Überwachung von Bau- und Umbaumaßnahmen

Werden Sie bauen oder umgestalten? Wenn ja, muss jemand kontrollieren, ob Sie sich während der Bauarbeiten an die Vorschriften halten. Deshalb sollten Sie rechtzeitig melden, wann Sie mit dem Bau beginnen und wann Sie ihn beenden.

Hinweis

Haben Sie im Jahr 2023 eine Genehmigung beantragt oder eine Meldung gemacht? Wenn ja, gelten für Sie möglicherweise andere Regeln.

Näherung

So melden Sie, dass Sie anfangen zu bauen oder zu renovieren oder dass Sie fertig sind:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Einloggen.
  • Bitte geben Sie das Anfangs- oder Enddatum an. Müssen Sie ein Qualitätssicherungsunternehmen beauftragen? Dann kann dieses das Anfangs- und Enddatum in Ihrem Namen angeben.
    • Datum des Baubeginns melden: mindestens 2 Arbeitstage vor Baubeginn.
    • Datum des Meldeschlusses: Spätestens 1 Arbeitstag nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Beginn der Nutzung des Gebäudes.

Kosten

Sie bezahlen den Qualitätssicherungsbeauftragten selbst. Den Prüfer der Gemeinde müssen Sie nicht bezahlen.

Zu den Kosten siehe die Gebührenordnung 2024

Beschreibung

Während der Bauarbeiten müssen Sie sich an Regeln und Vereinbarungen halten. Jemand kontrolliert, ob Sie das tun.

  • Manchmal ist es jemand aus der Gemeinde.
  • Manchmal muss man dafür selbst jemanden einstellen: einen Qualitätssicherungsbeauftragten. Der Qualitätssicherungsbeauftragte stellt einen Plan auf. Dieser Plan wird Sicherungsplan genannt. Darin steht, wie das Gebäude gebaut werden soll und wie es aussehen soll.

Sie teilen der Gemeinde mit, wann Sie mit dem Bau beginnen und wann Sie ihn beenden werden.

Wer kontrolliert Ihre Struktur?

Das hängt von der Struktur ab. Die Struktur ist das Gebäude, das Sie bauen oder umbauen. Bei kleinen Gebäuden prüft der Qualitätssicherungsbeauftragte. Bei größeren Bauwerken übernimmt das die Gemeinde.

Woher wissen Sie, ob Ihr Bauwerk klein oder groß ist? Bauwerke werden in Folgenklassen eingeteilt. Je größer die Folgen, wenn etwas mit dem Bauwerk schief geht, desto höher ist die Folgenklasse. Es gibt 3 Folgenklassen: 1, 2 und 3.

Gehört Ihr Gebäude zur Folgeklasse 1? Und handelt es sich um ein neues Gebäude? Dann müssen Sie einen Qualitätssicherungsbeauftragten einstellen. Ist Ihr Gebäude in der Folgeklasse 2 oder 3 oder handelt es sich um einen Umbau? Dann prüft die Gemeinde.

Möchten Sie wissen, in welche Folgenklasse Ihre Struktur fällt? Dann schauen Sie auf der Iplo-Website nach. Oder machen Sie die Genehmigungsprüfung in der Omgevingsloket.

Was prüft der Qualitätssicherungsbeauftragte oder die Gemeinde?

  • Unabhängig davon, ob Sie so bauen, wie es in Ihrer Baugenehmigung oder in Ihrem Versicherungsplan steht
  • ob Sie das Gebäude und das Gelände wie in Ihrer Genehmigung oder Ihrem Sicherheitsplan angegeben nutzen
  • wie Sie bauen (z. B. ob Sie sicher genug bauen)
  • wie man Baumaterialien (z. B. Bretter, Ziegel und Werkzeuge) auf die Baustelle bringt und wegräumt.

Halten Sie sich nicht an die Vereinbarungen und Vorschriften? Dann kann die Gemeinde oder die Qualitätssicherungsstelle den Bau stoppen. Oder Sie dürfen das Gebäude nicht mehr nutzen.

Weitere Informationen