Überwachung von Bau- und Umbauarbeiten

Planen Sie einen Neubau oder eine Renovierung? Dann muss jemand überprüfen, ob Sie sich beim Bau an die Vorschriften halten. Deshalb müssen Sie rechtzeitig melden, wann Sie mit dem Bau beginnen und wann Sie ihn beenden.

Ansatz

So melden Sie, dass Sie mit dem Bau oder Umbau beginnen oder dass Sie fertig sind:

  • Gehen Sie zum Umweltamt.
  • Anmelden.
  • Geben Sie das Start- oder Enddatum an. Müssen Sie einen Qualitätsprüfer beauftragen? Dann kann dieser das Start- und Enddatum in Ihrem Namen angeben.
    • Startdatum melden: Tun Sie dies mindestens 2 Werktage vor Baubeginn.
    • Enddatum melden: Tun Sie dies spätestens 1 Werktag nach Abschluss der Bauarbeiten und bevor Sie das Gebäude nutzen.

Kosten

Die Kosten für den Qualitätsprüfer müssen Sie selbst tragen. Der Inspektor der Gemeinde muss von Ihnen nicht bezahlt werden.

Beschreibung

Beim Bauen müssen Sie sich an Regeln und Vereinbarungen halten. Jemand kontrolliert, ob Sie das auch tun.

  • Manchmal ist das jemand aus der Gemeinde.
  • Manchmal müssen Sie dafür selbst jemanden beauftragen: einen Qualitätsprüfer. Der Qualitätsprüfer erstellt einen Plan. Dieser wird als Qualitätssicherungsplan bezeichnet. Darin ist festgelegt, wie gebaut wird und wie das Bauwerk aussehen wird.

Sie teilen der Gemeinde mit, wann Sie mit dem Bau beginnen und wann Sie fertig sind.

Wer kontrolliert Ihr Bauwerk?

Das hängt vom Bauwerk ab. Das Bauwerk ist das Gebäude, das Sie bauen oder umbauen. Bei kleinen Bauwerken führt die Qualitätskontrolle durch. Bei größeren Bauwerken übernimmt dies die Gemeinde.

Woher wissen Sie, ob Ihr Bauwerk klein oder groß ist? Bauwerke werden in Folgenklassen eingeteilt. Je größer die Folgen sind, wenn etwas mit dem Bauwerk schiefgeht, desto höher ist die Folgenklasse. Es gibt 3 Folgenklassen: 1, 2 und 3.

Befindet sich Ihr Bauwerk in der Folgenklasse 1? Und handelt es sich um einen Neubau? Dann müssen Sie einen Qualitätsprüfer beauftragen. Befindet sich Ihr Bauwerk in der Folgenklasse 2 oder 3 oder handelt es sich um einen Umbau? Dann übernimmt die Gemeinde die Kontrolle.

Möchten Sie wissen, in welche Klasse Ihr Bauvorhaben fällt? Dann besuchen Sie die Website von Iplo. Oder führen Sie die Genehmigungsprüfung im Omgevingsloket durch.

Was kontrolliert der Qualitätsbeauftragte oder die Gemeinde?

  • Entweder Sie bauen gemäß Ihrer Genehmigung oder gemäß dem Bürgschaftsplan.
  • ob Sie das Gebäude und das Gelände gemäß Ihrer Genehmigung oder Ihrem Sicherheitsplan nutzen
  • wie Sie bauen (bauen Sie beispielsweise sicher genug)
  • wie Sie Baumaterialien (wie Bretter, Steine und Werkzeuge) zur Baustelle transportieren und dort aufräumen.

Halten Sie sich nicht an die Vereinbarungen und Vorschriften? Dann kann die Gemeinde oder die Qualitätskontrollstelle den Bau stoppen. Oder Sie dürfen das Gebäude nicht mehr nutzen.