Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft
Möchten Sie die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen? Sie können dies durch Option oder Einbürgerung tun. Sie beantragen dies bei der Gemeinde.
Sie können auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.
Oder sind Sie auf der Suche?
Näherung
So beantragen Sie die niederländische Staatsbürgerschaft:
- Sie gehen zur Stadtverwaltung.
- Sie nehmen mit:
- Ihr gültiges Ausweisdokument
eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderer Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts (dies ist nicht erforderlich, wenn Sie auseinem dieser europäischen Länder kommen)- Ihre Geburtsurkunde
- Beim Antrag auf Einbürgerung:
- Ihr Integrationszertifikat
- möglicherweise Ihre Heiratsurkunde
- eventuell ein Bericht über eine erste oder weitere Anhörung
- Sie zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Entscheidung und eventuell eine Einladung zur Einbürgerungsfeier.
Ein Optionsantrag wird von der Gemeinde selbst bearbeitet. Bei einem Einbürgerungsantrag entscheidet der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND), ob Sie niederländischer Staatsbürger werden.
Ihre Dokumente, z. B. die Geburtsurkunde, müssen in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch abgefasst sein. Ist das Dokument in einer anderen Sprache verfasst? Wenn Sie aus der Europäischen Union kommen, können Sie ein mehrsprachiges Musterformular anfordern. Sind Sie nicht aus der Europäischen Union? Lassen Sie das Dokument beglaubigen und übersetzen.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bereithalten.
Telefonischer Termin für Bildabruf
Rufen Sie 045-5605040 an. Sagen Sie, dass Sie einen Termin für einen Videoanruf wünschen. Der Anruf kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden, an dem Sie sich wohl fühlen. Was brauchen Sie und wie funktioniert es?
Kosten
Das Optionsverfahren kostet:
- für Sie allein: € 217,00
- für ein Ehepaar oder eingetragene Partner: 370,00 €.
- für einen Minderjährigen, für den Sie ebenfalls einen Antrag stellen: € 24,00
Einbürgerungskosten:
- für Sie allein: € 1.023,00
- für ein Ehepaar oder eingetragene Partner: 1.305,00 €.
- für einen Minderjährigen, für den Sie ebenfalls sofort einen Antrag stellen: 151,00 €.
Sind Sie staatenlos? Oder haben Sie einen Aufenthaltstitel im Asylverfahren (Dokument III oder IV)? Dann kostet die Einbürgerung:
- für Sie allein: € 760,00
- für ein Ehepaar oder eingetragene Partner: 1.044,00 €.
Sie zahlen diesen Betrag zum Zeitpunkt der Antragstellung.
(Preise 2024)
Beschreibung
Sie können die niederländische Staatsbürgerschaft auf 2 Arten beantragen: durch Option oder Einbürgerung. Die Option ist der schnellste Weg. Nicht jeder kann die niederländische Staatsangehörigkeit durch Option erhalten. Die Gemeinde prüft, ob dies auf Sie zutrifft.
Sie können die niederländische Staatsangehörigkeit nicht über eine Option erhalten? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten. Bei der Einbürgerung müssen Sie sich zunächst integrieren.
Ist Ihr Antrag auf Einbürgerung in die Niederlande genehmigt worden? Dann wird die Gemeinde Sie zu einer Einbürgerungsfeier einladen. Nach dieser Zeremonie sind Sie niederländischer Staatsbürger. Sie können dann einen niederländischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.
Bedingungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft sind:
- Sie sind volljährig.
- Sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung. Oder Sie kommen aus einem der folgenden europäischen Länder.
- Sie sind in den letzten 5 Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Sie erfüllen die Bedingungen für die Option oder die Bedingungen für die Einbürgerung.
Sie stellen einen Antrag für Ihr Kind? Die Bedingungen dafür sind unter anderem:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnt Ihr Kind in den Niederlanden.
- Ihr Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis.
- Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Wenn ja, muss Ihr Kind vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in den Niederlanden gelebt haben.
Begriff
Im Falle eines Optionsantrags entscheidet die Gemeinde. Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 13 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.
Im Falle eines Einbürgerungsantrags entscheidet der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND). Für die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags ist maximal 1 Jahr erforderlich.
Einspruch und Beschwerde
Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Optionsantrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann klagen Sie vor Gericht.
Gegen die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag können Sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen
Informationen zur Einbürgerung in die Niederlande
Informationen zur Einbürgerungsfeier
Was sich ändert, wenn Sie die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen
Informationen über das Optionsverfahren
Informationen über das Einbürgerungsverfahren
Liste der Länder, in denen Sie für die Option/Einbürgerung keinen Aufenthaltstitel benötigen
Informationen über die Auswirkungen des Brexit
Informationen über den Verzicht auf die frühere Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung
Informationen über die Legalisierung ausländischer Dokumente, nach Ländern