Bevollmächtigung einer Person, für Sie bei Wahlen abzustimmen

Sie können jemanden bevollmächtigen, für Sie zu wählen. Sie können jemanden mit Ihrer Wahlkarte bevollmächtigen. 

Näherung

So bevollmächtigen Sie jemanden über Ihre Wahlkarte:

  • Füllen Sie die Angaben auf der Rückseite der Wahlkarte aus.
  • Setzen Sie Ihre Unterschrift.
  • Der Bevollmächtigte setzt ebenfalls eine Unterschrift. Der Bevollmächtigte ist die Person, die in Ihrem Namen abstimmen wird.
  • Legen Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie Ihres Personalausweises vor. Ihr Ausweis darf am Tag der Wahl noch nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sein. Der Bevollmächtigte kann die Kopie auch auf einem Smartphone oder Tablet zeigen. Die Kopie muss jedoch gut lesbar sein.
  • Der Bevollmächtigte nimmt Ihre Wahlkarte und die Kopie Ihres Personalausweises mit ins Wahllokal, um dort abzustimmen.

Auf diese Weise stellen Sie eine schriftliche Vollmacht aus:

  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Ihre Bewerbung muss bis Freitag, den 24. Oktober 2025, eingegangen sein.
  • Der Bevollmächtigte wird die Vollmachtsurkunde zu Hause erhalten.
  • Der Bevollmächtigte stimmt mit der Vollmachtskarte ab.

Beschreibung

Wenn Sie nicht selbst wählen können, können Sie jemanden bevollmächtigen. Das bedeutet, dass Sie eine andere Person bevollmächtigen, für Sie zu wählen. 

  • Sie bevollmächtigen jemanden über Ihre Stimmkarte (private Vollmacht). Dies ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte Person in derselben Gemeinde wie Sie abstimmt.
  • Sind Sie vorübergehend im Ausland, aber noch bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet? Dann können Sie auch jemanden bevollmächtigen, für Sie zu wählen.

Bedingungen

Die Person, die für Sie stimmen wird

  • kann für bis zu 2 andere Personen stimmen
  • müssen Ihre Stimme gleichzeitig mit Ihrer eigenen Stimme abgeben
  • muss die Vollmacht(en) bei der Abstimmung vorlegen
  • müssen sich bei der Stimmabgabe ausweisen
  • muss in der gleichen Gemeinde gemeldet sein wie Sie (bei Bevollmächtigung mittels Stimmkarte)