Verteilung von Werbematerial

In Heerlen ist es verboten, gedruckte oder schriftliche Dokumente, Bilder oder Waren ohne Ausnahmegenehmigung öffentlich zu verteilen. Kollegium Sie dürfen sie auch nicht in dem von bezeichneten Gebiet offen anbieten, empfehlen oder bekannt machen. Beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Möchten Sie Werbematerial verteilen? Befolgen Sie die Regeln für Haus-zu-Haus-Werbung. Für Straßenwerbung benötigen Sie eine Genehmigung der Gemeinde.

Näherung

Auf diese Weise bitten Sie um die Erlaubnis, Straßenwerbung zu verbreiten:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde.
  • Sie gehen weiter:
    • um welche Art von Werbematerial es sich handelt
    • warum Sie es verbreiten wollen
    • wann und zu welchem Zeitpunkt Sie es verteilen wollen
    • wo Sie es verteilen wollen

Kosten

Satz 2024

  • 53,25 € für Handelswerbung 
  • Werbung für ideelle Zwecke ist kostenlos

Beschreibung

Das von der Gemeinde bezeichnete Gebiet umfasst die folgenden Straßen:

  • Promenade
  • Bongerd
  • Pankratiusplatz
  • Pancratiusstraße
  • Honigmannstraße
  • Sarolea Straße
  • Van der Maessenstraat
  • Orange Nassau Straße
  • Rathausplatz
  • Raadhuisstraat
  • Akerstraat
  • Dr. Poelstraat
  • Plaar Straße
  • Straße Dautzenberg
  • Uilegats
  • Schinkelstraat
  • Wilhelmina Straße 
  • Geleenstraat
  • Bahnhofsplatz
  • Bahnhofstraße
  • Alte Veemarktstraat
  • Graben
  • Tempsplein
  • Willemstraat

Das Verbot gilt nicht für die Haus-zu-Haus-Verteilung oder -Lieferung von gedruckten oder geschriebenen Dokumenten, Bildern, Waren oder für Dokumente mit ideellem oder philosophischem Inhalt.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Haus-zu-Haus-Verteilung von Werbung gehören:

  • Sie halten die Regeln für Briefkastenaufkleber ein.
  • Die Anzeige wird Ihre Kontaktdaten enthalten:
    • Name
    • Adresse
    • Aufenthalt

Zu den Bedingungen für die Verteilung von Werbematerial auf der Straße gehören:

  • Sie räumen nach dem Verteilen des Werbematerials alles auf.
  • Ihre Werbung ruft nicht zur Gewalt auf.
  • Ihre Werbung wird keine sexuell eindeutigen Bilder enthalten.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.