Hotline für schlechte Vermieter

Sie können ein schlechtes Mietverhalten eines Vermieters (oder eines Vermietungsmaklers) bei der Gemeinde melden.

Zum Beispiel Diskriminierung oder ein unangemessener Mietvertrag. Hält sich Ihr Vermieter nicht an die Regeln? Dann können Sie eine Anzeige erstatten.

Näherung

Sie können schlechtes Benehmen eines Vermieters (oder einer Vermietungsagentur) online oder telefonisch melden. Schlechtes Verhalten kann Folgendes umfassen:

  • Diskriminierung
  • Bedrohung
  • Sie keinen schriftlichen Mietvertrag erhalten haben
  • über die Sie keine schriftlichen Informationen erhalten haben:
    • Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
    • Kontaktangaben des Vermieters
    • eine jährliche Erklärung zu den Nebenkosten (falls Nebenkosten anfallen)
  • überhöhte Kaution (mehr als das 2-fache der Monatsmiete)
  • überhöhte Servicegebühren

Kommen Sie aus einem anderen EU-Land und arbeiten Sie vorübergehend in den Niederlanden? Melden Sie es der Gemeinde, wenn:

  • der Mietvertrag und der Arbeitsvertrag sind ein einziges Dokument. Dies gilt für Verträge, die nach dem 1. Juli 2023 geschlossen werden.
  • alle dem Mietvertrag beigefügten schriftlichen Informationen in einer Sprache verfasst sind, die Sie als Wanderarbeitnehmer nicht verstehen.

Beschreibung

Sie können eine Meldung auch telefonisch machen: 043-388 50 00 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr. Es ist auch möglich, eine anonyme Meldung zu machen. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Sie in diesem Fall nicht kontaktieren kann. Die Gemeinde kann Ihnen zum Beispiel keine Fragen über den Missbrauch stellen. Die Gemeinde kann Sie auch nicht mit Organisationen in Verbindung bringen, die Ihnen besser helfen können, wie z. B. die Mietbewertungskommission.

Wenn Ihre Meldung nicht zeigt, dass sie über dem Standard liegt, wird Ihnen die Hotline mitteilen, welche Agentur oder Organisation Ihnen weiterhelfen kann. 

Was bedeutet der Good Landlord Act?

Das Gesetz ist ein grundlegender nationaler Standard für gute Vermieterschaft in Form von allgemeinen Regeln. Diese Norm regelt das Verhalten von guten Vermietern und Vermietungsagenten gegenüber Wohnungssuchenden und Mietern. Die allgemeinen Regeln gelten für den gesamten Vermietungsprozess und sowohl für die Vermietung von Wohnraum als auch für die Vermietung von Wohnraum an Wanderarbeitnehmer.

Bedingungen

Diskriminierung

Diskriminierung ist nicht erlaubt. Es darf keine Unterscheidung aus Gründen der Rasse, der Religion, der politischen Meinung, des Geschlechts, der Nationalität, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands, einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit getroffen werden.

Belästigung

Belästigung (jemand wird durch physische oder psychische Gewalt, Androhung von Gewalt oder durch Tatsachen dazu gezwungen, etwas zu tun oder zu unterlassen) von Wohnungssuchenden und Mietern kommt in vielen Formen vor und ist nicht erlaubt.

Schriftliche Anforderung

Ein Vermieter oder der Vermietungsagent ist verpflichtet, den Mietvertrag schriftlich abzuschließen. Auch wenn der Mietvertrag mündlich geschlossen wird. Bei Wanderarbeitnehmern müssen der Arbeitsvertrag und der Mietvertrag getrennt vereinbart werden.

Verpflichtung zur Offenlegung

Der Mieter sollte über seine Rechte und Pflichten informiert sein. Der Vermieter oder Vermietungsagent ist verpflichtet, den Mieter schriftlich und in klarer und verständlicher Form zu informieren. Dazu gehören auch die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Mieters in Bezug auf die Immobilie, sofern diese nicht im Mietvertrag enthalten sind.

Verbot der Erhebung doppelter Vermittlungsgebühren

Speziell für Mietvermittler heißt es in diesem Gesetzentwurf, dass es nicht erlaubt ist, doppelte Vermittlungsgebühren zu verlangen. Vermittlungsgebühren werden in der Praxis manchmal auch als Vertrags- oder Verwaltungsgebühren bezeichnet, was in diesem Fall ebenfalls nicht zulässig ist.

Kaution

Die Kaution, die der Mieter zahlen muss, darf nicht mehr als das Doppelte der Kaltmiete betragen. Das ist die Miete ohne Nebenkosten, Kosten für Versorgungsleistungen, Möbel und andere Annehmlichkeiten. Außerdem muss die Kaution spätestens 14 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgezahlt werden, es sei denn, es liegt ein Schaden vor.

Kosten für Dienstleistungen

Der Vermieter muss jährlich eine schriftliche Abrechnung über die angefallenen Nebenkosten erstellen und diese dem Mieter mitteilen. Außerdem muss er bei der Berechnung, Abrechnung und Erhöhung der Vorauszahlung die gesetzlichen Vorschriften einhalten.