Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für Lärmbelästigung während der Bau- und Abbrucharbeiten

Wenn Sie bauen, umbauen oder abreißen wollen, müssen Sie die Lärmvorschriften einhalten. Wollen Sie über einen längeren Zeitraum oder außerhalb der erlaubten Zeiten lauten Lärm machen? Dann können Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Hinweis

Haben Sie im Jahr 2023 einen Antrag auf Befreiung gestellt? Wenn ja, gelten für Sie möglicherweise andere Regeln.

Näherung

Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf, um Ihre Pläne zu besprechen. Tun Sie dies rechtzeitig vor der Beantragung der Befreiung. So hat Ihr Antrag bessere Erfolgsaussichten.

So beantragen Sie die Lärmbefreiung:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Befreiung benötigen. Sie können die Befreiung sofort beantragen.
  • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Sie gehen weiter:
    • In welchem Gebiet wollen Sie die Arbeiten durchführen und wie groß ist der Abstand zu den nächsten Wohnhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen.
    • Wie und womit Sie die Arbeiten durchführen wollen.
    • Welche Maßnahmen Sie zur Verringerung der Lärmbelästigung ergreifen.
    • Wie kann man die Anwohner über Lärmbelästigung informieren?
    • Wie und an wen können Belästigungen gemeldet werden?

Beschreibung

Sie dürfen gewerbliche Bau- oder Abbrucharbeiten mit einem Lärmpegel von 60 dB(A) oder mehr nur an Werktagen und Samstagen zwischen 7 und 19 Uhr durchführen. Für diese Bau- oder Abbrucharbeiten haben Sie eine Umweltgenehmigung erhalten. Es gibt eine Höchstzahl von Tagen, an denen Sie diesen Lärmpegel erzeugen dürfen. Die Höchstzahl der Tage hängt von der Anzahl der dB(A) ab:

  • 60-65 dB(A): höchstens 50 Tage
  • 65-70 dB(A): bis zu 30 Tage
  • 70-75 dB(A): bis zu 15 Tage
  • 75-80 dB(A): bis zu 5 Tage
  • über 80 dB(A): ist nicht zulässig; 0 Tage

Lesen Sie mehr über Baulärm auf der Website von Infomill

Sie können bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie:

  • werktags und samstags zwischen 19.00 und 7.00 Uhr Bau- und Abbrucharbeiten durchführen wollen.
  • Bau- und Abbrucharbeiten an einem Sonntag oder Feiertag durchführen wollen
  • die Höchstzahl der Tage, an denen Sie Lärm von 60 oder mehr dB(A) machen dürfen, verlängern wollen
  • Geräte verwenden wollen, die Tag und Nacht arbeiten, wie z. B. eine Grundwasserpumpe

Werden Sie Arbeiten mit (Bau-)Maschinen außerhalb des Betriebsgeländes im Freien durchführen? Verursachen Sie dadurch Lärmbelästigungen für die Anwohner oder die übrige Umgebung? Wenn ja, müssen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. 

Bedingungen

Die Bedingungen für die Beantragung der Befreiung sind:

  • Sie verwenden die leisesten Techniken und Materialien.
  • Sie richten die Baustelle so ein, dass die Lärmbelästigung begrenzt ist.
  • Sie sorgen dafür, dass die Lärmbelästigung so kurz wie möglich andauert.
  • Sie informieren die Anwohner rechtzeitig über geplante Arbeiten.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.