Stimmabgabe in einer anderen Gemeinde bei Wahlen

Sie benötigen eine Wählerkarte, wenn Sie in einer anderen Gemeinde als der, in der Sie gemeldet sind, wählen wollen. Sie beantragen die Wahlkarte bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.

Näherung

Sie können die Wählerkarte bei der Gemeinde beantragen, in der Sie am 15. September 2025 gemeldet sind.

So beantragen Sie schriftlich eine Wählerkarte:

  • Füllen Sie das Online-Wahlkartenformular aus.
  • Senden Sie das Formular an die Gemeinde.
  • Der Antrag muss bis Freitag, den 24. Oktober 2025, bei der Gemeinde eingehen.
  • Haben Sie bereits eine Stimmkarte erhalten? Dann schicken Sie die Wahlkarte mit.

Sie können auch bei der Gemeinde vorbeikommen:

  • Kommen Sie spätestens am Dienstag, den 28. Oktober 2025, um 12 Uhr zum Rat.
  • Sie nehmen mit:
    • Ihre Wahlkarte (falls Sie bereits eine erhalten haben)
    • Ihren Identitätsnachweis

Wohnen Sie dauerhaft im Ausland, sind aber am Wahltag in den Niederlanden? 

Beschreibung

Bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer können Sie auch in einer anderen Gemeinde als der, in der Sie gemeldet sind, wählen. Zum Beispiel in der Gemeinde, in der Sie arbeiten. Dafür brauchen Sie einen Wählerausweis.

Wohnen Sie vorübergehend oder dauerhaft im Ausland? Dann können Sie trotzdem wählen, wenn Sie am Wahltag in den Niederlanden sind. Auch dafür benötigen Sie eine Wählerkarte. Sie können dann in jeder Gemeinde wählen.

Bedingungen

Dies sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Wählerkarte:

  • Sie können Ihre Stimme bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus abgeben.
  • Sie haben einen Identitätsnachweis.
  • Ihr Ausweis darf am 29. Oktober 2025 noch nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sein.