Eintragung in das Register für Nichtansässige (RNI) und Beantragung einer Bürgerservicenummer (BSN)
Jeder, der bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet ist, erhält automatisch eine BSN-Nummer. Wohnen Sie nicht in den Niederlanden? Oder kommen Sie für weniger als vier Monate in die Niederlande, um dort zu arbeiten oder zu studieren? Dann können Sie sich als Nichtansässiger im Register für Nichtansässige (RNI) eintragen lassen. Sie erhalten dann eine BSN-Nummer. Füllen Sie zunächst das Online-Formular aus und vereinbaren Sie anschließend einen Termin.
Möchten Sie einen Termin für mehr als 10 Personen vereinbaren?
Ansatz
Füllen Sie zunächst das Online-Formular aus. Sie erhalten dann einen QR-Code.
Vereinbaren Sie anschließend einen Termin.
Was müssen Sie zu Ihrem Termin mitbringen?
- ein gültiges Reisedokument: Reisepass oder Personalausweis
- der QR-Code, den du nach dem Ausfüllen desOnline-Formulars erhältst
- Sind Sie jünger als 16 Jahre? Bringen Sie bitte zusätzlich eine international beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mit. Sie und mindestens ein Elternteil müssen bei dem Termin anwesend sein und Ihr jeweiliges Reisedokument vorlegen.
Kommen Sie als Arbeitgeber zu dem Termin? Dann kommen Sie bitte zusammen mit allen Mitarbeitern persönlich.
Wohnen Sie im Ausland, ist Ihr Kind aber in den Niederlanden geboren?
Dann erhält Ihr Kind nicht automatisch eine BSN-Nummer. Beantragen Sie zunächst ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).
Bitte beachten Sie: Drittstaatsangehörige können sich nur an die RNI-Standorte in Breda und Venlo wenden. NATO-Mitarbeiter werden von uns grundsätzlich registriert.