Sie können ein Grab auf dem städtischen Friedhof mieten. Um einen Grabmietvertrag zu beantragen oder zu verlängern, wenden Sie sich an die Gemeinde.

Sie können auch ein Grab in der Urnenwand, Galeriegräber oder Urnenboden mieten.

Kosten

Zu den Kosten siehe Tarife

Beschreibung

Der Bestatter regelt in der Regel die Beantragung von Grabrechten bei der Gemeinde. Sie können dies auch selbst tun.

Möchten Sie das Bestattungsrecht verlängern? Fordern Sie dies bei der Gemeinde an. Sie können dies ab 2 Jahren vor dem tun Zeitspanne läuft ab.

Einspruch und Beschwerde

Die Frage eines Grabes ist vergleichbar mit einem Kauf- oder Mietvertrag. Gegen die Entscheidung der Gemeinde über den Standort des Grabes können Sie keinen Einspruch erheben. Sie können jedoch Einspruch gegen die Entscheidung darüber erheben, wer die Rechte an dem Grab erhält.