Sie können ein Grab auf dem städtischen Friedhof mieten. Füllen Sie das digitale Formular aus, um einen Grabmietvertrag zu beantragen oder zu verlängern.

Kosten

Kosten (2026):

Grafhuur

  • 10 Jahre 2363,80 €
  • 20 Jahre 3217,00 €
  • 30 Jahre 4070,60 €

Aschebehälter in Urnenwand oder Urnenboden

  • 10 Jahre 1065,10 €
  • 20 Jahre 1449,50 €
  • 30 Jahre 1834,20 €

Auswahlgraben Akerstraße und Heerlerheide

  • 10 Jahre 4201,70 €
  • 20 Jahre 5056,50 €
  • 30 Jahre 5909,00 €
  • Allgemeiner Grabraum 666,30 € (nicht verlängerbar)
  • Gallery grave space
    • 10 Jahre 1575,40 €
    • 20 Jahre 2428,60 €
    • 30 Jahre 3282,30 €

Ist der Verstorbene jünger als 12 Jahre, zahlen Sie 40 % weniger.

Beerdigungen von Montag bis Samstag (außer an anerkannten Feiertagen) zwischen 9:00 und 15:00 Uhr:

  • für Personen ab 12 Jahren 788,40 €
  • für ein Kind im Alter von 1 bis 12 Jahren 328,70 €
  • für ein Kind bis zu einem Jahr oder ein totgeborenes Kind 66,20 €

Ab 15:00 Uhr werden diese Beträge um 167,00 € erhöht, und für jede weitere Viertelstunde kommen 31,70 € hinzu.

Beisetzung in einer Grabstätte durch Dritte € 394,00

Beschreibung

Der Bestatter regelt in der Regel die Beantragung von Grabrechten bei der Gemeinde. Sie können dies auch selbst tun.

Möchten Sie das Grabrecht verlängern? Beantragen Sie dies bei der Gemeinde. Sie können dies ab 2 Jahre vor Ablauf der Zeitspanne tun.

Widerspruch und Berufung

Die Frage eines Grabes ist vergleichbar mit einem Kauf- oder Mietvertrag. Gegen die Entscheidung der Gemeinde über den Standort des Grabes können Sie keinen Einspruch erheben. Sie können jedoch Einspruch gegen die Entscheidung darüber erheben, wer die Rechte an dem Grab erhält.