Erklärung des Todes
Wenn jemand stirbt, muss dies an die Gemeinde weitergegeben werden. Normalerweise macht das der Bestattungsunternehmer. Sie können dies aber auch selbst tun.
Wenn Sie dies selbst tun, müssen Sie zu diesem Zweck am Schalter erscheinen.
Sie können unten einen Termin vereinbaren. Die Gemeinde stellt eine Sterbeurkunde aus.
Näherung
Der Bestatter meldet den Todesfall mit dem Online-Formular bei der Gemeinde. Er kann dann die Erklärung bei der Gemeinde unterschreiben und die Sterbeurkunde abholen.
Was Sie mitbringen sollten:
- Das gültige Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt.
- B-Umschlag (Umschlag für CBS mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Todesursache).
- Bei natürlicher Todesursache: Sterbeurkunde, ausgestellt von einem Arzt oder einem städtischen Leichenbeschauer.
- Bei unnatürlicher Todesursache: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Staatsanwaltschaft über die Einäscherung/Bestattung.
- Falls ein Aufschub der Einäscherung/Bestattung erforderlich ist: ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Wenn es sich um eine Zerstückelung handelt: Antrag an den Bürgermeister auf Erteilung einer Genehmigung zur Zerstückelung.