Allgemeine Datenschutzerklärung der Gemeinde Heerlen
Die Gemeinde verwendet Ihre persönlichen Daten. Diese bezeichnen wir als personenbezogene Daten.
Warum verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?
Die Gemeinde verwendet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und unsere gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Die Gemeinde muss sich an die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Polizeidatengesetzes (Wpg) halten.
Die Gemeinde verfügt über Sonderermittlungsbeamte (BOAs). Diese überwachen und sorgen für Ordnung und Sicherheit. Ein BOA darf Straftaten aufklären und verwendet dazu personenbezogene Daten. Diese bezeichnen wir als Polizeidaten. Bei Ermittlungen oder der Durchsetzung von Rechtsvorschriften gilt das Wpg. Wenn ein BOA Überwachungsaufgaben wahrnimmt, gilt die AVG.
Wann dürfen wir personenbezogene Daten verwenden?
Die Gemeinde darf personenbezogene Daten nicht ohne Weiteres verwenden. Dies ist nur zulässig, wenn ein triftiger Grund (Rechtsgrundlage) vorliegt. Die wichtigsten Gründe aus der DSGVO für die Verwendung personenbezogener Daten durch die Gemeinde sind: die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung und/oder einer Aufgabe von allgemeinem Interesse. Die Gemeinde kann personenbezogene Daten auch für folgende Zwecke verwenden:
- Ihre Zustimmung;
- Die Erfüllung eines Vertrags;
- Die Wahrung eines lebenswichtigen Interesses;
- Die Wahrung eines berechtigten Interesses.
Ein Boa nutzt Polizeidaten zur Ermittlung und Strafverfolgung. Gemäß dem Wpg verwenden wir Polizeidaten für verschiedene Zwecke. Diese Zwecke sind in Artikel 8, 9 und 13 des Wpg aufgeführt.
Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?
Es kann sich um verschiedene personenbezogene Daten handeln, insbesondere von Einwohnern. Zum Beispiel, wenn Sie einen Reisepass, Sozialleistungen oder eine Genehmigung beantragen oder in die Gemeinde umziehen. Beispiele für solche Daten sind Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse. Manchmal handelt es sich um besondere und/oder sensible personenbezogene Daten. Dazu gehören beispielsweise Ihre Bürgerservicenummer (BSN) oder Daten über Ihre Gesundheit, Ihre politische Einstellung oder strafrechtliche Daten. Wir verwenden nur personenbezogene Daten, die wirklich notwendig sind. Das bedeutet, dass wir so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwenden.
Wie lange speichern wir personenbezogene Daten?
Die Gemeinde speichert Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als erforderlich. Wir löschen personenbezogene Daten rechtzeitig. Die Dauer dieser Aufbewahrungsfrist hängt in der Regel vom Archivgesetz und der Auswahlliste der Vereinigung niederländischer Gemeinden (VNG) ab. Das Wpg legt fest, wie lange polizeiliche Daten gespeichert werden dürfen.
Mit wem teilen wir personenbezogene Daten?
Die Gemeinde gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an andere (Behörden-)Organisationen weiter, wenn dies erforderlich ist. Manchmal ist dies vorgeschrieben, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt. Die Gemeinde kann auch mit anderen Organisationen zusammenarbeiten, um unsere gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Hierfür treffen wir Vereinbarungen. Ein Boa kann polizeiliche Daten an andere Organisationen wie Polizei und Justiz weitergeben. Wenn die Gemeinde personenbezogene Daten an eine Organisation außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergibt, geschieht dies nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Wie schützen wir personenbezogene Daten?
Die Gemeinde schützt Ihre personenbezogenen Daten. Um die Daten zu schützen, ergreifen wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Zu diesem Zweck verfügen wir über eine (Informations-)Sicherheitsrichtlinie.
Wie gehen wir mit Datenlecks um?
Wenn trotz strenger Sicherheitsvorkehrungen personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten oder verloren gehen, sprechen wir von einer Datenpanne. Wenn Sie beispielsweise einen Brief oder eine E-Mail erhalten haben, die für jemand anderen bestimmt ist, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an die Gemeinde. So kann die Gemeinde sofort Maßnahmen ergreifen.
Was sind Ihre Datenschutzrechte?
Die DSGVO und das Wpg geben Ihnen Rechte, um die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Möchten Sie weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten? Dann schauen Sie sich das Produkt an: Antrag zu personenbezogenen Daten auf Grundlage der DSGVO einreichen.
Haben Sie Fragen oder Beschwerden?
Haben Sie eine Frage, eine Anmerkung oder eine Beschwerde? Dann können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten (FG) wenden. Der FG ist der interne Aufsichtsbeamte für die Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht die Datenschutzpolitik der Gemeinde. Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Frage oder Beschwerde nicht zufrieden? Dann können Sie sich an die niederländische Datenschutzbehörde wenden. Diese ist die nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Version vom: 17.11.2025
Weitere Informationen
Möchten Sie mehr über Datenschutzrichtlinien oder den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfahren? Oder sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Frage oder Beschwerde nicht zufrieden? Dann besuchen Sie die Website der Datenschutzbehörde.
Oder sind Sie auf der Suche nach:
Antrag zu personenbezogenen Daten auf Grundlage der DSGVO stellen