Beratung bei Bau und Renovierung

Sie wollen bauen oder renovieren? Dann muss sich Ihr Gebäude in seine Umgebung einfügen. Deshalb prüft der Ausschuss für Bauästhetik, ob Ihre Pläne den Baunormen entsprechen.

Näherung

Auf diese Weise erhalten Sie eine nachbarschaftliche Planungsberatung für Ihr Bau- oder Renovierungsvorhaben:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Baupläne mit den Anforderungen an das Erscheinungsbild im Umweltplan übereinstimmen. Entsprechen Ihre Pläne nicht den Bauvorschriften? Sie haben 2 Möglichkeiten:
    • Sie passen Ihre Pläne an
    • Sie geben in Ihrem Genehmigungsantrag deutlich an, warum Ihre Baupläne von den Anforderungen an die Ästhetik des Gebäudes abweichen
  • Wenden Sie sich gegebenenfalls an die Gemeinde, um Ihre Pläne zu besprechen. Tun Sie dies rechtzeitig, bevor Sie die Genehmigung beantragen. So hat Ihr Antrag bessere Erfolgsaussichten.
  • Beantragen Sie die Umweltgenehmigung.
  • Der Ästhetikausschuss bewertet Ihre Pläne. Sie müssen nicht selbst einen Antrag auf ein Nachbarschaftsgutachten stellen.

Anmeldung, Genehmigungsanträge und Genehmigungsprüfung können online vorgenommen werden.

Kosten

  • € 103,10

Beschreibung

Eine gesonderte Empfehlung zu den Bauvorschriften müssen Sie nicht beantragen. Nachdem Sie eine omgevingsvergunning für den Bau oder die Renovierung beantragt haben, beurteilt der Bauausschuss, ob Ihre Pläne den Bauvorschriften entsprechen. Bauvorschriften sind Bedingungen dafür, wie Ihr Gebäude aussehen soll. Zum Beispiel, ob ein Wintergarten oder eine Dachgaube in die Umgebung passt. Die Bauvorschriften sind im Bebauungsplan verankert.

Der Ausschuss schreibt das Ergebnis der Bewertung in die Stellungnahme der Nachbarschaft. Die Empfehlung zur Ästhetik wird Ihrem Antrag auf eine Umweltgenehmigung beigefügt.

In Heerlen heißt der Normenausschuss "Ausschuss für räumliche Qualität".

Haben Sie Fragen?

Vereinbaren Sie einen Termin für die Sprechstunde des Umweltschalters in Heerlen unter der Telefonnummer 045-5605040.
Diese Sprechstunde findet donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Sie können mit Fragen zum Beispiel zu folgenden Themen zum Umweltschalter kommen: Änderung der Nutzung des Hauses oder Renovierung Ihres Hauses. Wir helfen Ihnen dann bei den ersten Schritten, die Sie unternehmen müssen.

Allgemeine Fragen:

  • Brauche ich eine Genehmigung für die Erweiterung meines Grundstücks?
  • Wo kann ich die Genehmigungsprüfung finden?
  • Kann ich selbst einen Zoneneinteilungstest durchführen und wo finde ich die Informationen dazu?
  • Kann ich ein Unternehmen von zu Hause aus gründen?
  • Wie viel kostet ein Führerschein? Kann ich das selbst nachsehen?
  • Wie kann ich eine Umweltgenehmigung beantragen? Was ist dafür erforderlich?

Sie können nicht zur Sprechstunde kommen, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt haben.  

Bedingungen

Ihre Baupläne müssen den Bauvorschriften entsprechen:

  • das Bauwerk befindet sich in einem Gebiet, das ästhetischen Anforderungen unterliegt
  • es handelt sich nicht um ein temporäres Gebäude (es sei denn, es handelt sich um ein saisonales Gebäude)

Einspruch und Beschwerde

Sie können sich nicht gegen eine Empfehlung des Ästhetikausschusses wehren.

Wenn Ihr Antrag auf eine Umweltgenehmigung aufgrund eines negativen ästhetischen Gutachtens abgelehnt wird, können Sie Einspruch erheben. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Ablehnung.

Sind Sie mit der Entscheidung über die Berufung nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Berufung ein.

Sie können jedoch Einspruch gegen die verweigerte Umweltgenehmigung einlegen.