Verstreuen der Asche des Verstorbenen
Nach einer Einäscherung erhalten die nächsten Angehörigen die Asche des Verstorbenen nicht sofort. Der Aschebehälter mit der Asche muss mindestens einen Monat lang aufbewahrt werden. Möchten Sie Asche verstreuen? Wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gemeinde.
Näherung
Möchten Sie Ihre Asche auf einem kommunalen Friedhof verstreuen? Vereinbaren Sie dies telefonisch mit der Gemeinde.
Um Asche auf dem Streufeld des Krematoriums zu verstreuen, können Sie einen Antrag beim Krematorium stellen.
Möchten Sie Asche auf öffentlichen Plätzen oder auf Privatgrundstücken verstreuen? Wenn ja, dürfen Sie kein Ärgernis erregen. Außerdem ist es verboten, Asche zu verstreuen:
- die gepflasterte Straße
- kommunale Friedhöfe und
- Krematoriumsgelände
Die Gemeinde kann auch andere Orte benennen, an denen Sie keine Asche verstreuen dürfen. Sie müssen immer die Erlaubnis des Eigentümers einholen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Heerlen.