Erklärung zum Datenschutz

Wenn Sie Produkte digital über die Website abwickeln oder Pflege, Hilfe oder Unterstützung von der Gemeinde anfordern, verwenden wir häufig Ihre persönlichen Daten. Sie können darauf vertrauen, dass wir sorgfältig damit umgehen. Alle Mitarbeiter müssen sich an die Vorschriften der Datenschutzgesetze und unsere Datenschutzpolitik halten. Das Gleiche gilt für die Institutionen und Einrichtungen, mit denen die Gemeinde zusammenarbeitet.

So gehen wir mit Ihren personenbezogenen Daten um

Um Hilfe leisten zu können, werden personenbezogene Daten benötigt. Wir wollen Sie dabei so weit wie möglich einbeziehen und Sie klar informieren. Wir fragen nie mehr Daten ab als nötig. Wir verwenden die Daten nie für einen anderen Zweck als den, der mit Ihnen besprochen wurde oder gesetzlich erlaubt ist.

Nur mit Erlaubnis oder auf der Grundlage gesetzlicher Befugnisse

Personenbezogene Daten werden von uns nur mit Ihrem Einverständnis oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erfasst, abgerufen, eingesehen oder an andere weitergegeben. Wenn Sie uns beispielsweise Ihre Adressänderung melden, sind wir verpflichtet, diese automatisch an Behörden und ministeriell benannte Stellen wie Ihre Krankenkasse weiterzuleiten.

Ihre Privatsphäre als Nutzer dieser Website

Die Gemeinde Heerlen respektiert Ihre Privatsphäre als Besucher unserer Website und wir sorgen dafür, dass die persönlichen Daten, die Sie über Webformulare übermitteln, vertraulich und in Übereinstimmung mit dem Gesetz behandelt werden. Einige Produkte können digital abgewickelt werden. Dazu müssen Sie Daten angeben oder einen DigiD verwenden. Sobald Sie sich eingeloggt haben, werden die Daten automatisch verschlüsselt und über eine "sichere" Verbindung gesendet.

Ihr Besuch auf der Website der Gemeinde Heerlen kann völlig anonym erfolgen. Die Gemeinde ist jedoch an Daten interessiert, die Aufschluss über das Besucherverhalten unserer Nutzer geben. Zu diesen Daten gehört beispielsweise, welche Seiten am häufigsten besucht werden, zu welcher Tageszeit die meisten Besucher kommen, wie lange die Besucher auf der Website bleiben usw. Diese Daten sind völlig anonym und dienen ausschließlich dem Zweck, die Website kontinuierlich zu verbessern.

Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Privatsphäre verletzt worden ist?

Wenn Sie vermuten, dass die Gemeinde Heerlen Ihre Privatsphäre verletzt hat, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Sie erreichen ihn unter gemeente@heerlen.nl oder Tel.: 045-5605040.

Erklärung zum Datenschutz

Haben Sie noch Fragen zu Ihren persönlichen Daten? Dann lesen Sie bitte die allgemeine Datenschutzerklärung der Gemeinde Heerlen auf der Website overheid.nl. Für einige Bereiche der Arbeit der Gemeinde gibt es eine zusätzliche Erklärung:

Datenschutzerklärung Frühe Anzeichen von Verschuldung

Warum sammeln wir personenbezogene Daten? 

Die Gemeinde hält es für wichtig, dass ein Einwohner von Heerlen uns so früh wie möglich über ein hohes Risiko von finanziellen Problemen informiert. Eine unbezahlte Rechnung für Miete, Krankenkassenprämie, Energie oder Wasser kann ein Zeichen für finanzielle Probleme sein. Deshalb sind Vermieter, Krankenkassen, Energie- und Wasserversorger verpflichtet, der Gemeinde Heerlen verspätete Zahlungen zu melden. Die Gemeinde bietet Ihnen dann ein Gespräch an und hilft Ihnen bei Ihren Geldangelegenheiten. Wir möchten Ihnen gerne helfen.

Zu diesem Zweck benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Das Team Schuldhulpverlening der Gemeinde Heerlen wird Sie per Post oder Telefon kontaktieren. Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer nicht haben, erhalten Sie einen Brief. Manchmal macht das Team Schuldhulpverlening auch einen Hausbesuch.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Wir verwenden unter anderem folgende Daten:

  • Name, Anschrift und Ort
  • Datum der Geburt
  • Geschlecht
  • Nummer der Verwaltung
  • BSN
  • Rufnummer
  • Einzelheiten zu ausstehenden Zahlungen
  • Einzelheiten zu Ihrem laufenden Entschuldungsprozess
  • Daten über Kontakte mit dem Bewohner
  • Daten über das Ergebnis des Kontakts mit dem Bewohner
  • Angaben zur Annahme oder Ablehnung des Hilfsangebots
  • Wie wir gegen Zahlungsverzug vorgehen werden
  • Lösungen und Berichte von Ihren Sozialarbeitern

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • Prüfung und Vorbeugung von Schulden, die Probleme verursachen, drohende Schulden, Zwangsräumungen, Abschaltungen und steigende Inkassokosten.
  • Suche, Information und Gespräche mit (Mitarbeitern von) Partnern und Hilfsorganisationen für feste Einkünfte.
  • Erstellung von Berichten zur Verbesserung unserer Dienstleistungen, Ziele und Regeln.
  • Durchführung von Forschungsarbeiten und Messungen.
  • Durchführung von Umfragen zur Teilnehmerzufriedenheit.

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Wir geben personenbezogene Daten an Berichtspflichtige weiter. Wir geben an, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihnen helfen. Möchten Sie nicht, dass wir Einzelheiten über Ihre Zahlungsrückstände erfahren? Dann melden Sie dies Ihrem Vermieter, Ihrer Krankenkasse, Ihrem Energie- und/oder Wasserversorger.

Die Gemeinde arbeitet auch mit den Buurtteams Heerlen zusammen. Die Nachbarschaftsteams Heerlen verfügen über das Wissen, um Bewohner in persönlichen Situationen zu motivieren, Hilfe anzunehmen. Und sie können die Bewohner bei der Lösung eines oder mehrerer Probleme anleiten und unterstützen. Die Buurtteams Heerlen nehmen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und können zu Ihnen nach Hause kommen und Sie besuchen

Wir geben personenbezogene Daten auch an Auftragsverarbeiter weiter, die für uns arbeiten, z. B. an die Anwendungsadministratoren.

Personenbezogene Daten bleiben immer in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Wir geben sie nicht an andere Länder weiter.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für unsere Zwecke erforderlich ist. Wir bewahren personenbezogene Daten für bis zu 6 Monate auf, wenn:

  • Der Bewohner reagiert nicht auf das Angebot, bittet nicht um Hilfe oder lehnt das Hilfsangebot ab.
  • Bei der Kontaktaufnahme mit dem Bewohner wird deutlich, dass die Zahlungsrückstände (innerhalb von 28 Tagen nach Eingang) nicht mehr bestehen. Es gibt also keinen Antrag auf Hilfe.

Was ist der rechtliche Grund?

Für die Verwendung personenbezogener Daten ist ein Gesetz erforderlich. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen zu helfen, Zahlungsrückstände frühzeitig zu erkennen. 

  • Kommunalentschuldungsgesetz, Artikel 3, 8b, 8c und 8d
  • Kommunaler Entschuldungserlass, §§ 2(3) und 3
  • Plan zur Entschuldung der Kommunen

Datenschutzerklärung Zugang zur Jugendhilfe

Warum sammeln wir personenbezogene Daten?

Die Aufgaben der Gemeinde für die Jugendhilfe sind im Jugendgesetz festgelegt. Es geht um die Prävention, Unterstützung, Hilfe und Betreuung von Kindern, Jugendlichen (Heranwachsenden) und deren Eltern mit Wachstums- und Erziehungsproblemen, psychischen Problemen und Störungen.

Die Gemeinde hat die Aufgabe, Jugendhilfe zu leisten. Die Gemeinde ist zum Beispiel für den Zugriff auf die Jugendhilfe, den Kauf und die Erstattung der Kosten zuständig. Wir bieten die Jugendhilfe nicht selbst an. Dies wird von Fachleuten erledigt, mit denen die Gemeinde Verträge abschließt.

Um dies zu tun, arbeiten wir mit personenbezogenen Daten. In diesem kurzen Datenschutzhinweis erläutern wir, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, zu welchen Zwecken und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren.

In diesem kurzen Datenschutzhinweis erklären wir, wie wir dies tun.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Die von uns verwendeten Daten umfassen:

  • Name, Anschrift, Ort
  • Kontaktdaten des Jugendlichen, der den Antrag gestellt hat, und des/der sorgeberechtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten
  • BSN des Jugendlichen, der den Antrag stellt, und des/der sorgeberechtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des/der bevollmächtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten und ggf. des Jugendlichen
  • Kontaktinformationen zum sozialen Netzwerk
  • Lebenssituation
  • Zusammensetzung der Familie
  • Daten zur Sicherheit (Risiko)
  • Daten über die Entwicklung und Erziehung des Jugendlichen.
  • Daten über die Betreuungsgeschichte des Jugendlichen.
  • Kontaktdaten und Ergebnisse der bereits beteiligten Sozialarbeiter
  • Daten zum Gesundheitszustand und/oder zur Diagnose, falls erforderlich.
  • Informationen über die benötigte und geleistete Jugendförderung
  • Grund für die Beendigung der Hilfe/Betreuung.
  • Einweiser oder Antragsteller für Jugendhilfe (z. B. Jugendhilfefachkraft, Hausarzt, Schule, OKT);
  • Informationen zum Einspruch
  • Produktcode (Pflegegrad)

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke: 

  • Leitfaden für eine angemessene Jugendförderung
  • Anmeldung zur präventiven und ambulanten Jugendhilfe bei JenS Helps
  • Beantwortung von Kundenanfragen und Aufzeichnung von Kontaktmomenten
  • Festlegung des Wohnsitzprinzips.
  • Durchführung einer umfassenden Bedarfsabklärung.
  • Erstellung eines Analyseberichts mit der Entscheidung über den Einsatz der Jugendhilfe
  • Erteilung von Aufträgen und maßgeschneiderten Vereinbarungen für (spezifische) Jugendhilfe
  • Einsichtnahme in das Behördenregister
  • Ausarbeitung eines Familienplans mit den zu erreichenden Zielen.
  • Erteilung der Zustimmung an den Anbieter der Jugendhilfe für Hilfesuchende
  • Erstattung der Kosten für die Jugendhilfe an die Anbieter
  • Führen von Aufzeichnungen über die Gewährung von Jugendhilfe und Finanzausgleich
  • Überwachung des Budgets und Kontrolle der Kosten und Verträge
  • Durchführung von Umfragen zur Kunden- und/oder Mandantenzufriedenheit

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Falls erforderlich, können wir Ihre Daten über die Gemeinde Maastricht an beauftragte Jugendhilfeträger weitergeben. Wir teilen auch Daten mit JenS für die Registrierung für präventive und ambulante Jugendhilfe. Manchmal geben wir auch Daten an Berater und die Sozialversicherungsbank (für das persönliche Budget) weiter. Diese Parteien arbeiten mit der Gemeinde zusammen, um das Jugendgesetz umzusetzen. 

Wenn wir zur Beurteilung Ihres Hilfegesuchs Informationen von anderen Parteien benötigen, brauchen wir manchmal Ihre Zustimmung. Wir werden dies mit Ihnen besprechen.  

Personenbezogene Daten bleiben immer in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein und werden nicht in andere Länder übermittelt.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für unsere Aufgaben notwendig ist oder wie es im Archivgesetz steht. Die Daten, die wir für die Jugendhilfe verarbeiten, bewahren wir 20 Jahre lang auf.

Wenn wir den Jugendhilfeantrag abbrechen oder für unzulässig erklären, bewahren wir die verarbeiteten Daten für 6 Wochen auf.

Was ist der rechtliche Grund?

Für die Verwendung personenbezogener Daten ist ein Gesetz erforderlich. Die Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, Ihnen zu helfen. Die Gemeinde darf personenbezogene Daten nur verarbeiten und weitergeben, wenn das Jugendgesetz dies erlaubt. 

  • Jugendgesetz Artikel 2.3, Artikel 7.4.0 und Artikel 8.1.1
  • Verordnungen zum Jugendgesetz (16. August 2016)

Ohne dieses Gesetz darf die Gemeinde Daten nur mit der Zustimmung des Jugendlichen und/oder der sorgeberechtigten Elternteile oder des gesetzlichen Vertreters weitergeben. 

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über Datenschutzrichtlinien oder den Schutz Ihrer persönlichen Daten erfahren? Bitte besuchen Sie die Website der Datenschutzbehörde.