Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für Lärmbelästigung während der Bau- und Abbrucharbeiten
Wenn Sie bauen, umbauen oder abreißen wollen, müssen Sie die Lärmvorschriften einhalten. Wollen Sie über einen längeren Zeitraum oder außerhalb der erlaubten Zeiten lauten Lärm machen? Dann können Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Näherung
Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf, um Ihre Pläne zu besprechen. Tun Sie dies rechtzeitig, bevor Sie die Befreiung beantragen. Auf diese Weise hat Ihr Antrag bessere Erfolgsaussichten.
So beantragen Sie die Lärmbefreiung:
- Gehen Sie zum Umweltzähler.
- Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
- Sie werden sehen, ob Sie eine Befreiung benötigen. Sie können die Befreiung sofort beantragen.
- Einloggen:
- für sich selbst: mit DigiD
- für ein Unternehmen: mit eRecognition
- Sie gehen weiter:
- In welchem Gebiet wollen Sie die Arbeiten durchführen und wie groß ist der Abstand zu den nächsten Wohnhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen.
- Wie und womit Sie die Arbeiten durchführen wollen.
- Welche Maßnahmen Sie zur Verringerung der Lärmbelästigung ergreifen.
- Wie kann man die Anwohner über Lärmbelästigung informieren?
- Wie und an wen können Belästigungen gemeldet werden?