Anträge auf Baugenehmigung (Umweltauflagen)

Wenn Sie bauen oder umgestalten wollen, muss sich Ihr Bauwerk in die Umgebung einfügen. Daher müssen Sie möglicherweise eine Genehmigung beantragen.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Genehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung sofort beantragen.
  • Sie melden sich an.
  • Sie liefern alle wichtigen Informationen darüber, was Sie bauen werden und wie es aussehen wird (einschließlich Konstruktionszeichnungen, Skizzen der bestehenden und zukünftigen Situation)
  • Sie geben an, ob Sie sich mit Anwohnern oder Geschäftsinhabern beraten haben. Wenn Sie sich mit anderen Menschen in der Gegend beraten haben, geben Sie an, wie das Gespräch verlaufen ist und was Sie besprochen haben.

Könnten Ihre Baupläne die Natur beeinträchtigen? Wenn ja, geben Sie dies in Ihrem Genehmigungsantrag an.

Kosten

Sie zahlen einen Prozentsatz der Bausumme. Der Betrag wird jedes Jahr neu festgelegt.

Wenn Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, zahlen Sie normalerweise nicht nur die Kosten für die Umweltgenehmigung. Oft erhebt die Gemeinde auch Planungskosten. Das sind Kosten für die Vorbereitung und Überwachung des Baus von Anlagen. Zum Beispiel für Grünflächen, neue Straßen oder das Auffüllen von Gräben.

Beschreibung

Wenn Sie bauen oder umgestalten wollen, müssen Ihre Pläne in die Umgebung passen, in der Sie bauen werden.

Daher müssen Sie vor dem Bau eine Umweltgenehmigung beantragen. Es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel müssen Sie keine Umweltgenehmigung beantragen, wenn es sich um:

  • Instandhaltungsarbeiten an einem Gebäude, bei denen das Äußere des Bauwerks nicht verändert wird
  • geringfügige Änderungen an der Rückseite eines Gebäudes, wie z. B.:
    • Standard-Gaube mit Flachdach
    • Standard-Dachfenster
    • Fensterrahmen
  • Standard-Sonnenkollektoren
  • Jalousien oder Rollläden (sofern sie das Erscheinungsbild der Fassade nicht beeinträchtigen)
  • Sport- oder Spielgeräte (nicht höher als 2,5 m) für Ihren Garten
  • eine Baustellenbaracke oder ein Gerüst
  • kleine Bauten für Versorgungseinrichtungen, wie z. B. ein Stromkasten oder ein Transformatorenhaus

Werden Sie etwas an einem Denkmal umgestalten? Wenn ja, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Wenn Sie keine Genehmigung beantragen müssen, müssen Sie in der Regel trotzdem eine Anmeldung einreichen. Auf diese Weise weiß die Gemeinde, wann Sie mit dem Bau beginnen werden.

Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise auch andere Genehmigungen benötigen, wenn Sie bauen wollen.

Bedingungen

Wenn Sie bauen oder umgestalten, müssen Sie auf jeden Fall die Vorschriften des Umweltplans der Gemeinde über die Auswirkungen Ihres Bauwerks auf die Umgebung einhalten. Denken Sie zum Beispiel an die Lärmvorschriften.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag auf Zulassung. Die Gemeinde kann diese Frist einmal um 6 Wochen verlängern. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn die Genehmigung erteilt wurde.

Eine Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Einspruch und Beschwerde

In einem ordentlichen Verfahren legen Sie bei der Gemeinde Einspruch ein. In einem erweiterten Verfahren geben Sie Ihre Meinung (Ansicht) zu dem Entscheidungsentwurf ab.

Tun Sie dies innerhalb von sechs Wochen. Sind Sie danach nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen. Möglicherweise können Sie auch danach noch Berufung einlegen.

Keine Antwort innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung rechtskräftig.