Exhumierung, Umbettung oder stille Einäscherung

Möchten Sie eine verstorbene Person umbetten oder doch einäschern? Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung. Sie oder der Bestatter beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.

Näherung

Der Bestattungsunternehmer kann die Genehmigung für Sie beantragen. Sie können dies auch selbst tun.

So beantragen Sie die Genehmigung selbst:

  • Sie stellen Ihren Antrag bei der Gemeinde

Kosten

Die Kosten finden Sie unter: Gebühren Friedhöfe. Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebühren haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Beschreibung

Vielleicht stellen Sie fest, dass Ihr geliebter Verstorbener an der falschen Stelle begraben ist. Sie möchten dann, dass er oder sie einen anderen Platz auf dem Friedhof erhält. Oder Sie möchten, dass der Verstorbene auf einem ganz anderen Friedhof beerdigt wird. Dann müssen Sie eine Genehmigung für eine Umbettung beantragen.

Ist der Verstorbene beerdigt worden, aber Sie möchten ihn trotzdem einäschern lassen? Dann müssen Sie ebenfalls eine Genehmigung beantragen.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Genehmigung für eine Umbettung oder Einäscherung sind:

  • Das Grab gehört Ihnen.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

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