Verstreuen der Asche des Verstorbenen

Nach einer Einäscherung erhalten die nächsten Angehörigen die Asche des Verstorbenen nicht sofort. Der Aschebehälter mit der Asche muss mindestens einen Monat lang aufbewahrt werden. Möchten Sie Asche verstreuen? Wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gemeinde.

Näherung

Möchten Sie Ihre Asche auf einem kommunalen Friedhof verstreuen? Vereinbaren Sie dies telefonisch mit der Gemeinde.

Um Asche auf dem Streufeld des Krematoriums zu verstreuen, können Sie einen Antrag beim Krematorium stellen.

Möchten Sie Asche auf öffentlichen Plätzen oder auf Privatgrundstücken verstreuen? Wenn ja, dürfen Sie kein Ärgernis erregen. Außerdem ist es verboten, Asche auf einem Grundstück zu verstreuen:

  • die gepflasterte Straße
  • kommunale Friedhöfe und
  • Krematoriumsgelände

Die Gemeinde kann auch andere Orte benennen, an denen Sie keine Asche verstreuen dürfen. Sie müssen immer die Erlaubnis des Eigentümers einholen.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Heerlen.

Kosten

Für die Kosten, siehe: Preise für Bestattungen. Haben Sie Fragen zu den Tarifen? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Heerlen.

Beschreibung

Die Urne bleibt mindestens einen Monat lang im Krematorium. Danach können Sie entscheiden, was Sie mit der Asche machen wollen. Sie können die Asche verstreuen, sie mit nach Hause nehmen oder sie in einer Urnenwand beisetzen lassen. 

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 2 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 2 Wochen entscheidet, erhalten Sie automatisch die Befreiung.