Abstimmen aus dem Ausland

Leben Sie im Ausland oder halten Sie sich dort auf? Dann können Sie trotzdem an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer teilnehmen. Dazu müssen Sie sich möglicherweise zunächst bei der Gemeinde Den Haag anmelden. Das können Sie bis spätestens 17. September 2025 tun.

Beschreibung

Wohnen Sie im Ausland? Und möchten Sie an Wahlen in den Niederlanden teilnehmen? Das können Sie bei den Wahlen in den Niederlanden tun:

  • das Europäische Parlament
  • das Repräsentantenhaus
  • das nicht ortsansässige Wahlkollegium. Dieses Kollegium wählt die Mitglieder des Oberhauses. 

Dazu müssen Sie als Wähler außerhalb der Niederlande registriert sein. Dann erhalten Sie für jede Wahl die richtigen Unterlagen.

Nach der Registrierung können Sie auf folgende Weise wählen:

  • per Brief
  • durch schriftliche Vollmacht
  • mit einem Wählerausweis, wenn Sie sich am Tag der Wahl in den Niederlanden aufhalten

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Eintragung als Wähler im Ausland sind:

  • Sie sind Niederländer.
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
  • Sie sind nicht in einer niederländischen Gemeinde gemeldet.
  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter.