Beantragung von Beratung für Schulabgänger

Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren müssen die Schule besuchen, bis sie einen Schulabschluss haben. Für Kinder zwischen 5 und 16 Jahren gilt die Schulpflicht, für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren die Qualifikationspflicht.

Sie verlassen die Schule, haben aber noch keinen Abschluss? Beantragen Sie eine Beratung bei der Gemeinde oder einer Durchlaufstelle. 

Näherung

So beantragen Sie die Beratung für einen Schulabgänger:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde oder an die Übergabestelle.
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • warum Sie Beratung brauchen
    • welche Beratung Sie benötigen

Beschreibung

Wenn Sie als junger Mensch die Schule vorzeitig verlassen, kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie können einen persönlichen Berater von einem Progression Point bekommen. Dieser hilft Ihnen, eine Ausbildung oder Arbeit zu finden.

Der Betreuer arbeitet mit Ausbildungszentren, Jugendämtern, Sozialdiensten, dem UWV und anderen Organisationen zusammen.

Sie sind zwischen 16 und 23 Jahre alt, haben keinen Schulabschluss und brauchen Hilfe?

Wenn Sie Hilfe oder Rat brauchen, wenden Sie sich bitte an das Schulabbrecherbüro Parkstad.