Beantragung einer Genehmigung für Lärmbelästigung bei Bau- und Abrissarbeiten

Werden Sie bauen oder abreißen? Dann müssen Sie die Lärmschutzvorschriften einhalten. Ist das nicht möglich? Dann bitten Sie die Gemeinde um eine Genehmigung.

Näherung

Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf, um Ihre Pläne zu besprechen. Tun Sie dies, bevor Sie die Gemeinde um eine maßgeschneiderte Regelung bitten. Auf diese Weise ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Sie eine Genehmigung erhalten.

So beantragen Sie die individuelle Lärmschutzverordnung:

  • Rufen Sie den Umweltzähler auf.
  • Überprüfen Sie die Regeln auf der Karte, um zu sehen, ob Sie eine angepasste Regelung benötigen.
  • Sie können sofort eine maßgeschneiderte Regelung beantragen.
  • Einloggen.
  • Sie gehen weiter:
    • in welchem Gebiet Sie bauen oder abreißen werden
    • wie groß der Abstand zu Wohngebäuden und anderen lärmempfindlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen ist
    • wie und womit Sie bauen oder abreißen werden
    • was Sie tun, um die Lärmbelästigung zu minimieren
    • Wie Sie die Menschen in der Nachbarschaft über Lärmbelästigung informieren
    • wie und an wen die Bürger der Nachbarschaft Belästigungen melden können

Beschreibung

Sie dürfen gewerbliche Bau- oder Abbrucharbeiten mit einem Lärmpegel von 60 dB(A) oder mehr nur an Werktagen und Samstagen zwischen 7 und 19 Uhr durchführen. Für diese Bau- oder Abbrucharbeiten haben Sie eine Umweltgenehmigung erhalten. Es gibt eine Höchstzahl von Tagen, an denen Sie diesen Lärmpegel erzeugen dürfen. Die Höchstzahl der Tage hängt von der Anzahl der dB(A) ab:

  • 60-65 dB(A): höchstens 50 Tage
  • 65-70 dB(A): bis zu 30 Tage
  • 70-75 dB(A): bis zu 15 Tage
  • 75-80 dB(A): bis zu 5 Tage
  • über 80 dB(A): ist nicht zulässig; 0 Tage

Lesen Sie mehr über Baulärm auf der Website von Infomill

Sie können bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie:

  • werktags und samstags zwischen 19.00 und 7.00 Uhr Bau- und Abbrucharbeiten durchführen wollen.
  • Bau- und Abbrucharbeiten an einem Sonntag oder Feiertag durchführen wollen
  • die Höchstzahl der Tage, an denen Sie Lärm von 60 oder mehr dB(A) machen dürfen, verlängern wollen
  • Geräte verwenden wollen, die Tag und Nacht arbeiten, wie z. B. eine Grundwasserpumpe

Werden Sie Arbeiten mit (Bau-)Maschinen im Freien durchführen? Verursachen Sie Lärmbelästigungen für die Anwohner oder die übrige Umgebung? Wenn ja, müssen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. 

Bedingungen

Die Bedingungen für die Beantragung der Befreiung sind:

  • Sie verwenden die leisesten Techniken und Materialien.
  • Sie richten die Baustelle so ein, dass die Lärmbelästigung begrenzt ist.
  • Sie sorgen dafür, dass die Lärmbelästigung so kurz wie möglich andauert.
  • Sie sagen den Menschen in der Nachbarschaft rechtzeitig, wann Sie bauen oder abreißen werden.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Auch andere Betroffene können Widerspruch einlegen. Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden.

Haben Sie oder jemand anderes Einspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben? Dann wird die Gemeinde eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Widerspruch einlegen". Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben.