Beratung bei Bau und Renovierung

Sie wollen bauen oder renovieren? Dann muss sich Ihr Gebäude in seine Umgebung einfügen. Deshalb prüft der Ausschuss für Bauästhetik, ob Ihre Pläne den Baunormen entsprechen.

Näherung

Auf diese Weise erhalten Sie eine nachbarschaftliche Planungsberatung für Ihr Bau- oder Renovierungsvorhaben:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Baupläne mit den Anforderungen an das Erscheinungsbild im Umweltplan übereinstimmen. Entsprechen Ihre Pläne nicht den Bauvorschriften? Sie haben 2 Möglichkeiten:
    • Sie passen Ihre Pläne an
    • Sie geben in Ihrem Genehmigungsantrag deutlich an, warum Ihre Baupläne von den Anforderungen an die Ästhetik des Gebäudes abweichen
  • Wenden Sie sich gegebenenfalls an die Gemeinde, um Ihre Pläne zu besprechen. Tun Sie dies rechtzeitig, bevor Sie die Genehmigung beantragen. So hat Ihr Antrag bessere Erfolgsaussichten.
  • Beantragen Sie die Umweltgenehmigung.
  • Der Ästhetikausschuss bewertet Ihre Pläne. Sie müssen nicht selbst einen Antrag auf ein Nachbarschaftsgutachten stellen.

Anmeldung, Genehmigungsanträge und Genehmigungsprüfung können online vorgenommen werden.

Kosten

  • € 103,10

Beschreibung

Eine gesonderte Empfehlung zu den Bauvorschriften müssen Sie nicht beantragen. Nachdem Sie eine Umweltgenehmigung für einen Bau oder eine Renovierung beantragt haben, beurteilt der Normenausschuss, ob Ihre Pläne den Normen entsprechen. Bauvorschriften sind Bedingungen dafür, wie Ihr Gebäude aussehen soll. Zum Beispiel, ob ein Wintergarten oder eine Dachgaube in die Umgebung passt. Die Bauvorschriften sind im Bebauungsplan verankert.

Der Ausschuss schreibt das Ergebnis der Bewertung in die Stellungnahme der Nachbarschaft. Die Empfehlung zur Ästhetik wird Ihrem Antrag auf eine Umweltgenehmigung beigefügt.

In Heerlen heißt der Normenausschuss "Ausschuss für räumliche Qualität".

Haben Sie Fragen?

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für die Sprechstunde des Umweltschalters in Heerlen: 045-5605040.
Diese Sprechstunde findet donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Sie können sich an den Umweltschalter wenden, wenn Sie Fragen haben, z. B. zur Umnutzung des Hauses oder zur Renovierung Ihres Hauses. Wir helfen Ihnen dann bei den ersten Schritten, die Sie unternehmen müssen.

Sie können nicht zur Sprechstunde kommen, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt haben.  

Bedingungen

Ihre Baupläne müssen den Bauvorschriften entsprechen:

  • das Bauwerk befindet sich in einem Gebiet, das ästhetischen Anforderungen unterliegt
  • es handelt sich nicht um ein temporäres Gebäude (es sei denn, es handelt sich um ein saisonales Gebäude)

Einspruch und Beschwerde

Sie können sich nicht gegen eine Empfehlung des Ästhetikausschusses wehren.

Wenn Ihr Antrag auf eine Umweltgenehmigung aufgrund eines negativen ästhetischen Gutachtens abgelehnt wird, können Sie Einspruch erheben. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Ablehnung.

Sind Sie mit der Entscheidung über die Berufung nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Berufung ein.

Sie können jedoch Einspruch gegen die verweigerte Umweltgenehmigung einlegen.