Identifizierung bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus
Werden Sie an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer am 29. Oktober 2025 teilnehmen? Wenn ja, müssen Sie sich im Wahllokal ausweisen.
Beschreibung
Wenn Sie zur Wahl gehen, müssen Sie sich ausweisen. Sich ausweisen heißt beweisen, wer Sie sind.
Bei den Wahlen können Sie sich damit identifizieren:
- einen niederländischen Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
- einen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
- einen von Norwegen, Island oder Liechtenstein ausgestellten Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
- einen von der Schweiz ausgestellten Reisepass oder eine Identitätskarte
- ein in den Niederlanden ausgestelltes Dokument für Ausländer
Ihr Identitätsnachweis darf am 29. Oktober 2025 noch nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sein.
Wählen Sie auch für eine andere Person mit einer Vollmacht über die Wahlkarte? Sie benötigen eine Kopie des Ausweises der Person, für die Sie wählen. Sie können die Kopie auch auf Ihrem Telefon oder Tablet vorzeigen. Die Kopie muss jedoch gut lesbar sein.
Haben Sie keinen Ausweis oder ist er seit mehr als 5 Jahren abgelaufen? Dann beantragen Sie bei der Gemeinde eine Vollmacht. Dann kann eine andere Person für Sie abstimmen.