Werbung am Gebäude

Möchten Sie an Ihrem Gebäude Werbung anbringen? Dann beantragen Sie eine Umweltgenehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für die Schaltung von Werbung:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Genehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung sofort beantragen.
  • Einloggen.
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • Zeichnung oder eingezeichnetes Foto des Standortes der Anzeige
    • Foto, Zeichnung oder Beschreibung der Anzeige
    • wie groß die Werbung ist
    • wie lange die Anzeige gezeigt wird

Kosten

Für die Lizenzgebühr gibt es feste Pauschalbeträge. Sie finden diese Beträge in der Gebührenverordnung 2024

Beschreibung

Möchten Sie Werbung an oder auf Ihrem Gebäude anbringen? Dann benötigen Sie möglicherweise eine Umweltgenehmigung. Das hängt vor allem davon ab, wie auffällig die Werbung ist und wo und wann Sie sie anbringen wollen. Benötigen Sie keine Genehmigung? Melden Sie die Werbung bei der Gemeinde.

Manchmal muss man für Werbung eine Steuer an die Gemeinde zahlen. Es gibt dann 2 Arten von Steuern:

  1. Precario-Steuer. Das ist eine Steuer für die Nutzung eines Grundstücks, das der Gemeinde gehört. Zum Beispiel für den Bürgersteig.
  2. Werbesteuer, wenn die Werbung von der öffentlichen Straße aus gesehen werden kann.

Bedingungen

Sie müssen eine Umweltgenehmigung für die Werbung beantragen, wenn diese mit der Werbung verbunden ist:

  • eine große Werbetafel
  • bewegende Werbung
  • Leuchtreklame
  • Werbung im Stadtzentrum
  • Dauerwerbung

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Auch andere Betroffene können Widerspruch einlegen. Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden.

Haben Sie oder jemand anderes Einspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben? Dann wird die Gemeinde eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Widerspruch einlegen". Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben.