn ja, wenden Sie sich an die Vermietungsagentur.

(Beträge 2025/2026)