Anmeldung für eine Sozialwohnung

Sind Sie auf der Suche nach einer Sozialwohnung? Dann melden Sie sich bei der Organisation, die Sozialwohnungen verteilt.

Viele Anbieter aus dem sozialen Sektor bieten ihre Wohnungen über Thuis in Limburg an.  

Gemeinsam mit der Gemeinde haben alle Wohnungsbaugesellschaften in Heerlen ein Dringlichkeitssystem eingerichtet, um Menschen in sozialen Notlagen bei der schnellen Wohnungssuche zu helfen. Sie beantragen selbst eine Dringlichkeitserklärung, um bei der Wohnungssuche Vorrang zu haben. 

Kosten

Die Registrierung ist manchmal mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Beantragung eines Dringlichkeitsantrags ist kostenlos. Wir wissen, dass es Organisationen gibt, die anbieten, Ihnen bei der Beantragung von Dringlichkeitsanträgen zu helfen. Sie verlangen dafür eine Menge Geld. Unser Rat: Nehmen Sie das nicht in Anspruch. 

Beschreibung

Sozialwohnungen sind für Menschen mit einem Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze gedacht. Wenn Sie mehr verdienen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch darauf. Nur ein kleiner Teil der Sozialwohnungen wird an Menschen mit höherem Einkommen vermietet.

Oft gibt es eine Wartezeit. Diese variiert oft je nach Stadtviertel. Sind Sie dringend auf der Suche nach einer Wohnung? Dann können Sie möglicherweise eine Dringlichkeitserklärung beantragen. 

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialwohnungen sind:

  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie sind niederländischer Staatsbürger oder haben einen gültigen Aufenthaltsstatus.
  • Sie sind wirtschaftlich oder gesellschaftlich mit der Region verbunden.
  • Für die meisten Sozialwohnungen gibt es eine Einkommensgrenze:
    • Leben Sie allein? Dann sollte Ihr Einkommen maximal 47.699 € (2024) / 49.669 € (2025) betragen.
    • Wohnen mehr Personen in Ihrem Haus? Dann kann Ihr Einkommen 52.671 € (2024) / 54.847 € (2025) betragen.

Sie sind bei einer Organisation gemeldet, die in dieser Gemeinde Sozialwohnungen verteilt.

Haben Sie ein Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze? Wenn ja, wenden Sie sich an die Vermietungsorganisation.

(Beträge 2024/2025)

Näherung

So melden Sie sich für eine Sozialwohnung an:

  • Sie melden sich bei der Organisation an, die für die Verteilung von Sozialwohnungen zuständig ist.