Erklärung eines totgeborenen Kindes

Wurde Ihr Kind noch geboren? Sie erstatten Anzeige bei der Gemeinde. Sie können Ihr Kind auch in der Personal Records Database (BRP) registrieren.

Der Bestattungsunternehmer erledigt die Anmeldung in der Regel online für Sie.

Näherung

Sie geben die Erklärung bei der Gemeinde ab, in der Ihr Kind geboren wurde. Sie benötigen:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • die Bescheinigung des Arztes über den Tod Ihres Kindes

Möglicherweise auch zeigen:

  • Ihr Ehe- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin aufführt.

So melden Sie Ihr Kind in der Basisregistrierung von Personen (BRP) an:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Sie benötigen mindestens:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • ein Dokument, das beweist, dass Ihr Kind tot geboren wurde

Sie können die Anmeldung und die Eintragung des Unternehmensregisters gleichzeitig mit der Anmeldung einreichen. Sie können die Eintragung des Unternehmensregisters auch später vornehmen.

Nach der Online-Meldung kann der Bestattungsunternehmer oder Sie selbst die Sterbeurkunde bei der Gemeinde abholen.

Beschreibung

Der Verlust eines Kindes verursacht großen Kummer. Die Meldung bei der Gemeinde kann Ihnen helfen, damit fertig zu werden. Außerdem haben Sie dann einen offiziellen Beweis dafür, dass Ihr Kind existiert hat.

Die Meldung einer Totgeburt ist nicht obligatorisch, wenn die Schwangerschaft weniger als 24 Wochen gedauert hat. Hat die Schwangerschaft 24 Wochen oder länger gedauert? Dann sollte Ihr Baby bestattet oder eingeäschert werden, und es besteht Meldepflicht.

Sie melden sich in der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde.

Registrierung im BRP

Sie können Ihr Kind auch in der Personal Records Database (BRP) registrieren. Dann finden Sie die Daten Ihres Kindes mit Ihren persönlichen Daten im BRP, zum Beispiel auf MijnOverheid.nl. Es spielt keine Rolle, wie lange die Schwangerschaft gedauert hat oder wie lange die Geburt zurückliegt.

Sie melden Ihr Kind in der Gemeinde an, in der Sie wohnen. Sie können diese Anfrage nur für sich selbst und nicht für den anderen Elternteil stellen.

Eintragung des Vornamens in bestehende Urkunden

Gibt es bereits eine Bescheinigung für Ihr Kind, z. B. eine "Geburtsurkunde (leblos)"? Aber steht da noch kein Vorname drauf? Die Gemeinde kann dann noch einen Vornamen auf die Urkunde setzen.

Sobald die Erklärung vorliegt, erhalten Sie die Erlaubnis, das Kind zu begraben oder einzuäschern.

Bedingungen

Die Erklärung kann bestehen:

  • 1 der Eltern des Kindes
  • jemand, der bei der Geburt anwesend war
  • ein Angestellter des Krankenhauses
  • der Bestattungsunternehmer

Sie können Ihr lebloses Kind in der Personal Records Database (BRP) registrieren, wenn Sie:

  • 1 der Eltern sind
  • in den Niederlanden lebt oder leben wird

Die Todeserklärung muss vor der Bestattung oder Einäscherung abgegeben werden.

Begriff

Ihr Kind wurde nach einer Schwangerschaft von weniger als 24 Wochen geboren

Es spielt keine Rolle, wie lange es her ist, dass Ihr Kind tot geboren wurde. Sie können jederzeit eine Erklärung abgeben und Ihr Kind in das Basisregister (BRP) eintragen lassen.

Ihr Kind wurde nach einer Schwangerschaft von 24 Wochen oder mehr geboren

Die Beerdigung oder Einäscherung Ihres Kindes muss innerhalb von 6 Werktagen stattfinden.
Sie müssen vor der Beerdigung eine Erklärung abgegeben haben. Für die Eintragung in das BRP ist es unerheblich, wie lange es her ist, dass Ihr Kind tot geboren wurde.