Ersuchen um Auskunft über personenbezogene Daten nach der Vollstreckung

Außerordentliche Ermittlungsbeamte (boas) erheben und speichern verschiedene personenbezogene Daten von Ihnen. Sie haben eine Reihe von Rechten in Bezug auf diese personenbezogenen Daten. Stellen Sie eine Anfrage über Ihre persönlichen Daten an die Gemeinde.

Näherung

Auf diese Weise können Sie eine Anfrage zu Ihren persönlichen Daten stellen:

  • Sie stellen Ihren Antrag schriftlich bei der Gemeinde.
  • Verwenden Sie einen Musterbrief. Oder erstellen Sie Ihren eigenen Brief.
  • Schreiben Sie Ihren Brief:
    • Ihr vollständiger Name
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Adresse
    • was Ihr Anliegen ist und welche personenbezogenen Daten es betrifft (z. B. die Korrektur Ihres Geburtsdatums)

Beschreibung

Die Gemeinde beschäftigt spezielle Ermittlungsbeamte (Boas). Sie sorgen dafür, dass die Gemeinde sicher und lebenswert bleibt. Die Boas arbeiten mit der Polizei zusammen.

Boas braucht manchmal persönliche Daten von Ihnen. Zum Beispiel, wenn sie prüfen, wer Sie sind. Oder wenn sie einen Bußgeldbescheid ausstellen. Ihre persönlichen Daten werden auf verschiedene Weise verarbeitet und gespeichert. Dies geschieht auf eine sorgfältige, sichere und transparente Weise. Das ist obligatorisch.

Sie haben das Recht zu erfahren, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Sie können danach fragen:

  • Ihre persönlichen Daten einsehen
  • Ihre Daten zu verbessern
  • Ihre Daten vervollständigen
  • Ihre Daten zu löschen oder zu sperren
  • Ihre Daten weniger aufwendig verarbeiten
  • Informationen zu erhalten:
    • welche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht
    • wie lange die Daten aufbewahrt werden
    • welche Organisationen, Unternehmen oder Personen Ihre Daten erhalten haben
    • automatische Entscheidungen auf der Grundlage Ihrer personenbezogenen Daten (Profiling)

Sie sollten eine klare Antwort erhalten. Aber nicht immer kann Ihrem Antrag entsprochen werden. Wenn Ihre personenbezogenen Daten zum Beispiel als Beweismittel benötigt werden, können Sie sie nicht löschen lassen.

Bedingungen

In jedem Fall sind die Voraussetzungen für einen Antrag auf Zugang zu personenbezogenen Daten gegeben:

  • Ein Sonderermittler (Boa) registrierte die personenbezogenen Daten.
  • Die Boa arbeitet für die Gemeinde.
  • Persönliche Daten von:
    • selbst
    • ein Kind unter 16 Jahren (Sie sind der gesetzliche Vertreter)
    • jemand, dessen Interessen Sie gesetzlich vertreten (Sie sind der Treuhänder)
    • jemand, der Ihnen eine besondere Vollmacht erteilt hat (Sie sind der Anwalt)
  • Ihr Antrag gefährdet keine anderen Personen. Zum Beispiel einen Zeugen.
  • Ihr Antrag stellt keine Behinderung der Justiz dar. Sie können zum Beispiel keine Beweismittel entfernen lassen. Auch wenn sie personenbezogene Daten enthalten.
  • Ihr Antrag ist angemessen. Die Gemeinde kann Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie zum Beispiel die gleiche Art von Antrag öfter stellen.

Begriff

Die Gemeinde wird Ihren Antrag innerhalb von 6 Wochen beantworten. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 4 bis 6 Wochen verlängern. Die Gemeinde teilt Ihnen schriftlich mit, wenn die Frist verlängert wird.

Haben Sie um die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten gebeten? Wenn ja, werden Sie innerhalb von 4 Wochen eine Antwort erhalten.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Einspruch oder Ihrer Beschwerde? Bitten Sie die Behörde für personenbezogene Daten um Vermittlung.

Sie erhalten keine klare Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen? Reichen Sie eine Beschwerde bei der Behörde für personenbezogene Daten ein.