Anbringung von Plakaten für Veranstaltungen/Wahlen

In der Gemeinde Heerlen werden Werbeschilder an Laternenpfählen angebracht. Diese werden auch Stadttafeln genannt. Auf diesen Tafeln kündigen Veranstalter ihre veranstaltungen oder politische Parteien ihre Wahlen an. In Heerlen gibt es 200 Stellen, an denen diese Schilder angebracht sind. 

In Heerlen ist es nicht erlaubt, selbst ein Werbeschild an einem Laternenpfahl anzubringen. Sie können dies von Hoffman Outdoor Media erledigen lassen. Dieses Unternehmen hat die Genehmigungen der Gemeinde Heerlen. 

Kosten

Sie zahlen für die Platzierung der Plakate direkt an Hoffman Outdoor Media.

Beschreibung

Die Standorte werden so gewählt, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. In Heerlen ist es nicht mehr erlaubt, eigene Dreiecksschilder aufzustellen.
Sie können auch vorübergehend Wahlschilder für politische Parteien an Laternenpfählen anbringen lassen. Die Anzahl der Schilder ist nicht begrenzt.

Bedingungen

Bedingungen Wahlschilder (Displays-Dreiecksschilder) auf Lichtmasten sind:

  • Die Verwendung der Schilder darf die öffentliche Ordnung und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
  • Die Schilder dürfen nur zur Werbung für die Gemeinderatswahlen verwendet werden.
  • Sofern die Schilder nicht auf dem Boden angebracht sind, müssen sie an Lichtmasten in einer Mindesthöhe von 2,20 m befestigt werden.
  • Die Schilder sollten nicht über die Fahrbahn (einschließlich Radweg) hinausragen.
  • Bodenmontierte Schilder sollten so angebracht werden, dass sie nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg verschoben werden können.
  • Der Fußgängerverkehr muss immer einen Durchgang von mindestens 1,50 m haben.
  • An Lichtmasten, an denen bereits ein anderes vorübergehendes oder ständiges Werbeschild, eine Leuchtreklame, ein Verkehrszeichen, ein Straßennamenschild, ein Wegweiser oder ein anderer Hinweis für die Verkehrsteilnehmer angebracht ist, dürfen keine Zeichen angebracht werden.
  • Auf Lichtmasten im Umkreis von 50 Metern um eine Kreuzung oder Einmündung von Straßen, auf Mittelleitern, Mittelstreifen und auf Grünstreifen, Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg, auf Autobahnen und Autobahnauffahrten sind keine Schilder erlaubt.
  • An Lichtmasten dürfen keine Schilder angebracht werden, wenn sich an einer Kreuzung oder Einmündung eine Verkehrsüberwachungsanlage befindet. Der Abstand sollte dann 75 Meter betragen.
  • Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch die Aufstellung/Anbringung der Schilder verursacht werden.
  • Es dürfen keine Leitern gegen Lichtmasten gestellt oder Lichtmasten zur Befestigung der Schilder beschädigt werden.
  • Die Form der Schilder und die Konstruktion der Aufhängung dürfen keine Gefahren oder Schäden für Personen oder Sachen verursachen.
  • Die Befestigungselemente sollten stark genug sein und aus rostfreiem Material bestehen.
  • Die Konstruktion der Schilder muss mehr als normalen Windlasten standhalten.
  • Schilder an Aluminium- und Stahlmasten bis zu einer Höhe von sechs Metern dürfen maximal 70 x 70 cm groß sein.
  • Die Schilder können auf Aluminium-Lichtmasten von acht Metern Lichtpunkthöhe angebracht werden, bis zu: 70 cm. breit und 105 cm. hoch.
  • Die Schilder dürfen maximal 125 x 125 cm groß sein und auf Stahlmasten ab acht Metern Höhe angebracht werden.
  • Die Schilder können 2 Wochen vor dem Wahltermin angebracht werden und müssen am Tag nach der Wahl bis 18 Uhr entfernt sein.