Stimmabgabe bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus

Am Mittwoch, dem 29. Oktober 2025, finden die Wahlen zur Abgeordnetenkammer statt. Hierfür können Sie in einem Wahllokal wählen.

  • Wir werden Ihnen Ihren Stimmrechtsausweis bis spätestens 10. Oktober zustellen.
  • Wir werden die Liste der Kandidaten bis zum 17. Oktober übermitteln.
  • Ab dem 10. Oktober können Sie auf unserer Website Wahlkarten, Vollmachten und Ersatzwahlkarten beantragen.
  • Sie können am 29. Oktober abstimmen.

Näherung

So wählen Sie in einem Wahllokal für die Wahlen zum Repräsentantenhaus:

  • Gehen Sie in ein Wahllokal in Ihrer Gemeinde.
  • Bringen Sie Ihre Wahlkarte und Ihren Ausweis mit.
  • Sie betreten eine Wahlkabine allein. Haben Sie eine körperliche Behinderung? Dann kann Ihnen jemand in der Wahlkabine helfen.
  • Machen Sie das Kästchen für den Namen der Person, der Sie Ihre Stimme geben möchten, rot. Oder lassen Sie alle Kästchen leer, wenn Sie leer wählen. Schreiben Sie nicht auf den Stimmzettel.
  • Haben Sie das falsche Feld ausgefüllt? Fordern Sie einen neuen Stimmzettel an.
  • Falten Sie den Stimmzettel und geben Sie ihn ab.

Beschreibung

Sie können in einem Wahllokal in Ihrer Gemeinde wählen. Das ist die Gemeinde, in der Sie am 15. September 2025 gemeldet sind.

Am Mittwoch, dem 29. Oktober 2025, können Sie Ihre Stimme für die Wahlen zum Repräsentantenhaus abgeben. In den meisten Wahllokalen können Sie zwischen 7.30 Uhr und 21 Uhr wählen. Wenn Sie um 21 Uhr in der Schlange stehen, können Sie trotzdem wählen.

Sie können nicht ins Wahllokal kommen? Dann können Sie eine Person bevollmächtigen. Diese Person wird dann in Ihrem Namen wählen.

Bedingungen

Dies sind die Bedingungen für die Stimmabgabe:

  • Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes.
  • Sie sind bei Ihrer Gemeinde gemeldet.
  • Sie sind am Wahltag 18 Jahre oder älter.
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.