Beantragung von Beratung für Schulabgänger
Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren müssen die Schule besuchen, bis sie einen Schulabschluss haben. Für Kinder zwischen 5 und 16 Jahren gilt die Schulpflicht, für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren die Qualifikationspflicht.
Sie verlassen die Schule, haben aber noch keinen Abschluss? Beantragen Sie eine Beratung bei der Gemeinde oder einer Durchlaufstelle.
Näherung
So beantragen Sie die Beratung für einen Schulabgänger:
- Sie wenden sich an die Gemeinde oder an die Übergabestelle.
- Sie geben unter anderem weiter:
- warum Sie Beratung brauchen
- welche Beratung Sie benötigen