Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft

Möchten Sie die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen? Sie können dies durch Option oder Einbürgerung tun. Sie beantragen dies bei der Gemeinde.

Sie können auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren. 

Näherung

So beantragen Sie die niederländische Staatsbürgerschaft:

Ein Optionsantrag wird von der Gemeinde selbst bearbeitet. Bei einem Einbürgerungsantrag entscheidet der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND), ob Sie niederländischer Staatsbürger werden.

Ihre Dokumente, z. B. die Geburtsurkunde, müssen in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch abgefasst sein. Ist das Dokument in einer anderen Sprache verfasst? Wenn Sie aus der Europäischen Union kommen, beantragen Sie ein mehrsprachiges Musterformular in Ihrem Geburtsland. Sind Sie nicht aus der Europäischen Union? Lassen Sie das Dokument beglaubigen und übersetzen.

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bereithalten.

Telefonischer Termin für Bildabruf

Rufen Sie 045-5605040 an. Sagen Sie, dass Sie einen Termin für einen Videoanruf wünschen. Der Anruf kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden, an dem Sie sich wohl fühlen. Was brauchen Sie und wie funktioniert es?

Kosten

Das Optionsverfahren kostet:

  • für Sie allein: 217,00 € (2024) / 231,00 € (2025)
  • für Ehepaare oder eingetragene Partner: 370,00 € (2024) / 395,00 € (2025)
  • für einen Minderjährigen, für den Sie ebenfalls sofort einen Antrag stellen: 24,00 € (2024) / 26,00 € (2025)

Einbürgerungskosten:

  • für Sie allein: 1.023,00 € (2024) / 1.091,00 € (2025)
  • für Ehepaare oder eingetragene Partner: 1.305,00 € (2024) / 1.393,00 € (2025)
  • für einen Minderjährigen, für den Sie ebenfalls einen Sofortantrag stellen: 151,00 € (2024) / 161,00 € (2025)

Sind Sie staatenlos? Oder haben Sie einen Aufenthaltstitel im Asylverfahren (Dokument III oder IV)? Dann kostet die Einbürgerung:

  • für Sie allein: 760,00 € (2024) / 811,00 € (2025)
  • für Ehepaare oder eingetragene Partner: 1.044,00 € (2024) / 1.114,00 € (2025)

Sie zahlen diesen Betrag zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung.

(Tarife 2024/2025)

Beschreibung

Sie können die niederländische Staatsbürgerschaft auf 2 Arten beantragen: durch Option oder Einbürgerung. Die Option ist der schnellste Weg. Nicht jeder kann die niederländische Staatsangehörigkeit durch Option erhalten. Die Gemeinde prüft, ob dies auf Sie zutrifft.

Sie können die niederländische Staatsangehörigkeit nicht über eine Option erhalten? Dann können Sie die niederländische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten. Bei der Einbürgerung müssen Sie sich zunächst integrieren.

Ist Ihr Antrag auf Einbürgerung in die Niederlande genehmigt worden? Dann wird die Gemeinde Sie zu einer Einbürgerungsfeier einladen. Nach dieser Zeremonie sind Sie niederländischer Staatsbürger. Sie können dann einen niederländischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung der niederländischen Staatsbürgerschaft sind:

Sie stellen einen Antrag für Ihr Kind? Die Bedingungen dafür sind unter anderem:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnt Ihr Kind in den Niederlanden.
  • Ihr Kind hat eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Wenn ja, muss Ihr Kind vor der Antragstellung mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in den Niederlanden gelebt haben.

Begriff

Im Falle eines Optionsantrags entscheidet die Gemeinde. Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 13 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Im Falle eines Einbürgerungsantrags entscheidet der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND). Für die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags sind maximal 2 Jahre erforderlich. In der Regel erfolgt sie innerhalb von 1 Jahr.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Optionsantrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann klagen Sie vor Gericht.

Gegen die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag können Sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) Widerspruch einlegen.