Beantragung von Beratung für Schulabgänger
Bis zum Alter von 16 Jahren besteht für Kinder die Schulpflicht. Sie müssen die Schule besuchen, um sich auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Jugendliche, die nach dem 16. Lebensjahr keinen Schulabschluss haben, müssen die Schule besuchen, bis sie 18 Jahre alt sind. Eine Einstiegsqualifikation ist ein Diplom havo, vwo oder mbo (Stufe 2 oder höher).
Der Berater besucht den Schulabbrecher und bespricht mit ihm, ob er die Schule wieder besuchen kann. Bei Bedarf ist zusätzliche Unterstützung möglich.