Betreuung für Schulabgänger beantragen

Kinder zwischen 5 und 18 Jahren müssen zur Schule gehen, bis sie einen Grundschulabschluss haben. Für Kinder von 5 bis 16 Jahren heißt das Schulpflicht und für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren Qualifikationspflicht.

Beenden Sie Ihre Schulausbildung, haben aber noch keinen Abschluss? Bitten Sie die Gemeinde oder eine Durchgangsstelle um Unterstützung. 

Ansatz

So beantragen Sie eine Begleitung für einen Schulabgänger:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde oder die Durchgangsstelle.
  • Sie geben unter anderem Folgendes an:
    • Warum Sie Unterstützung brauchen
    • welche Unterstützung Sie benötigen

Beschreibung

Wenn Sie als Jugendlicher die Schule vorzeitig verlassen, kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie können einen persönlichen Betreuer von einem Doorstroompunt (Durchgangspunkt) erhalten. Dieser hilft Ihnen bei der Suche nach einer Ausbildung oder einem Arbeitsplatz.

Der Betreuer arbeitet mit Ausbildungszentren, Jugendhilfeeinrichtungen, Sozialdiensten, der Arbeitsagentur (UWV) und anderen Organisationen zusammen.

Zwischen 16 und 23 Jahre alt, ohne Startqualifikation und Hilfe benötigend?

Wenn Sie Hilfe oder Rat brauchen, wenden Sie sich bitte an mit dem Büro Lernen und Weiterleiten.