Beantragung der niederländischen Staatsangehörigkeit

Möchten Sie Niederländer werden? Dies ist durch Option oder Einbürgerung möglich. Sie beantragen dies bei der Gemeinde.

Sie können auch einen Termin für einen Bildanruf vereinbaren. 

Ansatz

So beantragen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde, bei der Sie gemeldet sind.
  • Bitte bringen Sie zum Termin mit:
    • Ihr gültiger Ausweis
    • eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder einen anderen Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt
      (dies ist nicht erforderlich, wenn Sie aus einem Land der EU, des EWR oder aus der Schweiz kommen)
    • Ihre Geburtsurkunde
    • bei einem Einbürgerungsantrag:
      • Ihr Integrationsdiplom
      • wenn Sie diese haben: Ihre Heiratsurkunde
      • wenn Sie das haben: einen Bericht über die erste oder weitere Anhörung
  • Sie bezahlen bei der Antragstellung.
  • Sie erhalten einen Brief mit der Entscheidung und gegebenenfalls eine Einladung zur Einbürgerungszeremonie.

Ein Optionsantrag wird von der Gemeinde selbst bearbeitet. Bei einem Einbürgerungsantrag entscheidet die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND), ob Sie Niederländer werden.

Ihre Dokumente, wie beispielsweise die Geburtsurkunde, müssen in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst sein. Ist das Dokument in einer anderen Sprache verfasst? Wenn Sie aus der Europäischen Union kommen, beantragen Sie in Ihrem Geburtsland ein mehrsprachiges Musterformular. Kommen Sie nicht aus der Europäischen Union? Lassen Sie das Dokument beglaubigen und übersetzen.

Halten Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bereit.

Telefonischer Termin für Bildanruf

Rufen Sie die Nummer 045-5605040 an. Sagen Sie, dass Sie einen Termin für ein Videogespräch vereinbaren möchten. Das Gespräch kann von zu Hause oder einem anderen Ort Ihrer Wahl aus stattfinden. Was benötigen Sie dafür und wie funktioniert es?

Kosten

Die Optionsgebühr beträgt:

  • nur für Sie: 231,00 € (2025) / 241,00 € (2026)
  • für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner: 395,00 € (2025) / 412,00 € (2026)
  • für einen Minderjährigen, für den Sie gleichzeitig einen Antrag stellen: 26,00 € (2025) / 27,00 € (2026) 

Die Einbürgerung kostet:

  • nur für Sie: 1.091,00 € (2025) / 1.139,00 € (2026)
  • für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner: 1.393,00 € (2025) / 1.454,00 € (2026)
  • für einen Minderjährigen, für den Sie gleichzeitig einen Antrag stellen: 161,00 € (2025) / 168,00 € (2026)

Sind Sie staatenlos? Oder haben Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Asylanten (Dokument III oder IV)? Dann kostet die Einbürgerung:

  • nur für Sie: 811,00 € (2025) / 847,00 € (2026)
  • für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner: 1.114,00 € (2025) / 1.163,00 € (2026)

Sie bezahlen dies bei Ihrer Antragstellung.

(Tarife )

Beschreibung

Es gibt zwei Möglichkeiten, die niederländische Staatsangehörigkeit zu beantragen: durch Option oder durch Einbürgerung. Die Option ist der schnellste Weg. Nicht jeder kann die niederländische Staatsangehörigkeit durch Option erhalten. Die Gemeinde prüft, ob dies auf Sie zutrifft.

Können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit nicht über die Option erwerben? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bei der Einbürgerung müssen Sie sich zunächst integrieren.

Wurde Ihrem Antrag, niederländischer Staatsbürger zu werden, stattgegeben? Anschließend lädt Sie die Gemeinde zu einer Einbürgerungszeremonie ein. Nach dieser Zeremonie sind Sie Niederländer. Anschließend können Sie einen niederländischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Bedingungen

Voraussetzungen für die Beantragung der niederländischen Staatsangehörigkeit sind:

Beantragen Sie etwas für Ihr Kind? Hierfür gelten unter anderem folgende Bedingungen:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnt Ihr Kind in den Niederlanden.
  • Ihr Kind hat eine Aufenthaltsgenehmigung.
  • Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann muss Ihr Kind vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre ununterbrochen und legal in den Niederlanden gelebt haben.

Zeitspanne

Bei einem Optionsantrag entscheidet die Gemeinde. Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 13 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Über einen Einbürgerungsantrag entscheidet die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND). Die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags dauert maximal zwei Jahre. In der Regel ist dies innerhalb eines Jahres möglich.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Optionsantrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie anschließend mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag beim Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND) Widerspruch einlegen .