Erklärung zum Datenschutz

Wenn Sie Produkte auf unserer Website digital abwickeln oder Pflege, Hilfe oder Unterstützung von der Gemeinde anfordern, verwenden wir häufig Ihre persönlichen Daten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit ihnen sorgfältig umgehen. Alle Mitarbeiter müssen sich an die Vorschriften der Datenschutzgesetze und unserer Datenschutzpolitik halten. Dies gilt auch für die Institutionen und Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten.

So gehen wir mit Ihren personenbezogenen Daten um

Wir brauchen persönliche Daten, um Ihnen helfen zu können. Wir wollen das mit Ihnen so gut wie möglich machen und Sie richtig informieren. Wir fragen nie mehr Daten ab als nötig. Wir verwenden die Daten nie für einen anderen Zweck als den, der mit Ihnen besprochen wurde oder gesetzlich erlaubt ist.

Nur mit Zustimmung oder gesetzlicher Genehmigung

Personenbezogene Daten werden von uns nur mit Ihrem Einverständnis oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erfasst, abgerufen, eingesehen oder an andere weitergegeben. Wenn Sie uns zum Beispiel Ihre Adressänderung mitteilen, sind wir verpflichtet, diese auch an Behörden und ministeriell benannte Stellen wie Ihre Krankenkasse weiterzugeben.

Ihre Privatsphäre als Nutzer unserer Website

Die Gemeinde Heerlen respektiert Ihre Privatsphäre als Besucher unserer Website. Wir kümmern uns auch um Ihre persönlichen Daten, die Sie uns über Webformulare übermitteln. Wir behandeln diese vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen. Einige Produkte können auf digitalem Wege abgewickelt werden. Sie müssen dann Ihre Daten angeben oder einen DigiD verwenden. Wenn Sie eingeloggt sind, verschlüsseln wir die Daten automatisch und senden sie über eine "sichere" Verbindung.

Ihr Besuch auf der Website der Gemeinde Heerlen kann völlig anonym sein. Die Gemeinde ist jedoch an Daten interessiert, die uns mehr über das Verhalten unserer Besucher verraten. Wir sehen uns zum Beispiel an, welche Seiten am häufigsten besucht werden, zu welcher Tageszeit die meisten Besucher kommen und wie lange die Besucher auf der Website bleiben. Diese Daten sind anonym und dienen ausschließlich dem Zweck, die Website zu verbessern.

Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Privatsphäre verletzt wird?

Sind Sie der Meinung, dass die Gemeinde Heerlen Ihre Privatsphäre verletzt hat? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Dies kann per E-Mail gemeente@heerlen.nl oder telefonisch unter 045-5605040 geschehen.

Erklärung zum Datenschutz

Haben Sie noch Fragen zu Ihren persönlichen Daten? Dann lesen Sie bitte die allgemeine Datenschutzerklärung der Gemeinde Heerlen auf der Website overheid.nl. Für einige Bereiche der Gemeindearbeit gibt es eine zusätzliche Erklärung:

Datenschutzerklärung Frühe Anzeichen von Verschuldung

Warum sammeln wir personenbezogene Daten? 

Die Gemeinde hält es für wichtig, dass ein Einwohner von Heerlen uns so früh wie möglich über ein hohes Risiko von finanziellen Problemen informiert. Eine unbezahlte Rechnung für Miete, Krankenkassenprämie, Energie oder Wasser kann ein Zeichen für finanzielle Probleme sein. Deshalb sind Vermieter, Krankenkassen, Energie- und Wasserversorger verpflichtet, der Gemeinde Heerlen verspätete Zahlungen zu melden. Die Gemeinde bietet Ihnen dann ein Gespräch an und hilft Ihnen bei Ihren Geldangelegenheiten. Wir möchten Ihnen gerne helfen.

Zu diesem Zweck benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Das Team Schuldhulpverlening der Gemeinde Heerlen wird Sie per Post oder Telefon kontaktieren. Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer nicht haben, erhalten Sie einen Brief. Manchmal macht das Team Schuldhulpverlening auch einen Hausbesuch.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Wir verwenden unter anderem folgende Daten:

  • Name, Anschrift und Ort
  • Datum der Geburt
  • Geschlecht
  • Nummer der Verwaltung
  • BSN
  • Rufnummer
  • Einzelheiten zu ausstehenden Zahlungen
  • Einzelheiten zu Ihrem laufenden Entschuldungsprozess
  • Daten über Kontakte mit dem Bewohner
  • Daten über das Ergebnis des Kontakts mit dem Bewohner
  • Angaben zur Annahme oder Ablehnung des Hilfsangebots
  • Wie wir gegen Zahlungsverzug vorgehen werden
  • Lösungen und Berichte von Ihren Sozialarbeitern

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • Prüfung und Vorbeugung von Schulden, die Probleme verursachen, drohende Schulden, Zwangsräumungen, Abschaltungen und steigende Inkassokosten.
  • Suche, Information und Gespräche mit (Mitarbeitern von) Partnern und Hilfsorganisationen für feste Einkünfte.
  • Erstellung von Berichten zur Verbesserung unserer Dienstleistungen, Ziele und Regeln.
  • Durchführung von Forschungsarbeiten und Messungen.
  • Durchführung von Umfragen zur Teilnehmerzufriedenheit.

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Wir geben personenbezogene Daten an Berichtspflichtige weiter. Wir geben an, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihnen helfen. Möchten Sie nicht, dass wir Einzelheiten über Ihre Zahlungsrückstände erfahren? Dann melden Sie dies Ihrem Vermieter, Ihrer Krankenkasse, Ihrem Energie- und/oder Wasserversorger.

Die Gemeinde arbeitet auch mit den Buurtteams Heerlen zusammen. Die Nachbarschaftsteams Heerlen verfügen über das Wissen, um Bewohner in persönlichen Situationen zu motivieren, Hilfe anzunehmen. Und sie können die Bewohner bei der Lösung eines oder mehrerer Probleme anleiten und unterstützen. Die Buurtteams Heerlen nehmen telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und können zu Ihnen nach Hause kommen und Sie besuchen

Wir geben personenbezogene Daten auch an Auftragsverarbeiter weiter, die für uns arbeiten, z. B. an die Anwendungsadministratoren.

Personenbezogene Daten bleiben immer in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Wir geben sie nicht an andere Länder weiter.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für unsere Zwecke erforderlich ist. Wir bewahren personenbezogene Daten für bis zu 6 Monate auf, wenn:

  • Der Bewohner reagiert nicht auf das Angebot, bittet nicht um Hilfe oder lehnt das Hilfsangebot ab.
  • Bei der Kontaktaufnahme mit dem Bewohner wird deutlich, dass die Zahlungsrückstände (innerhalb von 28 Tagen nach Eingang) nicht mehr bestehen. Es gibt also keinen Antrag auf Hilfe.

Was ist der rechtliche Grund?

Für die Verwendung personenbezogener Daten ist ein Gesetz erforderlich. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen zu helfen, Zahlungsrückstände frühzeitig zu erkennen. 

  • Kommunalentschuldungsgesetz, Artikel 3, 8b, 8c und 8d
  • Kommunaler Entschuldungserlass, §§ 2(3) und 3
  • Plan zur Entschuldung der Kommunen

Datenschutzerklärung Zugang zur Jugendhilfe

Warum sammeln wir personenbezogene Daten?

Die Aufgaben der Gemeinde für die Jugendhilfe sind im Jugendgesetz festgelegt. Es geht um die Prävention, Unterstützung, Hilfe und Betreuung von Kindern, Jugendlichen (Heranwachsenden) und deren Eltern mit Wachstums- und Erziehungsproblemen, psychischen Problemen und Störungen.

Die Gemeinde hat die Aufgabe, Jugendhilfe zu leisten. Die Gemeinde ist zum Beispiel für den Zugriff auf die Jugendhilfe, den Kauf und die Erstattung der Kosten zuständig. Wir bieten die Jugendhilfe nicht selbst an. Dies wird von Fachleuten erledigt, mit denen die Gemeinde Verträge abschließt.

Um dies zu tun, arbeiten wir mit personenbezogenen Daten. In diesem kurzen Datenschutzhinweis erläutern wir, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, zu welchen Zwecken und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren.

In diesem kurzen Datenschutzhinweis erklären wir, wie wir dies tun.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Die von uns verwendeten Daten umfassen:

  • Name, Anschrift, Ort
  • Kontaktdaten des Jugendlichen, der den Antrag gestellt hat, und des/der sorgeberechtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten
  • BSN des Jugendlichen, der den Antrag stellt, und des/der sorgeberechtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des/der bevollmächtigten Elternteils/Erziehungsberechtigten und ggf. des Jugendlichen
  • Kontaktinformationen zum sozialen Netzwerk
  • Lebenssituation
  • Zusammensetzung der Familie
  • Daten zur Sicherheit (Risiko)
  • Daten über die Entwicklung und Erziehung des Jugendlichen
  • Daten über die Betreuungsgeschichte des Jugendlichen
  • Kontaktdaten und Ergebnisse der bereits beteiligten Sozialarbeiter
  • Daten zum Gesundheitszustand und/oder zur Diagnose, falls erforderlich
  • Informationen über die benötigte und geleistete Jugendförderung
  • Grund für die Beendigung der Hilfe/Betreuung
  • Einweiser oder Antragsteller für Jugendhilfe (z. B. Jugendhilfefachkraft, Hausarzt, Schule, OKT)
  • Informationen zum Einspruch
  • Produktcode (Pflegegrad)

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke: 

  • Leitfaden für eine angemessene Jugendförderung
  • Anmeldung zur präventiven und ambulanten Jugendhilfe bei JenS Helps
  • Beantwortung von Kundenanfragen und Aufzeichnung von Kontaktmomenten
  • Festlegung des Wohnsitzprinzips
  • Durchführung einer breit angelegten Bedarfsabklärung
  • Erstellung eines Analyseberichts mit der Entscheidung über den Einsatz der Jugendhilfe
  • Erteilung von Aufträgen und maßgeschneiderten Vereinbarungen für (spezifische) Jugendhilfe
  • Einsichtnahme in das Behördenregister
  • Ausarbeitung eines Familienplans mit den zu erreichenden Zielen
  • Erteilung der Zustimmung an den Anbieter der Jugendhilfe für Hilfesuchende
  • Erstattung der Kosten für die Jugendhilfe an die Anbieter
  • Führen von Aufzeichnungen über die Gewährung von Jugendhilfe und Finanzausgleich
  • Überwachung des Budgets und Kontrolle der Kosten und Verträge
  • Durchführung von Umfragen zur Kunden- und/oder Mandantenzufriedenheit

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Falls erforderlich, können wir Ihre Daten über die Gemeinde Maastricht an beauftragte Jugendhilfeträger weitergeben. Wir teilen auch Daten mit JenS für die Registrierung für präventive und ambulante Jugendhilfe. Manchmal geben wir auch Daten an Berater und die Sozialversicherungsbank (für das persönliche Budget) weiter. Diese Parteien arbeiten mit der Gemeinde zusammen, um das Jugendgesetz umzusetzen. 

Wenn wir zur Beurteilung Ihres Hilfegesuchs Informationen von anderen Parteien benötigen, brauchen wir manchmal Ihre Zustimmung. Wir werden dies mit Ihnen besprechen.  

Personenbezogene Daten bleiben immer in den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein und werden nicht in andere Länder übermittelt.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für unsere Aufgaben notwendig ist oder wie es im Archivgesetz steht. Die Daten, die wir für die Jugendhilfe verarbeiten, bewahren wir 20 Jahre lang auf.

Wenn wir den Jugendhilfeantrag abbrechen oder für unzulässig erklären, bewahren wir die verarbeiteten Daten für 6 Wochen auf.

Was ist der rechtliche Grund?

Für die Verwendung personenbezogener Daten ist ein Gesetz erforderlich. Die Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, Ihnen zu helfen. Die Gemeinde darf personenbezogene Daten nur verarbeiten und weitergeben, wenn das Jugendgesetz dies erlaubt. 

  • Jugendgesetz Artikel 2.3, Artikel 7.4.0 und Artikel 8.1.1
  • Verordnungen zum Jugendgesetz (16. August 2016)

Ohne dieses Gesetz darf die Gemeinde Daten nur mit der Zustimmung des Jugendlichen und/oder der sorgeberechtigten Elternteile oder des gesetzlichen Vertreters weitergeben. 

Datenschutzerklärung Pflege und Unterstützung WMO

Warum sammeln wir personenbezogene Daten?

Die Gemeinde setzt das Sozialhilfegesetz 2015 (WMO 2015) um. Es beinhaltet die Unterstützung der Selbstständigkeit und Teilhabe der Bewohner. Die Ermöglichung einer unabhängigen Lebensführung, die Teilhabe an der Gesellschaft, die Pflege und Unterstützung zu Hause/im Quartier fallen unter das WMO. Um diese Pflege und Betreuung zu leisten, verwenden wir personenbezogene Daten. 

Soziale Betreuung ist für Obdachlose mit z. B. psychiatrischen und/oder Suchtproblemen gedacht, die Unterstützung beim Aufbau eines stabileren Lebens benötigen. Geschütztes Wohnen ist für Menschen mit (langfristigen) z. B. psychiatrischen Problemen. Sie können (noch) nicht selbständig in der Gesellschaft funktionieren. Geschütztes Wohnen bietet ihnen ein Leben mit 24-stündiger Betreuung und Begleitung in der Nachbarschaft.

In diesem kurzen Datenschutzhinweis erklären wir, wie wir dies tun.

Welche personenbezogenen Daten verwenden wir?

Die von uns verwendeten Daten umfassen:

  • Name, Anschrift, Ort
  • BSN
  • Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht
  • Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Kontaktinformationen zum sozialen Netzwerk
  • Daten zur Eigenständigkeit
  • Lebenssituation und Familienzusammensetzung
  • Einzelheiten des Plans und der verfolgten Ziele
  • Daten über zu ergreifende Maßnahmen und genutzte Einrichtungen
  • Informationen über den/die beteiligten Pflegedienstleister
  • Gesundheitsdaten, falls erforderlich, um den Bedarf an Unterstützung zu ermitteln
  • Finanzielle Daten
  • Kriminelle Daten, falls erforderlich, um den Bedarf an Pflege und Unterstützung durch soziale Betreuung und betreutes Wohnen zu bewerten
  • Daten zur Wohngeschichte und Obdachlosigkeit aus der sozialen Betreuung und dem betreuten Wohnen
  • Daten zur Bewertung der geeigneten Form der Finanzierung für Ihre Unterstützung

Warum verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • Anleitung zu angemessener Pflege
  • Durchführung einer Aufnahme und Untersuchung, um festzustellen, ob ein Bewohner Anspruch auf einen Weg des betreuten Wohnens oder der sozialen Aufnahme hat
  • Erstellung eines Untersuchungsplans und/oder eines Routenplans und Übermittlung eines Hinweises oder einer Vergabeentscheidung
  • Prozess- und Fallführung für Bewohner mit komplexen Pflegebedürfnissen
  • Beantwortung von Kundenanfragen und Aufzeichnung von Kontaktmomenten
  • Weiterleitung des Untersuchungsplans und der Entscheidung an die Kooperationspartner, die die Gemeinde betreuen
  • Feststellung, ob die Gemeinde für die Pflege und Betreuung finanziell verantwortlich ist
  • Verwaltung für Pflege, Betreuung und finanzielle Abwicklung
  • Umgang mit Zahlungen von persönlichen Budgets (pgb)
  • Untersuchung der rechtmäßigen Verwendung der zugewiesenen pgb
  • Festsetzung und Erhebung einer Zuzahlung
  • Erstattung von Gesundheitsdienstleistern für erbrachte Leistungen
  • Durchführung von Qualitätskontrollen für Prozesse und Dienstleistungen
  • Erstellung von Managementberichten zur Verbesserung der Dienstleistungen und zur Rechtfertigung von Maßnahmen
  • Durchführung von Umfragen zur Kunden- und/oder Mandantenzufriedenheit

Mit wem teilen wir Ihre Daten?

Manchmal ist es notwendig, dass wir Ihre persönlichen Daten an andere Organisationen weitergeben. Wir tun dies nur, wenn es notwendig ist, um unsere Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, oder wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Manchmal bitten wir Sie vorher um Ihr Einverständnis. Wenn dies notwendig ist, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.

Wir arbeiten mit verschiedenen Organisationen zusammen, um Sie zu betreuen und zu unterstützen. Zum Beispiel mit Pflegeanbietern, Sozialdienstleistern und der Sozialversicherungsbank (SVB). Innerhalb der Gemeinde Heerlen können wir Ihre Daten auch an andere Teams weitergeben, z. B. an WMO, Youth Act und Access.

Die Gemeinde Heerlen nimmt Aufgaben im Bereich des betreuten Wohnens und der sozialen Betreuung für die Parkstad-Gemeinden wahr. Dies sind die Gemeinden Brunssum, Beekdaelen, Kerkrade, Landgraaf, Simpelveld und Voerendaal. Da Heerlen die zentrale Gemeinde ist, können wir Ihre Daten auch an die anderen Parkstad-Gemeinden weitergeben. Wir tun dies nur, wenn es für eine angemessene Betreuung oder Unterstützung notwendig ist.

Im Bereich des betreuten Wohnens arbeiten wir mit dem Samenwerkingsverband Beschermd Thuis Parkstad bei der Umsetzung von Betreuungsanfragen zusammen. Wir arbeiten auch mit der Levanto-Gruppe, der Heilsarmee, dem Credo House und anderen Einrichtungen, die Unterkünfte bereitstellen, bei der Umsetzung der sozialen Betreuung zusammen.

Ihre persönlichen Daten verbleiben immer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Wir übermitteln sie nicht in andere Länder.

Wie lange bewahren wir personenbezogene Daten auf?

Die Gemeinde Heerlen hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Einwohner von Heerlen die ihnen zustehende Hilfe erhalten können. Zu diesem Zweck bewahren wir die Daten maximal 15 Jahre lang auf. Manchmal löschen wir die Daten auch früher. 

Was ist der rechtliche Grund?

Wir verwenden personenbezogene Daten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Das WMO 2015 regelt, welche Daten die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden darf. Dies ist hauptsächlich in Kapitel 5 des WMO 2015 (insbesondere Artikel 5.1.1. und folgende Artikel) geregelt. 

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über Datenschutzrichtlinien oder den Schutz Ihrer persönlichen Daten erfahren? Bitte besuchen Sie die Website der Datenschutzbehörde.