Um eine Einfahrt zu bauen, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung. Sie beantragen eine Umweltgenehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket. Die Gemeinde baut eine Einfahrt. Sie oder ein Bauunternehmer dürfen dies nicht selbst tun.

Ansatz

So beantragen Sie eine Genehmigung für den Bau einer Einfahrt:

  • Gehen Sie zum Umweltamt.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen.
  • Anmelden: 
    • für Sie selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eHerkenning
  • Sie geben an:
    • eine Zeichnung oder ein Foto, das die gewünschte Lage der Einfahrt zeigt
    • ein Foto der bestehenden Situation

Kosten

Für die Beantragung der Umweltgenehmigung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 277,30 € entrichten (Tarif ). Weitere Informationen hierzu finden Sie in derGebührenverordnung.

Nachdem die Umweltgenehmigung erteilt wurde, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für den Bau oder die Änderung der Einfahrt. Das besprechen wir im Vorfeld mit Ihnen. Denn jede Einfahrt ist anders.

Beschreibung

Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Unternehmen oder Ihrem Haus bauen möchten, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung. Zum Beispiel, wenn Sie eine Zufahrt von der Straße zu Ihrer Garage bauen wollen. Oder für eine Zufahrt über Wasser, etwa über einen Graben. Eine bestehende Einfahrt können Sie ohne Genehmigung nicht ändern.

 Beim Bau einer Zufahrt zur öffentlichen Straße ist beispielsweise ein Hindernis wie ein Lichtmast kein Problem.

Bedingungen

Ohne Baugenehmigung dürfen Sie das nicht:

  • Einfahrt von der Straße aus
  • Veränderung der Straße (z. B. durch Absenkung der Fahrbahndecke)
  • Änderung einer bestehenden Einfahrt

Sie dürfen keine Einfahrt bauen, wenn bereits eine vorhanden ist. Die Ausnahme ist der Antrag auf eine 2. Einfahrt bei einem breiten Haus/Parzelle.

Alle Bedingungen sind in der APV und der Heerlen Tarifordnung auf overheid.nl zu finden.

Zeitspanne

Haben Sie eine Genehmigung beantragt? Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich? Dann darf die Gemeinde diese Frist einmalig um 6 Wochen.

Verstößt das Parken auf dem Grundstück gegen den Flächennutzungsplan, entscheidet die Gemeinde innerhalb von 26 Wochen.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie mit, warum Sie damit nicht einverstanden sind. Auch andere Personen, die unmittelbar von der Entscheidung betroffen sind, können Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen eingelegt werden. Die Gemeinde trifft dann eine neue Entscheidung. 

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.

Während des 26-wöchigen Verfahrens können Sie Stellungnahmen abgeben. Sind Sie nach der Stellungnahme immer noch nicht mit der Entscheidung einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen.