Identifizierung bei den Kommunalwahlen

Werden Sie bei den Kommunalwahlen am 18. März 2026 Ihre Stimme abgeben? Dann müssen Sie sich im Wahllokal ausweisen. 

Beschreibung

Wenn Sie zur Wahl gehen, müssen Sie sich ausweisen. Sich ausweisen heißt beweisen, wer Sie sind.

Bei den Wahlen können Sie sich damit identifizieren:

  • einen niederländischen Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
  • ein Reisepass, Führerschein oder Personalausweis, ausgestellt von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein
  • einen von der Schweiz ausgestellten Reisepass oder eine Identitätskarte
  • ein in den Niederlanden ausgestelltes Dokument für Ausländer

Ihr Ausweis darf am 18. März 2026 maximal 5 Jahre abgelaufen sein.

Stimmen Sie auch für jemand anderen? 

Und tun Sie das mit einer Vollmacht über den Stimmzettel? Sie benötigen eine Kopie des Ausweises der Person, für die Sie die Stimme abgeben. Sie können die Kopie auch auf Ihrem Smartphone oder Tablet vorzeigen. Die Kopie muss gut lesbar sein. Wenn Sie möchten, können Sie die Sozialversicherungsnummer (bsn) unlesbarmachen. Das verringert die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauch des Ausweises. 

Kein Ausweis oder zu alter Ausweis 

Haben Sie keinen Ausweis oder ist er seit mehr als 5 Jahren abgelaufen? Dann beantragen Sie bei der Gemeinde eine Vollmacht. Dann kann eine andere Person für Sie abstimmen.