Qualitätssicherungsgesetz (Wkb)

In einigen Fällen müssen Sie jemanden für die Bauüberwachung einstellen, einen Qualitätssicherungsbeauftragten. Und Sie müssen dies der Gemeinde melden. Dies wird als Meldung des Qualitätssicherungsgesetzes (Wkb-Meldung) bezeichnet. Dies geschieht über die Umweltabteilung. Machen Sie die Wkb-Meldung mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten. 

Derzeit ist nur für den Neubau einfacher Bauten, wie Einfamilienhäuser und kleinere Gewerbebetriebe, eine Wkb-Meldung erforderlich. Beauftragen Sie rechtzeitig den Qualitätssicherungsbeauftragten. Dieser wird zunächst den Bauplan prüfen. Danach können Sie die Anzeige einreichen. Anbieter von Qualitätssicherungsmaßnahmen finden Sie auf der Website des Ministeriums

Benachrichtigung Qualitätssicherer

Sie können die Meldung selbst vornehmen, aber es kann auch jemand anderes für Sie tun. Zum Beispiel der Qualitätssicherungsbeauftragte. Bitte fügen Sie der Wkb-Meldung die folgenden Informationen bei:

  • Name des Qualitätssicherungsbeauftragten
  • Welches Instrument der Qualitätssicherungsbeauftragte verwendet. Dies ist die Methode des Qualitätssicherungsbeauftragten, d. h. wie der Qualitätssicherungsbeauftragte arbeitet. Hier steht auch, wie er mit Ihnen in Kontakt bleiben wird und was Sie tun können, wenn Sie mit dem Qualitätssicherungsbeauftragten nicht einverstanden sind.
  • eine Risikobewertung. Der Qualitätssicherungsbeauftragte sollte auf die besonderen örtlichen Bedingungen für die Qualitätssicherung achten.
  • einen Sicherheitsplan. Darin wird zum Beispiel festgelegt, wer die Struktur wann kontrolliert.

Wenn während der Bauarbeiten neue Risiken auftreten, kann die Gemeinde zusätzliche Informationen anfordern.

Besondere örtliche Bedingungen

Der unabhängige Qualitätssicherungsbeauftragte stellt sicher, dass Ihr Bauplan mit den Vorschriften wie dem Umweltplan und dem Flächennutzungsplan, aber auch mit den besonderen örtlichen Gegebenheiten übereinstimmt. Für Heerlen sind dies: 

  • Bergbauschäden und Bergbau
    Der Bergbau beeinträchtigt unseren Boden. Informieren Sie sich auf der Seite über Bergbauschäden.
  • Bodenstruktur und Wasserstand
    Untersuchen Sie die Gebäudeschichten und den Wasserstand. Siehe dazu die Seite mit den Bodeninformationen.
  • Sprengstoffe
    Im Boden befinden sich nicht explodierte Kriegsreste. Sehen Sie sich die Seite dazu an (folgt noch)
  • Archäologie
    Wenn ein Unternehmen Ausgrabungsarbeiten durchführt, kann archäologisches Material im Boden gefunden werden. Manchmal ist eine archäologische Untersuchung erforderlich. Siehe dazu die Seite über Archäologie.
  • Risicokaart
    Die Provinz Limburg hat alle Risikosituationen im Wohnumfeld kartiert. So sind zum Beispiel die Transportwege für gefährliche Stoffe angegeben. Die Karte finden Sie auf der Website der Provinz.