Wohnberechtigung für Mieter

Sie wollen eine private Wohnung mit einer Kaltmiete von weniger als 731,93 € mieten? Und vermietet Ihr Vermieter 3 oder mehr Wohnungen in Heerlen? Dann brauchen Sie eine Wohngenehmigung.
Sie erhalten eine Wohngenehmigung, wenn Sie eine soziale oder wirtschaftliche Verbindung zu Heerlen haben. Arbeiten Sie als Lehrer, Krankenpfleger oder Polizeibeamter in Heerlen? Dann haben Sie Vorrang bei der Wohnberechtigung.

Kosten

Die Wohnberechtigung kostet 50 €
Wir bearbeiten den Antrag, sobald Sie bezahlt haben. Sie erhalten keine Erstattung, wenn wir die Genehmigung ablehnen.
Bitte zahlen Sie mit iDeal.

Beschreibung

Mit dem Wohnberechtigungsschein wollen wir Menschen, die einen sozialen oder wirtschaftlichen Bezug zu Heerlen haben, vorrangig eine bezahlbare Mietwohnung bei einem privaten Vermieter in Heerlen verschaffen.
Der Mieter beantragt den Wohnberechtigungsschein.
Der Vermieter stellt dem Mieter alle für den Wohnberechtigungsschein erforderlichen Informationen zur Verfügung und hilft ihm bei der Antragstellung.

Bedingungen

Als Mieter benötigen Sie eine Wohnberechtigung, wenn:

  • Ihr Vermieter vermietet 3 oder mehr Immobilien in Heerlen.
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Mindestens ein Erwachsener in Ihrem Haushalt hat wirtschaftliche oder soziale Bindungen an die Gemeinde Heerlen.
  • Sie wohnen in oder innerhalb von Heerlen oder wollen dorthin umziehen.
  • Sie sind im Besitz eines Mietvertrags oder des Zuweisungsschreibens für die Immobilie.
  • Die Kaltmiete der Immobilie beträgt maximal 697,07 € pro Monat. Unvermietet" bedeutet ohne Gas, Wasser, Strom und Nebenkosten. Die Kaltmiete ist im Mietvertrag oder im Zuweisungsschreiben angegeben.
  • Jemand in Ihrem Haushalt in Heerlen arbeitet im lebenswichtigen Bereich als Krankenschwester, Lehrer oder Polizist. Sie werden bei der Wohngenehmigung bevorzugt behandelt. 

Der Vermieter informiert den Mieter und hilft bei der Antragstellung:

  • Er vergewissert sich, dass der Pächter bei der Beantragung der Lizenz eine Erklärung, einen Zuteilungsbescheid oder einen Pachtvertrag vorlegen kann, aus dem die Kaltmiete hervorgeht
  • Er vergewissert sich, dass der Mieter von ihm eine Erklärung über die Anzahl der Häuser erhält, die er in Heerlen privat vermietet.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmalig um 6 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung der Gemeinde über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie vor Gericht klagen.