Antrag auf Baugenehmigung (technische Anforderungen)

Werden Sie bauen oder umgestalten? Dann müssen Sie dies bei der Gemeinde melden. Oder Sie müssen eine Umweltgenehmigung beantragen.

Näherung

Auf diese Weise können Sie eine Meldung machen oder eine Genehmigung beantragen:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. Sie sehen dann, ob Sie eine Genehmigung beantragen oder eine Meldung machen müssen.
  • Melden Sie sich an, um die Lizenz zu beantragen oder die Meldung einzureichen. Legen Sie alle angeforderten Dokumente vor.

Kosten

Bitte prüfen Sie die Gebühren in der Gebührenordnung 2024. Die Gebühren sind auch zu entrichten, wenn wir die Genehmigung/Befreiung verweigern oder widerrufen. 

Beschreibung

Werden Sie bauen oder renovieren? Dann müssen Sie eine Anmeldung bei der Gemeinde einreichen. Oder Sie müssen bei der Gemeinde eine Umweltgenehmigung für die technische Bautätigkeit beantragen.

Notifizierung oder Umweltgenehmigung?

Müssen Sie eine Umweltgenehmigung anmelden oder beantragen? Das hängt von dem Bauwerk ab. Das Bauwerk ist das Gebäude, das Sie bauen oder renovieren. Bei kleinen Gebäuden müssen Sie eine Anmeldung einreichen. Für größere Bauwerke ist eine Umweltgenehmigung erforderlich.

Woher wissen Sie, ob Ihr Bauwerk klein oder groß ist? Bauwerke werden in Folgenklassen eingeteilt. Je größer die Folgen, wenn etwas mit dem Bauwerk schief geht, desto höher ist die Folgenklasse. Es gibt 3 Folgenklassen: 1, 2 und 3.

Gehört Ihr Gebäude zur Folgeklasse 1? Und handelt es sich um ein neues Gebäude? Dann ist eine Meldung ausreichend. Sie müssen einen Qualitätssicherungsbeauftragten einstellen. Der Qualitätssicherungsbeauftragte stellt einen Plan auf. Diesen Plan nennt man Qualitätssicherungsplan. Darin steht, wie das Gebäude gebaut werden soll und wie es aussehen soll. Der Qualitätssicherungs-Beauftragte kann den Bericht in Ihrem Namen machen.

Gehört Ihr Bauwerk zur Folgeklasse 2 oder 3 oder handelt es sich um einen Umbau? Dann müssen Sie eine Umweltgenehmigung beantragen.

Möchten Sie wissen, in welche Folgenklasse Ihre Struktur fällt? Dann schauen Sie auf der Iplo-Website nach. Oder machen Sie die Genehmigungsprüfung in der Omgevingsloket.

Andere Lizenzen

Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise auch andere Genehmigungen benötigen. Zum Beispiel eine Umweltgenehmigung, um zu prüfen, ob sich Ihr Bauwerk in die Umgebung einfügt.

Bedingungen

Sie müssen die Vorschriften der Bauordnung und des Nachbarschaftsrechts einhalten:

  • Bauvorschriften: die Mindestanforderungen, die Ihr Bauwerk erfüllen muss. Dies sind Anforderungen an Sicherheit, Festigkeit, Umwelt, Energieverbrauch und Komfort. Hier finden Sie auch Informationen über die neuen Vorschriften für nachhaltige Energie. Lesen Sie mehr über die Gesetze und Vorschriften für Gebäude auf RVO.nl.
  • Nachbarschaftsrecht: Es ist ratsam, mit Ihren Nachbarn zu sprechen, bevor Sie mit dem Bauen oder Renovieren beginnen. Sind Sie sich uneinig? Dann können Sie vor Gericht gehen.

Begriff

Müssen Sie eine Anmeldung vornehmen? Sie müssen dies mindestens 4 Wochen vor Baubeginn tun.

Müssen Sie eine Genehmigung beantragen? Tun Sie dies rechtzeitig. Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen über Ihren Genehmigungsantrag. Ist das nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Auch andere Betroffene können Widerspruch einlegen. Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden.

Haben Sie oder jemand anderes Einspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben? Dann wird die Gemeinde eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Widerspruch einlegen". Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben.