Allgemeine Datenschutzerklärung der Gemeinde Heerlen

Die Gemeinde verwendet Ihre persönlichen Daten. Diese bezeichnen wir als personenbezogene Daten. 

Warum verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Gemeinde verwendet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und unsere gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Die Gemeinde muss sich an die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Polizeidatengesetzes (Wpg) halten. 

Die Gemeinde verfügt über Sonderermittlungsbeamte (BOAs). Diese überwachen und sorgen für Ordnung und Sicherheit. Ein BOA darf Straftaten aufklären und verwendet dazu personenbezogene Daten. Diese bezeichnen wir als Polizeidaten. Bei Ermittlungen oder der Durchsetzung von Rechtsvorschriften gilt das Wpg. Wenn ein BOA Überwachungsaufgaben wahrnimmt, gilt die AVG.

Wann dürfen wir personenbezogene Daten verwenden?

Die Gemeinde darf personenbezogene Daten nicht ohne Weiteres verwenden. Dies ist nur zulässig, wenn ein triftiger Grund (Rechtsgrundlage) vorliegt. Die wichtigsten Gründe aus der DSGVO für die Verwendung personenbezogener Daten durch die Gemeinde sind: die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung und/oder einer Aufgabe von allgemeinem Interesse. Die Gemeinde kann personenbezogene Daten auch für folgende Zwecke verwenden:

  • Ihre Zustimmung;
  • Die Erfüllung eines Vertrags;
  • Die Wahrung eines lebenswichtigen Interesses;
  • Die Wahrung eines berechtigten Interesses. 

Ein Boa nutzt Polizeidaten zur Ermittlung und Strafverfolgung. Gemäß dem Wpg verwenden wir Polizeidaten für verschiedene Zwecke. Diese Zwecke sind in Artikel 8, 9 und 13 des Wpg aufgeführt. 

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Es kann sich um verschiedene personenbezogene Daten handeln, insbesondere von Einwohnern. Zum Beispiel, wenn Sie einen Reisepass, Sozialleistungen oder eine Genehmigung beantragen oder in die Gemeinde umziehen. Beispiele für solche Daten sind Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse. Manchmal handelt es sich um besondere und/oder sensible personenbezogene Daten. Dazu gehören beispielsweise Ihre Bürgerservicenummer (BSN) oder Daten über Ihre Gesundheit, Ihre politische Einstellung oder strafrechtliche Daten. Wir verwenden nur personenbezogene Daten, die wirklich notwendig sind. Das bedeutet, dass wir so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwenden. 

Wie lange speichern wir personenbezogene Daten?

Die Gemeinde speichert Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als erforderlich. Wir löschen personenbezogene Daten rechtzeitig. Die Dauer dieser Aufbewahrungsfrist hängt in der Regel vom Archivgesetz und der Auswahlliste der Vereinigung niederländischer Gemeinden (VNG) ab. Das Wpg legt fest, wie lange polizeiliche Daten gespeichert werden dürfen. 

Mit wem teilen wir personenbezogene Daten?

Die Gemeinde gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an andere (Behörden-)Organisationen weiter, wenn dies erforderlich ist. Manchmal ist dies vorgeschrieben, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt. Die Gemeinde kann auch mit anderen Organisationen zusammenarbeiten, um unsere gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Hierfür treffen wir Vereinbarungen. Ein Boa kann polizeiliche Daten an andere Organisationen wie Polizei und Justiz weitergeben. Wenn die Gemeinde personenbezogene Daten an eine Organisation außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergibt, geschieht dies nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 

Wie schützen wir personenbezogene Daten?

Die Gemeinde schützt Ihre personenbezogenen Daten. Um die Daten zu schützen, ergreifen wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Zu diesem Zweck verfügen wir über eine (Informations-)Sicherheitsrichtlinie. 

Wie gehen wir mit Datenlecks um?

Wenn trotz strenger Sicherheitsvorkehrungen personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten oder verloren gehen, sprechen wir von einer Datenpanne. Wenn Sie beispielsweise einen Brief oder eine E-Mail erhalten haben, die für jemand anderen bestimmt ist, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an die Gemeinde. So kann die Gemeinde sofort Maßnahmen ergreifen. 

Was sind Ihre Datenschutzrechte?

Die DSGVO und das Wpg geben Ihnen Rechte, um die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Möchten Sie weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten? Dann schauen Sie sich das Produkt an: Antrag zu personenbezogenen Daten auf Grundlage der DSGVO einreichen.

Haben Sie Fragen oder Beschwerden?

Haben Sie eine Frage, eine Anmerkung oder eine Beschwerde? Dann können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten (FG) wenden. Der FG ist der interne Aufsichtsbeamte für die Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht die Datenschutzpolitik der Gemeinde. Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Frage oder Beschwerde nicht zufrieden? Dann können Sie sich an die niederländische Datenschutzbehörde wenden. Diese ist die nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Version vom: 17.11.2025

Datenschutzerklärung Frühe Anzeichen von Verschuldung

Warum sammeln wir personenbezogene Daten? 

Die Gemeinde hält es für wichtig, dass ein Einwohner von Heerlen uns so früh wie möglich über ein hohes Risiko von finanziellen Problemen informiert. Eine unbezahlte Rechnung für Miete, Krankenkassenprämie, Energie oder Wasser kann ein Zeichen für finanzielle Probleme sein. Deshalb sind Vermieter, Krankenkassen, Energie- und Wasserversorger verpflichtet, der Gemeinde Heerlen verspätete Zahlungen zu melden. Die Gemeinde bietet Ihnen dann ein Gespräch an und hilft Ihnen bei Ihren Geldangelegenheiten. Wir möchten Ihnen gerne helfen.

Zu diesem Zweck benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Das Team Schuldhulpverlening der Gemeinde Heerlen wird Sie per Post oder Telefon kontaktieren. Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer nicht haben, erhalten Sie einen Brief. Manchmal macht das Team Schuldhulpverlening auch einen Hausbesuch.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Wir verwenden unter anderem folgende Daten:

  • Name, Anschrift und Ort
  • Datum der Geburt
  • Geschlecht
  • Nummer der Verwaltung
  • BSN
  • Rufnummer
  • Einzelheiten zu ausstehenden Zahlungen
  • Einzelheiten zu Ihrem laufenden Entschuldungsprozess
  • Daten über Kontakte mit dem Bewohner
  • Daten über das Ergebnis des Kontakts mit dem Bewohner
  • Angaben zur Annahme oder Ablehnung des Hilfsangebots
  • Wie wir gegen Zahlungsverzug vorgehen werden
  • Lösungen und Berichte von Ihren Sozialarbeitern

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • Prüfung und Vorbeugung von Schulden, die Probleme verursachen, drohende Schulden, Zwangsräumungen, Abschaltungen und steigende Inkassokosten.
  • Suche, Information und Gespräche mit (Mitarbeitern von) Partnern und Hilfsorganisationen für feste Einkünfte.
  • Erstellung von Berichten zur Verbesserung unserer Dienstleistungen, Ziele und Regeln.
  • Durchführung von Forschungsarbeiten und Messungen.
  • Durchführung von Umfragen zur Teilnehmerzufriedenheit.

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Wir geben personenbezogene Daten an Berichtspflichtige weiter. Wir geben an, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihnen helfen. Möchten Sie nicht, dass wir Einzelheiten über Ihre Zahlungsrückstände erfahren? Dann melden Sie dies Ihrem Vermieter, Ihrer Krankenkasse, Ihrem Energie- und/oder Wasserversorger.

Die Gemeinde arbeitet auch mit den Buurtteams Heerlen zusammen. Die Nachbarschaftsteams Heerlen verfügen über das Wissen, um Bewohner in persönlichen Situationen zu motivieren, Hilfe anzunehmen. Und sie können die Bewohner bei der Lösung eines oder mehrerer Probleme anleiten und unterstützen. Die Buurtteams Heerlen nehmen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und können zu Ihnen nach Hause kommen und Sie besuchen

Wir geben personenbezogene Daten auch an Auftragsverarbeiter weiter, die für uns arbeiten, z. B. an die Anwendungsadministratoren.

Personenbezogene Daten bleiben immer in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Wir geben sie nicht an andere Länder weiter.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für unsere Zwecke erforderlich ist. Wir bewahren personenbezogene Daten für bis zu 6 Monate auf, wenn:

  • Der Bewohner reagiert nicht auf das Angebot, bittet nicht um Hilfe oder lehnt das Hilfsangebot ab.
  • Bei der Kontaktaufnahme mit dem Bewohner wird deutlich, dass die Zahlungsrückstände (innerhalb von 28 Tagen nach Eingang) nicht mehr bestehen. Es gibt also keinen Antrag auf Hilfe.

Was ist der rechtliche Grund?

Für die Verwendung personenbezogener Daten ist ein Gesetz erforderlich. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen zu helfen, Zahlungsrückstände frühzeitig zu erkennen. 

  • Kommunalentschuldungsgesetz, Artikel 3, 8b, 8c und 8d
  • Kommunaler Entschuldungserlass, §§ 2(3) und 3
  • Plan zur Entschuldung der Kommunen

Datenschutzerklärung Zugang zur Jugendhilfe

Warum sammeln wir personenbezogene Daten?

Die Aufgaben der Gemeinde für die Jugendhilfe sind im Jugendgesetz festgelegt. Es geht um die Prävention, Unterstützung, Hilfe und Betreuung von Kindern, Jugendlichen (Heranwachsenden) und deren Eltern mit Wachstums- und Erziehungsproblemen, psychischen Problemen und Störungen.

Die Gemeinde hat die Aufgabe, Jugendhilfe zu leisten. Die Gemeinde ist zum Beispiel für den Zugriff auf die Jugendhilfe, den Kauf und die Erstattung der Kosten zuständig. Wir bieten die Jugendhilfe nicht selbst an. Dies wird von Fachleuten erledigt, mit denen die Gemeinde Verträge abschließt.

Um dies zu tun, arbeiten wir mit personenbezogenen Daten. In diesem kurzen Datenschutzhinweis erläutern wir, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, zu welchen Zwecken und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren.

In diesem kurzen Datenschutzhinweis erklären wir, wie wir dies tun.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Die von uns verwendeten Daten umfassen:

  • Name, Anschrift, Ort
  • Kontaktdaten des Jugendlichen, der den Antrag gestellt hat, und des/der sorgeberechtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten
  • BSN des Jugendlichen, der den Antrag stellt, und des/der sorgeberechtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des/der bevollmächtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten und ggf. des Jugendlichen
  • Kontaktinformationen zum sozialen Netzwerk
  • Lebenssituation
  • Zusammensetzung der Familie
  • Daten zur Sicherheit (Risiko)
  • Daten über die Entwicklung und Erziehung des Jugendlichen
  • Daten über die Betreuungsgeschichte des Jugendlichen
  • Kontaktdaten und Ergebnisse der bereits beteiligten Sozialarbeiter
  • Daten zum Gesundheitszustand und/oder zur Diagnose, falls erforderlich
  • Informationen über die benötigte und geleistete Jugendförderung
  • Grund für die Beendigung der Hilfe/Betreuung
  • Einweiser oder Antragsteller für Jugendhilfe (z. B. Jugendhilfefachkraft, Hausarzt, Schule, OKT)
  • Informationen zum Einspruch
  • Produktcode (Pflegegrad)

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke: 

  • Leitfaden für eine angemessene Jugendförderung
  • Anmeldung zur präventiven und ambulanten Jugendhilfe bei JenS Helps
  • Beantwortung von Kundenanfragen und Aufzeichnung von Kontaktmomenten
  • Festlegung des Wohnsitzprinzips
  • Durchführung einer breit angelegten Bedarfsabklärung
  • Erstellung eines Analyseberichts mit der Entscheidung über den Einsatz der Jugendhilfe
  • Erteilung von Aufträgen und maßgeschneiderten Vereinbarungen für (spezifische) Jugendhilfe
  • Einsichtnahme in das Behördenregister
  • Ausarbeitung eines Familienplans mit den zu erreichenden Zielen
  • Erteilung der Zustimmung an den Anbieter der Jugendhilfe für Hilfesuchende
  • Erstattung der Kosten für die Jugendhilfe an die Anbieter
  • Führen von Aufzeichnungen über die Gewährung von Jugendhilfe und Finanzausgleich
  • Überwachung des Budgets und Kontrolle der Kosten und Verträge
  • Durchführung von Umfragen zur Kunden- und/oder Mandantenzufriedenheit

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Falls erforderlich, können wir Ihre Daten über die Gemeinde Maastricht an beauftragte Jugendhilfeträger weitergeben. Wir teilen auch Daten mit JenS für die Registrierung für präventive und ambulante Jugendhilfe. Manchmal geben wir auch Daten an Berater und die Sozialversicherungsbank (für das persönliche Budget) weiter. Diese Parteien arbeiten mit der Gemeinde zusammen, um das Jugendgesetz umzusetzen. 

Wenn wir zur Beurteilung Ihres Hilfegesuchs Informationen von anderen Parteien benötigen, brauchen wir manchmal Ihre Zustimmung. Wir werden dies mit Ihnen besprechen.  

Personenbezogene Daten bleiben immer in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein und werden nicht in andere Länder übermittelt.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für unsere Aufgaben notwendig ist oder wie es im Archivgesetz steht. Die Daten, die wir für die Jugendhilfe verarbeiten, bewahren wir 20 Jahre lang auf.

Wenn wir den Jugendhilfeantrag abbrechen oder für unzulässig erklären, bewahren wir die verarbeiteten Daten für 6 Wochen auf.

Was ist der rechtliche Grund?

Für die Verwendung personenbezogener Daten ist ein Gesetz erforderlich. Die Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, Ihnen zu helfen. Die Gemeinde darf personenbezogene Daten nur verarbeiten und weitergeben, wenn das Jugendgesetz dies erlaubt. 

  • Jugendgesetz Artikel 2.3, Artikel 7.4.0 und Artikel 8.1.1
  • Verordnungen zum Jugendgesetz (16. August 2016)

Ohne dieses Gesetz darf die Gemeinde Daten nur mit der Zustimmung des Jugendlichen und/oder der sorgeberechtigten Elternteile oder des gesetzlichen Vertreters weitergeben. 

Datenschutzerklärung Pflege und Unterstützung WMO

Warum sammeln wir personenbezogene Daten?

Die Gemeinde setzt das Sozialhilfegesetz 2015 (WMO 2015) um. Es beinhaltet die Unterstützung der Selbstständigkeit und Teilhabe der Bewohner. Die Ermöglichung einer unabhängigen Lebensführung, die Teilhabe an der Gesellschaft, die Pflege und Unterstützung zu Hause/im Quartier fallen unter das WMO. Um diese Pflege und Betreuung zu leisten, verwenden wir personenbezogene Daten. 

Soziale Betreuung ist für Obdachlose mit z. B. psychiatrischen und/oder Suchtproblemen gedacht, die Unterstützung beim Aufbau eines stabileren Lebens benötigen. Geschütztes Wohnen ist für Menschen mit (langfristigen) z. B. psychiatrischen Problemen. Sie können (noch) nicht selbständig in der Gesellschaft funktionieren. Geschütztes Wohnen bietet ihnen ein Leben mit 24-stündiger Betreuung und Begleitung in der Nachbarschaft.

In diesem kurzen Datenschutzhinweis erklären wir, wie wir dies tun.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Die von uns verwendeten Daten umfassen:

  • Name, Anschrift, Ort
  • BSN
  • Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht
  • Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Kontaktinformationen zum sozialen Netzwerk
  • Daten zur Eigenständigkeit
  • Lebenssituation und Familienzusammensetzung
  • Einzelheiten des Plans und der verfolgten Ziele
  • Daten über zu ergreifende Maßnahmen und genutzte Einrichtungen
  • Informationen über den/die beteiligten Pflegedienstleister
  • Gesundheitsdaten, falls erforderlich, um den Bedarf an Unterstützung zu ermitteln
  • Finanzielle Daten
  • Kriminelle Daten, falls erforderlich, um den Bedarf an Pflege und Unterstützung durch soziale Betreuung und betreutes Wohnen zu bewerten
  • Daten zur Wohngeschichte und Obdachlosigkeit aus der sozialen Betreuung und dem betreuten Wohnen
  • Daten zur Bewertung der geeigneten Form der Finanzierung für Ihre Unterstützung

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • Anleitung zu angemessener Pflege
  • Durchführung einer Aufnahme und Untersuchung, um festzustellen, ob ein Bewohner Anspruch auf einen Weg des betreuten Wohnens oder der sozialen Aufnahme hat
  • Erstellung eines Untersuchungsplans und/oder eines Routenplans und Übermittlung eines Hinweises oder einer Vergabeentscheidung
  • Prozess- und Fallführung für Bewohner mit komplexen Pflegebedürfnissen
  • Beantwortung von Kundenanfragen und Aufzeichnung von Kontaktmomenten
  • Weiterleitung des Untersuchungsplans und der Entscheidung an die Kooperationspartner, die die Gemeinde betreuen
  • Feststellung, ob die Gemeinde für die Pflege und Betreuung finanziell verantwortlich ist
  • Verwaltung für Pflege, Betreuung und finanzielle Abwicklung
  • Umgang mit Zahlungen von persönlichen Budgets (pgb)
  • Untersuchung der rechtmäßigen Verwendung der zugewiesenen pgb
  • Festsetzung und Erhebung einer Zuzahlung
  • Erstattung von Gesundheitsdienstleistern für erbrachte Leistungen
  • Durchführung von Qualitätskontrollen für Prozesse und Dienstleistungen
  • Erstellung von Managementberichten zur Verbesserung der Dienstleistungen und zur Rechtfertigung von Maßnahmen
  • Durchführung von Umfragen zur Kunden- und/oder Mandantenzufriedenheit

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Manchmal ist es notwendig, dass wir Ihre persönlichen Daten an andere Organisationen weitergeben. Wir tun dies nur, wenn es notwendig ist, um unsere Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, oder wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Manchmal bitten wir Sie vorher um Ihr Einverständnis. Wenn dies notwendig ist, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.

Wir arbeiten mit verschiedenen Organisationen zusammen, um Sie zu betreuen und zu unterstützen. Zum Beispiel mit Pflegeanbietern, Sozialdienstleistern und der Sozialversicherungsbank (SVB). Innerhalb der Gemeinde Heerlen können wir Ihre Daten auch an andere Teams weitergeben, z. B. an WMO, Youth Act und Access.

Die Gemeinde Heerlen nimmt Aufgaben im Bereich des betreuten Wohnens und der sozialen Betreuung für die Parkstad-Gemeinden wahr. Dies sind die Gemeinden Brunssum, Beekdaelen, Kerkrade, Landgraaf, Simpelveld und Voerendaal. Da Heerlen die zentrale Gemeinde ist, können wir Ihre Daten auch an die anderen Parkstad-Gemeinden weitergeben. Wir tun dies nur, wenn es für eine angemessene Betreuung oder Unterstützung notwendig ist.

Im Bereich des betreuten Wohnens arbeiten wir mit dem Samenwerkingsverband Beschermd Thuis Parkstad bei der Umsetzung von Betreuungsanfragen zusammen. Wir arbeiten auch mit der Levanto-Gruppe, der Heilsarmee, dem Credo House und anderen Einrichtungen, die Unterkünfte bereitstellen, bei der Umsetzung der sozialen Betreuung zusammen.

Ihre persönlichen Daten verbleiben immer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Wir übermitteln sie nicht in andere Länder.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Die Gemeinde Heerlen hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Einwohner von Heerlen die ihnen zustehende Hilfe erhalten können. Zu diesem Zweck bewahren wir die Daten maximal 15 Jahre lang auf. Manchmal löschen wir die Daten auch früher. 

Was ist der rechtliche Grund?

Wir verwenden personenbezogene Daten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Das WMO 2015 regelt, welche Daten die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden darf. Dies ist hauptsächlich in Kapitel 5 des WMO 2015 (insbesondere Artikel 5.1.1. und folgende Artikel) geregelt. 

Datenschutzerklärung Sicherheit

Warum sammeln wir personenbezogene Daten?

Die Gemeinde Heerlen hat verschiedene Aufgaben, um die Sicherheit in der Stadt zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Aufgaben, die im Gemeindegesetz und in der Allgemeinen Ortsverordnung beschrieben sind. Diese dienen der Verbesserung der Sicherheit und des Wohlergehens der Einwohner. Das Team für soziale Sicherheit und Nachbarschaftsmanagement führt diese Aufgaben für den Bürgermeister und das Kollegium aus. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können personenbezogene Daten verwendet werden.   

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir? 

Wir verwenden unter anderem folgende Daten:

  • Name, Anschrift, Ort
  • Geburtsdatum und/oder Alter
  • Geschlecht
  • Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Finanzielle/steuerliche Daten
  • Strafregisterauszug
  • Gesundheitsdaten
  • Polizeidaten

Warum verwenden wir Ihre Daten? 

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • Verhängung verschiedener Verwaltungsmaßnahmen auf der Grundlage u. a. der Allgemeinen Ortsverordnung, des Gesetzes über Belästigungen, des Gesetzes zur Bekämpfung von Belästigungen im Wohnbereich, des Gemeindegesetzes und des Opiumgesetzes
  • Kontrolle von (leerstehenden) Geschäftsräumen, Coffeeshops und (leerstehenden) Garagenboxen
  • Beratung zu den Risiken und zur Ausübung der Befugnisse des Bürgermeisters bei Kundgebungen und Demonstrationen
  • Beratung zum Einsatz von Videoüberwachung
  • Anwendung des Bibob-Gesetzes (Gesetz zur Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung)
  • Beratung zum Umgang mit Störenfrieden veranstaltungen Fußballspielen
  • Beratung zum Umgang mit Jugendkriminalität
  • Beratung zum Umgang mit Belästigungen im Wohnbereich
  • Kontrolle des Gastgewerbes und des Registers für digitale Aufkäufer und des Einkaufsregisters (Wpg)
  • Beratung zur Verbesserung der sozialen Sicherheit und Lebensqualität 

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Falls erforderlich, gibt die Gemeinde Heerlen Ihre personenbezogenen Daten unter anderem an die Polizei und die Staatsanwaltschaft weiter. Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch an Partner wie das Zorg-en Veiligheidshuis Parkstad (Zentrum für Pflege und Sicherheit) und Wohnungsbaugesellschaften weitergeben. Umgekehrt können wir auch Ihre personenbezogenen Daten von diesen Organisationen erhalten. Ihre personenbezogenen Daten verbleiben stets innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und werden nicht an andere Länder weitergegeben.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Die Gemeinde speichert Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden in der Regel 5 Jahre lang gespeichert. 

Was ist der rechtliche Grund?

Die Gemeinde Heerlen verwendet Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer gesetzlichen Befugnisse und öffentlich-rechtlichen Aufgaben. In bestimmten Situationen dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt. In der DSGVO wird dies als „lebenswichtiges Interesse” bezeichnet.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über Datenschutzrichtlinien oder den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfahren? Oder sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Frage oder Beschwerde nicht zufrieden? Dann besuchen Sie die Website der Datenschutzbehörde.