Um eine Einfahrt zu bauen, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung. Sie beantragen eine Umweltgenehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket.

Näherung

So beantragen Sie eine Genehmigung für den Bau einer Einfahrt:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen.
  • Einloggen: 
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Sie gehen weiter:
    • eine Zeichnung oder ein Foto, das die gewünschte Lage der Einfahrt zeigt
    • ein Foto der bestehenden Situation
Kosten

Die Arbeiten werden auf Ausschreibungsbasis durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in der Gebührenordnung 2024.

Beschreibung

Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Unternehmen oder Ihrem Haus bauen möchten, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung. Zum Beispiel, wenn Sie eine Zufahrt von der Straße zu Ihrer Garage bauen wollen. Oder für eine Zufahrt über Wasser, z. B. über einen Graben. Eine bestehende Einfahrt können Sie ohne Genehmigung nicht ändern.

 Beim Bau einer Zufahrt zur öffentlichen Straße ist beispielsweise ein Hindernis wie ein Lichtmast kein Problem.

Bedingungen

Ohne Baugenehmigung dürfen Sie das nicht:

  • Einfahrt von der Straße aus
  • Veränderung der Straße (z. B. durch Absenkung der Fahrbahndecke)
  • Änderung einer bestehenden Einfahrt

Sie dürfen keine Einfahrt bauen, wenn bereits eine Einfahrt vorhanden ist (Ausnahme ist der Antrag auf eine zweite Einfahrt bei einem breiten Haus/Grundstück).

Wenn Sie im Garten parken wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan einholen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung erhalten? Dann ist der Antrag nicht genehmigt worden. Wohnen Sie in einem gemieteten Haus? Dann brauchen Sie die Genehmigung des Hauseigentümers.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Das Zeitspanne Die Gemeinde kann einmalig verlängern.

Verstößt das Parken vor Ort gegen den Flächennutzungsplan, entscheidet die Gemeinde innerhalb von 26 Wochen.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

Während des 26-wöchigen Verfahrens können Sie Stellungnahmen abgeben. Sind Sie nach der Stellungnahme immer noch nicht mit der Entscheidung einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen.