Qualitätssicherungsgesetz (Wkb)
In einigen Fällen müssen Sie jemanden für die Bauüberwachung einstellen, einen Qualitätssicherungsbeauftragten. Und Sie müssen dies der Gemeinde melden. Dies wird als Meldung des Qualitätssicherungsgesetzes bezeichnet (Bauanzeige). Dies geschieht über das Umweltreferat. Machen Sie die Bauanzeige mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Derzeit ist nur für den Neubau einfacher Bauten, wie Einfamilienhäuser und kleinere Gewerbebetriebe, eine Bauanzeige erforderlich. Sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig einen Qualitätssicherungsbeauftragten einstellen. Er wird zunächst den Bauplan prüfen. Dann können Sie die Anmeldung vornehmen. Anbieter von Qualitätssicherungsmaßnahmen finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Bauanzeige
Sie können die Meldung selbst vornehmen, aber es kann auch jemand anderes für Sie tun. Zum Beispiel der Qualitätssicherungsbeauftragte. Bitte fügen Sie der Bauanzeige die folgenden Informationen bei:
- Name des Qualitätssicherungsbeauftragten
- Welches Instrument der Qualitätssicherungsbeauftragte verwendet. Dies ist die Methode des Qualitätssicherungsbeauftragten, d. h. wie der Qualitätssicherungsbeauftragte arbeitet. Hier steht auch, wie er mit Ihnen in Kontakt bleiben wird und was Sie tun können, wenn Sie mit dem Qualitätssicherungsbeauftragten nicht einverstanden sind.
- eine Risikobewertung.
- einen Sicherheitsplan. Darin wird zum Beispiel festgelegt, wer die Struktur wann kontrolliert.
Wenn während der Bauarbeiten neue Risiken auftreten, kann die Gemeinde zusätzliche Informationen anfordern.
Besondere örtliche Bedingungen
Der unabhängige Qualitätssicherungsbeauftragte stellt sicher, dass Ihr Plan den Bauvorschriften (z. B. Gesundheit und Sicherheit) der Bauverordnung entspricht. Dabei achtet er auch auf lokale Risiken. Für Heerlen sind dies:
- Bergbauschäden und Bergbau
Der Bergbau beeinträchtigt unseren Boden. Informieren Sie sich auf der Seite über Bergbauschäden. - Bodenstruktur und Wasserstand
Untersuchen Sie die Gebäudeschichten und den Wasserstand. Siehe dazu die Seite mit den Bodeninformationen. - Sprengstoffe
Im Boden befinden sich nicht explodierte Kriegsreste. Sehen Sie sich die Seite dazu an (folgt noch) - Risicokaart
Die Provinz Limburg hat alle Risikosituationen im Wohnumfeld kartiert. So sind zum Beispiel die Transportwege für gefährliche Stoffe angegeben. Die Karte finden Sie auf der Website der Provinz.
Hinweis: Der Qualitätssicherungsbeauftragte prüft nicht alle Bauvorschriften. Themen wie Archäologie, Bodenverschmutzung, Wassersicherheit, Umwelt, Bau- und Abbruchsicherheit und die Vorschriften des Umweltplans fallen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich. Diese Fragen sind jedoch für Sie und den Bauunternehmer von Bedeutung. Sie müssen sie daher während der Bauarbeiten berücksichtigen.