Wenn jemand stirbt, muss dies an die Gemeinde weitergegeben werden. Normalerweise macht das der Bestattungsunternehmer. Sie können dies aber auch selbst tun.

Wenn Sie dies selbst tun, müssen Sie zu diesem Zweck am Schalter erscheinen. Sie können unten einen Termin vereinbaren.
Die Gemeinde stellt eine Sterbeurkunde aus. 

Näherung

Der Bestatter meldet den Todesfall mit dem Online-Formular bei der Gemeinde. Er kann dann die Erklärung bei der Gemeinde unterschreiben und die Sterbeurkunde abholen.

Was Sie mitbringen sollten:

  • Das gültige Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt.
  • Umschlag B (Umschlag für CBS mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Todesursache).
  • Bei natürlicher Todesursache: Sterbeurkunde, ausgestellt von einem Arzt oder einem städtischen Leichenbeschauer.
  • Bei unnatürlicher Todesursache: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Staatsanwaltschaft über die Einäscherung/Bestattung.
  • Falls eine Verschiebung der Einäscherung/Bestattung erforderlich ist: Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes.
  • Wenn es sich um eine Zerstückelung handelt: Antrag an den Bürgermeister auf Erteilung einer Genehmigung zur Zerstückelung.

Kosten

Die Eintragung eines Todesfalls ist kostenlos. Ein Auszug aus der Sterbeurkunde kostet 17,10 €. Ein mehrsprachiges Musterformular kostet 17,10 €.

Tarife 2025)

Beschreibung

Sobald der Bestatter die Erklärung abgegeben hat, erhalten Sie die Erlaubnis, den Verstorbenen zu bestatten oder einzuäschern. Die Gemeinde aktualisiert dasBRP und stellt eine Sterbeurkunde aus.

Tod im Ausland

Alle Informationen darüber, was zu tun ist, wenn ein Familienmitglied oder ein Reisebegleiter im Ausland gestorben ist, finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl:

  • Stirbt Ihr Reisebegleiter während einer Auslandsreise? Wenden Sie sich in diesem Fall an die niederländische Botschaft oder das Konsulat in dem betreffenden Land, um Hilfe und Beratung zu erhalten.
  • Stirbt ein Familienmitglied (allein) während eines Auslandsaufenthalts und Sie selbst sind in den Niederlanden? Dann wenden Sie sich bitte an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten: +31 (0)70 - 348 47 70. Oder wenden Sie sich an das 24/7BZ-Kontaktzentrum.

Bedingungen

Nach dem Tod müssen Sie 36 Stunden warten, bevor Sie den Verstorbenen begraben oder einäschern können. Die Beerdigung oder Einäscherung darf jedoch nicht länger als 6 Arbeitstage nach dem Tod erfolgen.

Wollen Sie den Verstorbenen früher oder später beerdigen oder einäschern? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des Bürgermeisters.

Zeitspanne

Die Todeserklärung muss der Gemeinde spätestens einen Werktag vor der Beerdigung zugehen.