Eintragung in das Register für Nichtansässige (RNI) und Beantragung einer Bürgerservicenummer (BSN)
Eine Bürgerservicenummer (BSN) ist eine eindeutige Personennummer. Jeder, der bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet ist, hat eine BSN.
Möchten Sie einen Termin für mehr als 10 Personen vereinbaren?
Ansatz
Was müssen Sie zu Ihrem Termin mitbringen?
- ein gültiges Reisedokument: Reisepass oder Personalausweis
- den QR-Code oder das ausgefüllte Antragsformular
- Sind Sie jünger als 16 Jahre? Dann bringen Sie bitte auch eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit. Die Kopie darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Mindestens ein Elternteil muss bei dem Termin anwesend sein. - Kommen Sie als Arbeitgeber zu dem Termin? Dann kommen Sie bitte zusammen mit allen Mitarbeitern persönlich.
Wohnen Sie im Ausland und benötigt Ihr Kind eine BSN-Nummer?
Wohnen Sie im Ausland, aber ist Ihr Kind in den Niederlanden geboren? Dann erhält Ihr Kind nicht automatisch eine BSN. Beantragen Sie zunächst ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).
- Für Kinder bis 16 Jahre gilt:
- Ihr Kind muss mitkommen.
- Bringen Sie einen gültigen Ausweis Ihres Kindes mit.
- Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist.
- Mindestens ein Elternteil begleitet das Kind und bringt seinen eigenen Ausweis mit.
- Kinder ab 16 Jahren können mit einem gültigen Reisedokument selbstständig einen Antrag stellen.
RNI-Daten ändern
- Möchten Sie die Adresse ändern, unter der Sie im RNI registriert sind? Dann gehen Sie zu „Daten im RNI ändern”.
- Für alle anderen Anpassungen müssen Sie immer einen Termin vereinbaren.
Ab Januar 2026 zwei RNI-Schalter für Drittstaatsangehörige
Ab dem 1. Januar 2026 können sich Drittstaatsangehörige bei weniger RNI-Schaltern anmelden als Nichtansässige mit einem europäischen Pass. Sie haben dann die Wahl zwischen zwei Anmeldestellen: den Gemeinden Breda und Venlo.