Wohnungsgenehmigung für Mieter

Möchten Sie eine Wohnung in Heerlen mieten? Dann benötigen Sie in der Regel eine Wohnberechtigung. In einigen Stadtteilen benötigen Sie nur dann eine Berechtigung, wenn Sie von einem privaten Vermieter mieten. In anderen Stadtteilen ist dies immer der Fall. Das sind die Stadtteile, in denen das Parkstad-Gesetz (Wbmgp) gilt. Die Gemeinde Heerlen möchte ihre Stadtteile verbessern. Wir möchten, dass in diesen Stadtteilen unterschiedliche Menschen leben. So entstehen offene und vielfältige Stadtteile, die Chancen bieten. Mit dem Parkstad-Gesetz sorgen wir dafür. Wir prüfen kritisch, wer dort eine Wohnung bekommt. Wohnungssuchende können dort nur mit einer Wohnberechtigungsschein eine Wohnung mieten.

Ansatz

  • Wurde Ihnen eine Wohnung zugewiesen? Dann beantragen Sie eine Wohnberechtigung. Der Vermieter gibt Ihnen die für Ihren Antrag erforderlichen Informationen.
  • Haben Sie noch keine Mietwohnung? Möchten Sie Ihrem Vermieter aber zeigen, dass Sie möglicherweise Anspruch auf eine Wohnberechtigung haben? Beantragen Sie dann schon einmal eine Wohnbescheinigung.

Kosten

Gebiet mit Parkstad-Gesetz

Mieten Sie in einem Gebiet, in dem das Parkstad-Gesetz gilt? Dann ist die Wohnberechtigung kostenlos.

Anderes Gebiet in Heerlen

Möchten Sie in einem anderen Teil von Heerlen mieten? Dann kostet die Wohnberechtigung 50 Euro.

Beschreibung

In Heerlen gibt es zwei Arten von Wohnberechtigungsbescheinigungen:

1. Wohnraumgenehmigung für Gebiete, in denen das Parkstad-Gesetz gilt
2. Reguläre Wohnraumgenehmigung für die anderen Gebiete

1. Wohnraumgenehmigung für ein Gebiet, in dem das Parkstad-Gesetz gilt

Mieten Sie eine Wohnung in einer Straße oder einem Stadtteil, in dem das Parkstad-Gesetz gilt? Dann müssen Sie eine Wohnberechtigung beantragen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind. Dies gilt für Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermietern.

Wohnungserklärung

Haben Sie noch keine Mietwohnung, möchten aber nachweisen, dass Sie Anspruch auf eine Wohnberechtigung haben? Beantragen Sie dann eine Wohnbescheinigung.
Die Wohnbescheinigung ist eine vorläufige Beurteilung und 6 Monate lang gültig. Sie können die Bescheinigung Ihrem Vermieter vorlegen. Damit weisen Sie nach, dass Sie eine Wohnberechtigung erhalten können, sofern sich Ihre Situation nicht ändert.

2. Wohnraumgenehmigung für andere Gebiete in Heerlen

In den anderen Stadtteilen von Heerlen benötigen Sie eine Wohnberechtigung, wenn:

- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Die reine Miete beträgt maximal 764,14 €

Sind Sie als Lehrer, Krankenpfleger oder Polizist in Heerlen tätig? Dann können Sie Vorrang erhalten.

Sie benötigen keine Genehmigung in den anderen Gebieten, wenn:

  • Sie mieten bei einer Wohnungsbaugesellschaft
  • Sie sind Student
  • Sie werden in einem Wohnwagen oder auf einem Wohnwagenstellplatz wohnen.
  • Sie werden in einer Wohnung wohnen, die vorübergehend auf der Grundlage des Leerstandsgesetzes vermietet wird.
  • Sie werden in einer Firmenwohnung wohnen.

Bedingungen

Bedingungen für die Genehmigung für Gebiete, die unter das Parkstad-Gesetz fallen

  • Sie sind seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in einer oder mehreren Gemeinden der Parkstadt (Heerlen, Kerkrade, Landgraaf, Brunssum, Simpelveld, Voerendaal oder Beekdaelen) gemeldet oder verfügen über ein Einkommen aus Arbeit, Rente oder Studienfinanzierung.
  • Eine polizeiliche Überprüfung hat ergeben, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass Ihre Ankunft zu zusätzlichen Belästigungen oder Kriminalität in der Straße oder Nachbarschaft führen wird.

Voraussetzung für die Genehmigung für ein anderes Gebiet

  • Sie (oder ein volljähriges Mitglied Ihres Haushalts) müssen eine soziale oder wirtschaftliche Bindung zu Heerlen haben. Zum Beispiel, weil Sie in Heerlen arbeiten, zur Schule gehen oder eine andere dauerhafte Beziehung zu der Gemeinde haben.

 

Zeitspanne

Wir bemühen uns, die Genehmigung innerhalb von 7 Werktagen auszustellen. Aufgrund hoher Auslastung kann dies manchmal etwas länger dauern.

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmalig um 6 Wochen verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung der Gemeinde über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie vor Gericht klagen.

Neighbourhoods and streets where the Parkstad Act applies

In einem Teil von Heerlen gelten strengere Bedingungen. Dies ist auf das Gesetz über besondere Maßnahmen für großstädtische Probleme (Wbmgp) zurückzuführen. In unserer Region wird dieses Gesetz als Parkstadwet bezeichnet. Dieses Gesetz legt fest, wer in welchem Gebiet eine Wohnung mieten darf. Als Wohnungssuchender benötigen Sie hier immer eine Wohnberechtigung, um eine Wohnung mieten zu können. Auf der Karte sehen Sie, wo diese Maßnahme gilt. Diese Wohnungen sind orange markiert. 

Karte Wohnberechtigungsnachweise