Ein Grab mieten
Sie können ein Grab auf dem städtischen Friedhof mieten. Um einen Grabmietvertrag zu beantragen oder zu verlängern, wenden Sie sich an die Gemeinde.
Sie können auch ein Grab in der Urnenwand, Galeriegräber oder Urnenboden mieten.
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Sie können ein Grab auf dem städtischen Friedhof mieten. Um einen Grabmietvertrag zu beantragen oder zu verlängern, wenden Sie sich an die Gemeinde.
Sie können auch ein Grab in der Urnenwand, Galeriegräber oder Urnenboden mieten.
Kosten: siehe Tarife Bestattung
Der Bestatter regelt in der Regel die Beantragung von Grabrechten bei der Gemeinde. Sie können dies auch selbst tun.
Möchten Sie das Grabrecht verlängern? Beantragen Sie dies bei der Gemeinde. Sie können dies ab 2 Jahre vor Ablauf der Zeitspanne tun.
Die Frage eines Grabes ist vergleichbar mit einem Kauf- oder Mietvertrag. Gegen die Entscheidung der Gemeinde über den Standort des Grabes können Sie keinen Einspruch erheben. Sie können jedoch Einspruch gegen die Entscheidung darüber erheben, wer die Rechte an dem Grab erhält.