Identifizieren Sie sich bei Wahlen

Werden Sie am 6. Juni 2024 an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen? Wenn ja, müssen Sie sich im Wahllokal ausweisen.

Hinweis

Sich auszuweisen bedeutet, nachzuweisen, wer Sie sind. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist ein niederländischer Reisepass, Führerschein oder Personalausweis.

Beschreibung

Wenn Sie zur Wahl gehen, müssen Sie sich ausweisen. Sich ausweisen heißt beweisen, wer Sie sind.

Bei den Wahlen können Sie sich damit identifizieren:

  • einen niederländischen Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
  • einen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
  • einen von Norwegen, Island oder Liechtenstein ausgestellten Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
  • einen von der Schweiz ausgestellten Reisepass oder eine Identitätskarte
  • ein in den Niederlanden ausgestelltes Dokument für Ausländer

Ihr Identitätsnachweis darf am 6. Juni 2024 noch nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sein.

Wählen Sie auch für eine andere Person mit einer Vollmacht über die Wahlkarte? Sie benötigen eine Kopie des Ausweises der Person, für die Sie wählen. Sie können die Kopie auch auf Ihrem Telefon oder Tablet vorzeigen. Die Kopie muss jedoch gut lesbar sein.

Haben Sie keinen Identitätsnachweis oder ist dieser seit mehr als 5 Jahren abgelaufen? Dann beantragen Sie bei der Gemeinde eine schriftliche Vollmacht. Dann kann eine andere Person für Sie abstimmen.