Wohnungsgenehmigung für Mieter
Möchten Sie eine Wohnung in Heerlen mieten? Dann benötigen Sie in der Regel eine Wohnberechtigung. In einigen Stadtteilen benötigen Sie nur dann eine Berechtigung, wenn Sie von einem privaten Vermieter mieten. In anderen Stadtteilen ist dies immer der Fall. Das sind die Stadtteile, in denen das Parkstad-Gesetz (Wbmgp) gilt. Die Gemeinde Heerlen möchte ihre Stadtteile verbessern. Wir möchten, dass in diesen Stadtteilen unterschiedliche Menschen leben. So entstehen offene und vielfältige Stadtteile, die Chancen bieten. Mit dem Parkstad-Gesetz sorgen wir dafür. Wir prüfen kritisch, wer dort eine Wohnung bekommt. Wohnungssuchende können dort nur mit einer Wohnberechtigungsschein eine Wohnung mieten.
Ansatz
- Wurde Ihnen eine Wohnung zugewiesen? Dann beantragen Sie eine Wohnberechtigung. Der Vermieter gibt Ihnen die für Ihren Antrag erforderlichen Informationen.
- Haben Sie noch keine Mietwohnung? Möchten Sie Ihrem Vermieter aber zeigen, dass Sie möglicherweise Anspruch auf eine Wohnberechtigung haben? Beantragen Sie dann schon einmal eine Wohnbescheinigung.
Neighbourhoods and streets where the Parkstad Act applies
In einem Teil von Heerlen gelten strengere Bedingungen. Dies ist auf das Gesetz über besondere Maßnahmen für großstädtische Probleme (Wbmgp) zurückzuführen. In unserer Region wird dieses Gesetz als Parkstadwet bezeichnet. Dieses Gesetz legt fest, wer in welchem Gebiet eine Wohnung mieten darf. Als Wohnungssuchender benötigen Sie hier immer eine Wohnberechtigung, um eine Wohnung mieten zu können. Auf der Karte sehen Sie, wo diese Maßnahme gilt. Diese Wohnungen sind orange markiert.