Betreuung für Schulabgänger beantragen
Kinder zwischen 5 und 18 Jahren müssen zur Schule gehen, bis sie einen Grundschulabschluss haben. Für Kinder von 5 bis 16 Jahren heißt das Schulpflicht und für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren Qualifikationspflicht.
Beenden Sie Ihre Schulausbildung, haben aber noch keinen Abschluss? Bitten Sie die Gemeinde oder eine Durchgangsstelle um Unterstützung.
Ansatz
So beantragen Sie eine Begleitung für einen Schulabgänger:
- Sie wenden sich an die Gemeinde oder die Durchgangsstelle.
- Sie geben unter anderem Folgendes an:
- Warum Sie Unterstützung brauchen
- welche Unterstützung Sie benötigen