Exhumierung, Umbettung oder stille Einäscherung
Möchten Sie eine verstorbene Person umbetten oder doch einäschern? Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung. Sie oder der Bestatter beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.
Näherung
Der Bestattungsunternehmer kann die Genehmigung für Sie beantragen. Sie können dies auch selbst tun.
So beantragen Sie die Genehmigung selbst:
- Sie stellen Ihren Antrag bei der Gemeinde