Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft

Möchten Sie die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen? Sie können dies durch Option oder Einbürgerung tun. Sie beantragen dies bei der Gemeinde.

Gerne können Sie auch einen Termin vereinbaren Bildanruf . 

Näherung

So beantragen Sie die niederländische Staatsbürgerschaft:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.
  • Zum Termin mitbringen:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein anderer Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts
      (Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie aus einem Land der EU, des EWR oder aus der Schweiz kommen kommt)
    • Ihre Geburtsurkunde
    • Beim Antrag auf Einbürgerung:
      • Ihr Integrationszertifikat
      • wenn Sie eine haben: Ihre Heiratsurkunde
      • wenn Sie: einen ersten oder weiteren Anhörungsbericht haben
  • Sie zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Sie erhalten einen Brief mit der Entscheidung und ggf. einer Einladung zur Einbürgerungszeremonie .

Ein Optionsantrag wird von der Gemeinde selbst bearbeitet. Bei einem Einbürgerungsantrag entscheidet der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND), ob Sie niederländischer Staatsbürger werden.

Ihre Dokumente, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, müssen auf Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Ist das Dokument in einer anderen Sprache verfasst? Wenn Sie aus der Europäischen Union kommen, fordern Sie in Ihrem Geburtsland ein mehrsprachiges Musterformular an An. Kommen Sie nicht aus der Europäischen Union? Lassen Sie das Dokument legalisieren und übersetzen .

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bereithalten.

Telefonischer Termin für Bildanruf

Rufen Sie 045-5605040 an. Sagen Sie, dass Sie einen Termin für einen Videoanruf wünschen. Der Anruf kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden, an dem Sie sich wohl fühlen. Was brauchen Sie und wie funktioniert es?

Kosten

Das Optionsverfahren kostet:

  • für Sie allein: 231,00 €
  • für ein Ehepaar oder eingetragene Partner: 395,00 €
  • für einen Minderjährigen, für den Sie sofort einen Antrag stellen: 26,00 €

Einbürgerungskosten:

  • für Sie allein: 1.091,00 €
  • für ein Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner: 1.393,00 €
  • für einen Minderjährigen, für den Sie sofort einen Antrag stellen: 161,00 €

Sind Sie staatenlos? Oder haben Sie einen Aufenthaltstitel im Asylverfahren (Dokument III oder IV)? Dann kostet die Einbürgerung:

  • für Sie allein: 811,00 €
  • für ein Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner: 1.114,00 €

Sie zahlen diesen Betrag zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung.

( Tarife 2025)

Beschreibung

Sie können die niederländische Staatsbürgerschaft auf 2 Arten beantragen: durch Option oder Einbürgerung. Die Option ist der schnellste Weg. Nicht jeder kann die niederländische Staatsangehörigkeit durch Option erhalten. Die Gemeinde prüft, ob dies auf Sie zutrifft.

Sie können die niederländische Staatsangehörigkeit nicht über eine Option erhalten? Dann können Sie die niederländische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten. Bei der Einbürgerung müssen Sie sich zunächst integrieren.

Wurde Ihrem Antrag, niederländischer Staatsbürger zu werden, stattgegeben? Anschließend lädt Sie die Gemeinde zu einer Einbürgerungszeremonie ein. Nach dieser Zeremonie sind Sie Niederländer. Anschließend können Sie einen niederländischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft sind:

Sie stellen einen Antrag für Ihr Kind? Die Bedingungen dafür sind unter anderem:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnt Ihr Kind in den Niederlanden.
  • Ihr Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Wenn ja, muss Ihr Kind vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in den Niederlanden gelebt haben.

Zeitspanne

Im Falle eines Optionsantrags entscheidet die Gemeinde. Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 13 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Im Falle eines Einbürgerungsantrags entscheidet der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND). Für die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags sind maximal 2 Jahre erforderlich. In der Regel erfolgt sie innerhalb von 1 Jahr.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Optionsantrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann klagen Sie vor Gericht.

Gegen die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag können Sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) Widerspruch einlegen.