Eintragung in das Register für Nichtansässige (RNI) und Beantragung einer Bürgerservicenummer (BSN)

Eine Bürgerservicenummer (BSN) ist eine eindeutige Personennummer. Jeder, der bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet ist, hat eine BSN.

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Ansatz

Was müssen Sie zu Ihrem Termin mitbringen?

  • ein gültiges Reisedokument: Reisepass oder Personalausweis
  • den QR-Code oder das ausgefüllte Antragsformular
  • Sind Sie jünger als 16 Jahre? Dann bringen Sie bitte auch eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit. Die Kopie darf nicht älter als 3 Jahre sein.
    Mindestens ein Elternteil muss bei dem Termin anwesend sein.
  • Kommen Sie als Arbeitgeber zu dem Termin? Dann kommen Sie bitte zusammen mit allen Mitarbeitern persönlich.

Wohnen Sie im Ausland und benötigt Ihr Kind eine BSN-Nummer?

Wohnen Sie im Ausland, aber ist Ihr Kind in den Niederlanden geboren? Dann erhält Ihr Kind nicht automatisch eine BSN. Beantragen Sie zunächst ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).

  • Für Kinder bis 16 Jahre gilt:
    • Ihr Kind muss mitkommen.
    • Bringen Sie einen gültigen Ausweis Ihres Kindes mit.
    • Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist.
    • Mindestens ein Elternteil begleitet das Kind und bringt seinen eigenen Ausweis mit.
  • Kinder ab 16 Jahren können mit einem gültigen Reisedokument selbstständig einen Antrag stellen.

RNI-Daten ändern

  • Möchten Sie die Adresse ändern, unter der Sie im RNI registriert sind? Dann gehen Sie zu „Daten im RNI ändern”.
  • Für alle anderen Anpassungen müssen Sie immer einen Termin vereinbaren.

Ab Januar 2026 zwei RNI-Schalter für Drittstaatsangehörige

Ab dem 1. Januar 2026 können sich Drittstaatsangehörige bei weniger RNI-Schaltern anmelden als Nichtansässige mit einem europäischen Pass. Sie haben dann die Wahl zwischen zwei Anmeldestellen: den Gemeinden Breda und Venlo.

Kosten

Die Bürgerservicenummer (BSN) ist kostenlos.

Die Änderung von Daten im Register für Nichtansässige ist kostenlos.
Ein Auszug kostet 20,15 € (2025).
Ein Auszug kostet 20,65 € (2026).

Beschreibung

Jeder hat eine eindeutige Personennummer: die Bürgerservicenummer (BSN). Sie müssen diese Nummer nicht beantragen. Wenn Sie bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet sind, erhalten Sie sie automatisch. Früher hieß die BSN „Sofi-Nummer”.

Mit der BSN können Sie sich an jede Behörde wenden, beispielsweise an die Gemeinde. Auch Gesundheitsdienstleister und Krankenkassen verwenden die Bürgerservicenummer.

Ihre BSN-Nummer steht auf Ihrem Reisepass, Führerschein und Personalausweis.

Wohnen Sie nicht in den Niederlanden? Oder kommen Sie für weniger als vier Monate zum Arbeiten oder Studieren in die Niederlande? Dann können Sie sich als Nichtansässiger im Register für Nichtansässige (RNI) eintragen lassen. Sie erhalten dann eine BSN-Nummer.

Bedingungen

  • Sie wohnen nicht oder weniger als 4 Monate in den Niederlanden.