Lärmbelästigung auf öffentlichen Straßen
Der Einsatz von Lärmmessgeräten auf der Straße ist nur erlaubt, wenn die Anwohner dadurch nicht belästigt werden. Dies müssen Sie mit einem Lärmgutachten nachweisen.
Ansatz
Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie den Bericht bei der Gemeinde einreichen:
- Gehen Sie zum Umweltamt.
- Sie melden sich an.
- Sie geben unter anderem Folgendes an:
- Lärmgutachten
- Angaben zu Ihrem Unternehmen