Lärmbelästigung auf öffentlichen Straßen
Der Einsatz von Lärmmessgeräten auf der Straße ist nur erlaubt, wenn die Anwohner dadurch nicht belästigt werden. Dies müssen Sie mit einem Lärmgutachten nachweisen.
Näherung
Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie den Bericht bei der Gemeinde einreichen:
- Gehen Sie zum Umweltzähler.
- Sie melden sich an.
- Sie geben unter anderem weiter:
- Lärmgutachten
- Angaben zu Ihrem Unternehmen