Hotline für schlechte Vermieter

Sie können ein schlechtes Mietverhalten eines Vermieters (oder eines Vermietungsmaklers) bei der Gemeinde melden.

Zum Beispiel Diskriminierung oder ein unangemessener Mietvertrag. Hält sich Ihr Vermieter nicht an die Regeln? Dann können Sie das melden.

Näherung

Sie können schlechtes Verhalten eines Vermieters (oder eines Mietvermittlers) online oder per Telefon melden. Schlechtes Verhalten kann Folgendes umfassen:

  • Diskriminierung
  • Bedrohung
  • Sie keinen schriftlichen Mietvertrag erhalten haben
  • über die Sie keine schriftlichen Informationen erhalten haben:
    • Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
    • Kontaktangaben des Vermieters
    • eine jährliche Erklärung zu den Nebenkosten (falls Nebenkosten anfallen)
  • überhöhte Kaution (mehr als das 2-fache der Monatsmiete)
  • überhöhte Servicegebühren

Kommen Sie aus einem anderen EU-Land und arbeiten Sie vorübergehend in den Niederlanden? Melden Sie es der Gemeinde, wenn:

  • der Mietvertrag und der Arbeitsvertrag sind ein einziges Dokument. Dies gilt für Verträge, die nach dem 1. Juli 2023 geschlossen werden.
  • alle dem Mietvertrag beigefügten schriftlichen Informationen in einer Sprache abgefasst sind, die Sie als Wanderarbeitnehmer nicht verstehen.

Beschreibung

Sie können sich auch telefonisch melden: 043-388 50 00 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr. Es ist auch möglich, eine anonyme Meldung zu machen. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Sie in diesem Fall nicht kontaktieren kann. Die Gemeinde kann Ihnen dann zum Beispiel keine Fragen über den Missbrauch stellen. Die Gemeinde kann Sie auch nicht an Organisationen verweisen, die Ihnen besser helfen können, wie z. B. die Mietbewertungskommission.

Wenn die Hotline Ihnen nicht selbst weiterhelfen kann, wird sie Ihnen mitteilen, welche Stelle oder Organisation dies tun kann. 

Was bedeutet der Good Landlord Act?

Das Gesetz ist eine nationale Grundnorm für gute Vermieterschaft in Form von allgemeinen Regeln. Diese Grundnorm regelt das Verhalten von guten Vermietern und Vermietungsagenten gegenüber Wohnungssuchenden und Mietern.
Die allgemeinen Regeln gelten für den gesamten Vermietungsprozess. Also auch für die Vermietung von Wohnraum und die Vermietung von Wohnraum an Arbeitsmigranten.

Bedingungen

Diskriminierung

Diskriminierung ist verboten. Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Ethnie, Religion, politischer Meinung, Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung, Familienstand, Behinderung oder chronischer Krankheit ist nicht zulässig.

Belästigung

Die Belästigung von Wohnungssuchenden und Mietern kann verschiedene Formen annehmen und ist verboten. Unter Belästigung verstehen wir, jemanden durch physische oder psychische Gewalt, durch die Androhung von Gewalt oder durch Tatsachen dazu zu zwingen, etwas zu tun oder zu unterlassen.

Schriftliche Anforderung

Ein Vermieter oder ein Vermietungsmakler ist verpflichtet, den Mietvertrag schriftlich abzuschließen. Auch wenn es sich um einen mündlichen Mietvertrag handelt. Bei Wanderarbeitnehmern müssen der Arbeitsvertrag und der Mietvertrag getrennt vereinbart werden.

Verpflichtung zur Offenlegung

Der Mieter muss wissen, welche Rechte und Pflichten er hat. Der Vermieter oder Vermietungsagent ist verpflichtet, dem Mieter schriftlich und in klarer und verständlicher Form Informationen zu geben. Dazu gehören auch die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Mieters in Bezug auf die Wohnung. Vor allem, wenn diese Rechte und Pflichten nicht im Mietvertrag stehen.

Verbot der Erhebung doppelter Vermittlungsgebühren

Das Gesetz besagt, dass Vermieter keine doppelten Vermittlungsgebühren verlangen dürfen. In der Praxis werden die Vermittlungsgebühren manchmal auch als Vertrags- oder Verwaltungsgebühren bezeichnet. Selbst dann ist es verboten.

Kaution

Die Kaution, die der Mieter zahlen muss, darf nicht mehr als das Doppelte der Kaltmiete betragen. Die Kaltmiete ist die Miete ohne Nebenkosten, Kosten für Versorgungsleistungen, Möbel und andere Annehmlichkeiten. Der Vermieter muss die Kaution spätestens 14 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzahlen. Es sei denn, es liegen Schäden in der Wohnung vor.

Kosten für Dienstleistungen

Der Vermieter muss dem Mieter jedes Jahr eine Aufschlüsselung der angefallenen Nebenkosten vorlegen. Die Berechnung, Begründung und Erhöhung des Vorauszahlungsbetrags muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.