Aufgabe oder Verlust der niederländischen Staatsbürgerschaft
Sie können die niederländische Staatsangehörigkeit aufgeben, indem Sie bei der Gemeinde eine Verzichtserklärung einreichen. Sie können die niederländische Staatsangehörigkeit auch auf andere Weise verlieren, z. B. wenn Sie einen Betrug oder ein Verbrechen begehen.
Näherung
So machen Sie eine "Verzichtserklärung":
- Sie gehen zur Stadtverwaltung.
- Sie nehmen mit:
- Ihre Adressdaten
- ein gültiges Ausweisdokument
- Nachweis einer anderen Staatsangehörigkeit
- Anschließend unterschreiben Sie die Erklärung selbst.
Beschreibung
Wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit aufgeben wollen, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben. Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, verlieren diese automatisch auch ihre niederländische Staatsangehörigkeit. Sie müssen Ihren niederländischen Personalausweis vorlegen.
Sie können die niederländische Staatsbürgerschaft auch auf andere Weise verlieren. Zum Beispiel verlieren Sie die niederländische Staatsbürgerschaft, wenn Sie freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
Darüber hinaus kann die Regierung Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit entziehen, auch wenn Sie dadurch staatenlos werden. Dies geschieht zum Beispiel:
- wenn Sie im Rahmen des Options- oder Einbürgerungsverfahrens einen Betrug begangen haben
- wenn Sie wegen einer Straftat gegen den niederländischen Staat verurteilt worden sind
Bedingungen
Die Bedingungen für den "Verzicht" sind:
- Sie sind volljährig.
- Sie haben eine andere Staatsangehörigkeit.
Die Folgen für Ihre minderjährigen Kinder sind:
- Wenn beide Eltern nicht mehr Niederländer sind, verliert das Kind auch die niederländische Staatsbürgerschaft.
- Kinder zwischen 12 und 16 Jahren dürfen ihre Meinung äußern.
- Wenn Sie 16 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie Ihre eigene Verzichtserklärung abgeben.
Einspruch und Beschwerde
Sie können gegen die getroffene Entscheidung Einspruch erheben. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung über den Einspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.