Aufstellen eines Grabsteins oder eines Denkmals

Sie brauchen keine Genehmigung, um ein Denkmal auf einem Grab aufzustellen, z. B. einen Grabstein, eine Gedenktafel oder einen Grabgarten. Die Gedenkstätte muss jedoch einige Bedingungen erfüllen. 

Näherung

In der Regel beantragt der Steinmetz oder der Bestattungsunternehmer die Genehmigung beim Friedhofseigentümer.

Möchten Sie es selbst tun? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Genehmigung für die Beisetzung eines Andenkens auf einem städtischen Friedhof beantragen können:

  • Sie stellen Ihren Antrag bei der Gemeinde
  • Sie geben die folgenden Informationen an:
    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • die Grabnummer
    • wie das Mahnmal aussieht (z. B. Größe, Material und Text)

Kosten

Für die Kosten, siehe: Bestattungsgebühren. Wenn Sie Fragen zu den Gebühren haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Beschreibung

Am Grab eines Verstorbenen können Sie eine Gedenkstätte aufstellen, z. B. einen Grabstein, eine Gedenktafel oder einen Grabgarten. Dafür brauchen Sie keine Genehmigung, aber das Grabmal muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen. 

In Heerlen können Sie auch eine Gedenktafel an der Urnenwand anbringen lassen.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Aufstellung eines Grabsteins sind:

  • Sie legen das Erinnerungsstück in den Raum des Grabes.
  • Sie halten sich an die Regeln des Friedhofs.
  • Die Ausstellung des Grabes wurde beauftragt und Sie haben dafür bezahlt.
  • Sie bleiben selbst der Antragsteller und sind daher für Ihren Antrag und die Zahlung verantwortlich.
  • Geben Sie bei der Zahlung immer die richtige Zahlungsreferenz an.

Die Bedingungen finden Sie in der Durchführungsverordnung für Grabdeckel.