Wohnberechtigung für Mieter

Sie wollen eine private Wohnung mit einer Grundmiete von weniger als 697,07 € mieten? Und vermietet Ihr Vermieter 3 oder mehr Häuser in Heerlen?
Wenn ja, benötigen Sie eine Wohnberechtigung, die Sie erhalten, wenn Sie eine soziale oder wirtschaftliche Verbindung zu Heerlen haben. Arbeiten Sie als Lehrer, Krankenpfleger oder Polizeibeamter in Heerlen? Dann haben Sie Vorrang bei der Wohnberechtigung.

Kosten


Die Wohnberechtigung kostet 50 €. Wir bearbeiten den Antrag, sobald Sie bezahlt haben.
Sie erhalten keine Erstattung, wenn wir die Genehmigung ablehnen. Bitte zahlen Sie mit iDeal.

Beschreibung

Mit dem Wohnberechtigungsschein wollen wir Menschen, die einen sozialen oder wirtschaftlichen Bezug zu Heerlen haben, bevorzugt bezahlbaren Mietwohnraum bei einem privaten Vermieter in Heerlen zur Verfügung stellen.

Der Mieter beantragt den Wohnberechtigungsschein, der Vermieter gibt dem Mieter alle für den Wohnberechtigungsschein erforderlichen Informationen und hilft ihm bei der Antragstellung.

Bedingungen

Als Mieter benötigen Sie eine Wohnberechtigung, wenn:

  • Ihr Vermieter vermietet 3 oder mehr Immobilien in Heerlen.
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Mindestens ein Erwachsener in Ihrem Haushalt hat wirtschaftliche oder soziale Bindungen zur Gemeinde Heerlen.
  • Sie wohnen in oder innerhalb von Heerlen oder wollen dorthin umziehen.
  • Sie sind im Besitz eines Mietvertrags oder des Zuweisungsschreibens für die Immobilie.
  • Die Kaltmiete der Immobilie beträgt maximal 697,07 € pro Monat. Unvermietet" bedeutet ohne Gas, Wasser, Strom und Nebenkosten. Die Kaltmiete ist im Mietvertrag oder im Zuweisungsschreiben angegeben.
  • Jemand in Ihrem Haushalt in Heerlen arbeitet im lebenswichtigen Bereich als Krankenschwester, Lehrer oder Polizist. Sie werden bei der Wohngenehmigung bevorzugt behandelt. 

Der Vermieter informiert den Mieter und hilft bei der Antragstellung:

  • Er vergewissert sich, dass der Pächter bei der Beantragung der Lizenz eine Erklärung, einen Kleingartenbrief oder einen Pachtvertrag vorlegen kann, in dem die Kaltmiete angegeben ist
  • Er vergewissert sich, dass der Mieter von ihm eine Erklärung über die Anzahl der von ihm privat vermieteten Immobilien in Heerlen erhält.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung der Gemeinde über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen.