Erklärung des Todes
Wenn jemand in den Niederlanden stirbt, müssen Sie dies der Gemeinde melden, in der die Person gestorben ist. Der Bestatter veranlasst die Anzeige des Todesfalls. Die Gemeinde stellt eine Sterbeurkunde aus.
Näherung
Der Bestatter meldet den Todesfall mit dem Online-Formular bei der Gemeinde. Er kann dann die Erklärung bei der Gemeinde unterschreiben und die Sterbeurkunde abholen.
Was Sie mitbringen sollten:
- Das gültige Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt.
- Umschlag B (Umschlag für CBS mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Todesursache).
- Bei natürlicher Todesursache: Sterbeurkunde, ausgestellt von einem Arzt oder einem städtischen Leichenbeschauer.
- Bei unnatürlicher Todesursache: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Staatsanwaltschaft über die Einäscherung/Bestattung.
- Falls ein Aufschub der Einäscherung/Bestattung erforderlich ist: ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Wenn es sich um eine Zerstückelung handelt: Antrag an den Bürgermeister auf Erteilung einer Genehmigung zur Zerstückelung.
Kosten
Die Eintragung eines Todesfalls ist kostenlos. Ein Auszug aus der Sterbeurkunde kostet 16,60 €. Ein mehrsprachiges Musterformular kostet 16,60 €.
(Preise 2024)
Beschreibung
Sobald der Bestatter die Erklärung abgegeben hat, erhalten Sie die Erlaubnis, den Verstorbenen zu bestatten oder einzuäschern. Die Gemeinde aktualisiert das Personenstandsregister und stellt eine Sterbeurkunde aus.
Tod im Ausland
Alle Informationen darüber, was zu tun ist, wenn ein Familienmitglied oder ein Reisebegleiter im Ausland gestorben ist, finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl:
- Stirbt Ihr Reisebegleiter während einer Auslandsreise? Wenden Sie sich in diesem Fall an die niederländische Botschaft oder das Konsulatin dem betreffenden Land, um Hilfe und Beratung zu erhalten.
- Stirbt ein Familienmitglied (allein) während eines Auslandsaufenthalts und Sie selbst sind in den Niederlanden? Dann wenden Sie sich bitte an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten: +31 (0)70 - 348 47 70. Oder wenden Sie sich an das 24/7BZ-Kontaktzentrum.
Bedingungen
Nach dem Tod müssen Sie 36 Stunden warten, bevor Sie den Verstorbenen begraben oder einäschern können. Die Beerdigung oder Einäscherung sollte jedoch nicht länger als 6 Arbeitstage nach dem Tod erfolgen.
Wollen Sie den Verstorbenen früher oder später beerdigen oder einäschern? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des Bürgermeisters.
Begriff
Die Todeserklärung muss der Gemeinde spätestens einen Werktag vor der Beerdigung zugehen.