Lärmbelästigung auf öffentlichen Straßen

Der Einsatz von Lärmmessgeräten auf der Straße ist nur erlaubt, wenn die Anwohner dadurch nicht belästigt werden. Dies müssen Sie mit einem Lärmgutachten nachweisen.

Näherung

Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie den Bericht bei der Gemeinde einreichen:

Beschreibung

Möchten Sie eine Außenbeschallungsanlage für Ihr Unternehmen nutzen? Zum Beispiel für Musik auf Ihrer Terrasse? Dann sollten die Anwohner davon nicht belästigt werden.

Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht zu viel Lärm verursachen. Das können Sie mit einem Lärmgutachten nachweisen. Es gibt Unternehmen, die diese Untersuchung für Sie durchführen können. Bei dem Gutachten muss gemessen werden, wie viel von Ihrem Lärm an den Fassaden der umliegenden Gebäude zu hören ist. Das sind Gebäude, in denen Menschen leben. Dazu gehören Wohnhäuser, Pflegeheime, Hausboote und so weiter.

Sie müssen den Bericht über die Lärmmessung bei der Gemeinde über den Umweltschalter einreichen. Dies muss mindestens 4 Wochen vor der Inbetriebnahme des Geräts geschehen.

Sie können eine Ausnahmegenehmigung für Außenlärm beantragen:

  • Klanggerät
  • (Freizeit-)Gerät

Begriff

Spätestens 4 Wochen vor der Inbetriebnahme des Geräts müssen Sie den Bericht über die Lärmmessung vorlegen.

Bedingungen

Die Gemeinde kann Orte bestimmen, an denen ein gewisses Maß an Lärm erlaubt ist. Allerdings müssen Sie sich an bestimmte Vorschriften halten. Diese haben zu tun mit:

  • der maximale Lärmpegel
  • Lage der Lärmquellen
  • Häufigkeit und Zeiten der Nutzung