Beantragung von Beratung für Schulabgänger

Bis zum Alter von 16 Jahren besteht für Kinder die Schulpflicht. Sie müssen die Schule besuchen, um sich auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Jugendliche, die nach dem 16. Lebensjahr keinen Schulabschluss haben, müssen die Schule besuchen, bis sie 18 Jahre alt sind. Eine Einstiegsqualifikation ist ein Diplom havo, vwo oder mbo (Stufe 2 oder höher).

Der Berater besucht den Schulabbrecher und bespricht mit ihm, ob er die Schule wieder besuchen kann. Bei Bedarf ist zusätzliche Unterstützung möglich.

Näherung

So beantragen Sie die Beratung für einen Schulabgänger:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde oder an das RMC.
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • warum Sie Beratung brauchen
    • welche Beratung Sie benötigen

Beschreibung

Wenn Sie als junger Mensch die Schule vorzeitig verlassen, kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatz zu finden. Bei der regionalen Melde- und Koordinierungsstelle (RMC) können Sie einen persönlichen Berater bekommen. Dieser hilft Ihnen bei der Suche nach einer Ausbildung oder einem Arbeitsplatz.

Der Berater arbeitet mit Ausbildungszentren, Jugendhilfeeinrichtungen, Sozialdiensten, dem UWV und anderen Stellen zusammen.

  • Ab dem 12. Lebensjahr muss man zur Schule gehen.
  • Die Person, die sich um dich kümmert, ist dafür verantwortlich, dass du zur Schule gehst.
  • Die Person, die für Sie sorgt, ist auch dafür verantwortlich, dass Sie in einer Schule angemeldet sind.
  • Bis zum Alter von 23 Jahren beobachten wir junge Menschen ohne Startqualifikation.
  • Das Amt für vorzeitigen Schulabgang hilft jungen Menschen bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung oder Tagesbeschäftigung.